CopyRight bei Intro?

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Dass gemapflichtige Musititel unterhalb einer bestimmten Zeitspanne grundsätzlichGEMA-frei sind, ist ein weit verbreiteter Irrtum, der juristisch durch nichts gestützt ist.

Sobald eine Melodiefolge erkennbar wird (selbst einzelne Töne oder Sequenzen können einen Wiedererkennungswert haben!), sind Urheberrechtsabgaben (Lizenzgebühren) an die Verwertungsgesellschaft (GEMA) zu zahlen.

Eine Videovertonung nach Deinen Vorstellungen (mit kurzen Sequenzen) ist ohne Gebührenzahlung also nicht möglich.

Bei dem Begriff “gema-freie Musik” ist zunächst wichtig, den Befriff GEMA zu klären (siehe dort). Möchte ein Komponist mit der Nutzung seiner Werke Geld verdienen, hat er zwei Möglichkeiten:

Entweder er tritt einer Verwertungsgesellschaft (in Deutschland der GEMA) bei und lässt alle relevanten Nutzungen durch diese kontrollieren und mittels Inkasso abrechnen. Oder er entscheidet sich, seine Musik alleinstehend zu vermarkten, also keiner Verwertungsgesellschaft beizutreten. In diesem Fall bezeichnet man diese Werke dann als gemafreie Musik, da die GEMA keinen Einfluss auf die Vermarktung hat.

Gema-freie Musik bietet sowohl dem Nutzer als auch dem Herausgeber einige Vorteile. Der Nutzer kann gema-freie Musik ohne Rücksicht auf spätere Forderungen der GEMA nutzen, hat also von Anfang an eine genaue Kostenkontrolle. Für den Musikschaffenden bietet die gema-freie Vermarktung ein größtmögliches Maß an Entscheidungsfreiheit, ob und welche Lizenzen er vergibt und wie er die Höhe der Tantiemen berechnet.
 Zweifellos gibt es aber auch Nachteile:

Wer gema-freie Musik anbietet muss selbst für die Kontrolle der Nutzung sorgen, d.h. er muss darauf achten, dass seine Werke nicht illegal, also ohne Genehmigung genutzt werden. Außerdem schließt er die Möglichkeit aus, bei einem möglichen Hit (man erinnere sich an den “Bacardi-Song”) größere Tantiemen-Beträge zu kassieren, da eine Kontrolle bei einer derartigen Größenordnung quasi unmöglich ist.

Für den Nutzer ergibt sich bei der Nutzung gema-freier Musik eigentlich nur ein (kleiner) Nachteil, der je nach Projekt jedoch gewichtig sein kann: Top-Hits wird er unter den gema-freien Musiktiteln vergeblich suchen.

So bleibt dem Nutzer letztlich nur eine vernünftige Kosten / Nutzen Gegenüberstellung bei der Entscheidung, ob er gema-freie Musik oder gemapflichtige Musik verwenden sollte.

DracoSodalis  02.12.2016, 21:06

Danke dir :-)

Auf Deutsch: 
Egal ob Bild, Ton, Video, Text - steht alles unter Urheberrecht  des Erstellers.

Runterladen, wieder hochladen oder das benutzen in der Öffentlichkeit ist immer ohne Einwilligung des Urhebers ist IMMER verboten.. 

Für die eigene private Nutzung für dich zuhause darfst du alles runterladen was dir gefällt.. 

99,99% aller Internet User begehen im eigentlichen Sinne Urheberrechtsverletzungen.. bestes Beispiel ist Facebook oder natürlich auch YouTube.. 

Eine FB-Seite postet ein tolles Bild, das bild wird runtergeladen und auf sein Profil wieder hochgeladen.. Ist ohne Zustimmung verboten.. 

Oder YouTube - aber da sind sich ja jetzt YouTube und Gema einig.. 

Sofern eine Seite ein TEIL-Button anbietet, darf alles ohne Einschränkungen geteilt werden. 

Alles was DU persönlich erstellt hast - steht auch unter Deinem persönlichen Urheberrecht und darf ohne Deine Einwilligung nicht benutzt werden.. Teilen hingegen schon 

es gibt auch songs die darf man nutzen, aber nicht länger als eine gewisse anzahl sekunden laufen lassen. und da intro ziemlich kurz sind normalerweise, kann man diese copyrights gut umgehen. Musst dich aber vorher informieren.

PS: die alleraller meisten intros sind tatsächlich no copyright songs, ich weiss nicht wie du datauf kommst, dass die song copyright geschützt sein sollten.

GEMA hat den Kontakt mit YouTube abgebrochen