Wonderful World Copyright?

5 Antworten

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Halo ThatFlo,

jeder Song ist urheberrechtlich geschützt. Siehe Video (geht nur 2 Minuten)

https://youtube.com/watch?v=IVWz5Tb5OeI

Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Urheber des Werks schon 70 Jahre tot ist. Das ist bei Louis Armstrong noch nicht der Fall, der ist 1971 gestorben. (Weiß ich als alter Jazz-Fan auswendig)

Du kannst es natürlich riskieren. Aber falls der Rechteinhaber das Video sieht (voraus gesetzt es wird nicht ohnehin durch die Youtube-Content- ID automatisch gesperrt) kann es halt richtig Ärger geben.

user6363  27.06.2016, 20:08

Kennst du Herrn Solmecke? Er hat ein ähnliches Video wie du gemacht - trotzdem ist es rechtlich korrekt und wirklich gut zusammengefasst, Respekt!

ThomasMorus  27.06.2016, 20:37
@user6363

@beatchen1337 natürlich kenne ich Christian Solmecke, und wenn du mal auf meinen Kanal schaust, ist er da als Nummer eins Empfehlung ;)

Ich würde aber keine Videos machen, wenn ich nicht den Eindruck hätte, dass ich etwas neues für die User damit beitragen kann. Solmecke hat zwar seine Challenge WBS. Aber Erklärvideos mit 2 Minuten länge habe ich bei ihm noch nie gesehen ;)

medmonk  27.06.2016, 20:07

Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Urheber des Werks schon 70 Jahre tot ist. 

Stimmt so weit!  Jedoch sollte man gerade bei Musik nicht vergessen, das häufig die Rechte bei mehreren Personen liegen. Sei es beim Künstler, dessen Songwriter und der Gleichen. De facto man sich nicht nur 70 Jahre vom Künstler aus rechnen sollte.  

TheStone  27.06.2016, 20:32
@medmonk

"De facto man sich nicht nur 70 Jahre vom Künstler aus rechnen sollte.  " Das Urheberrecht gilt ausschließlich für Urheber, also Komponisten und Texter. Spezielle Aufnahmen oder Interpretationen sind allenfalls durch Leistungsschutzrechte geschützt. 

Und wieso ist ein Interpret eigentlich für dich ein Künstler und ein Komponist nicht?

medmonk  29.06.2016, 23:09
@TheStone

Spezielle Aufnahmen oder Interpretationen sind allenfalls durch Leistungsschutzrechte geschützt.

Jein, auch eigene Interpretationen können urheberrechtlich geschützt sein. Was jedoch bei Musik eher selten ist. In anderen Bereichen es da schon deutlich mehr der Fall ist. Unter anderem in der Bild, Video und/oder 3D Postproduktion. Einmal die Urheber des Rohmaterials sowie Urheber des neuen Werks. Wobei hier auch die schöpferische Höhe eine Rolle spielt. 

Und wieso ist ein Interpret eigentlich für dich ein Künstler und ein Komponist nicht?

Habe mich lediglich missverständlich ausgedrückt. Da keinen Unterschied mache. Mit Künstler meinte ich lediglich den vortragenden Sänger. Wo wir dann auch bei den von dir angesprochenen Leistungsschutzrechten wären. Es aber wie gesagt auch Ausnahmen gibt. Sofern die eigene Interpretation vom ursprünglichen Werk ausreichend abweicht. 

Hallo ThatFlo,

natürlich ist der Titel urheberrechtlich geschützt, da die Urheber = Komponist(en), Texter und Musikverleger noch keine 70 Jahre tot sind.

Die Schutzfrist läuft nämlich bis 70 Jahre nach dem Tod.

Wenn du auf der Webseite der GEMA (https://online.gema.de/werke/search.faces) in der Datenbank den Namen des Werks (des Titels) und dann in der Rubrik 'Interpret' "Armstrong" eingibst, dann bekommst du sehr viele verschiedene Fassungen (selbst für eine Opel-Werbung ist es geschützt).

Außerdem musst du, bevor du das Video mit Musik unterlegst, beim Verlag die Erlaubnis dafür einholen. Dieses Herstellungs- oder auch Benützungsrecht bekommst du entweder nicht oder nur gegen Geld.

Nimm also lieber copyrightfreie Musik (wie sie z.B. YouTube anbietet) oder Musik, die unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurde. Da bekommst du die Rechte viel einfacher und unter Umständen sogar kostenlos (musst meistens den Namen des Titels, den/die Namen des/der Urheber und den Link zu deren Webseite im Abspann nennen.

Liebe Grüße und viel Erfolg

ichausstuggi

ThomasMorus  27.06.2016, 20:39

Hallo ichausstuggi,

danke für die Ergänzung und dass du meinen üblichen Part mit dem "nimm lieber freie Musik" übernimmst ^^

ichausstuggi  27.06.2016, 21:03
@ThomasMorus

Tja, lieber ThomasMorus - das hab ich mir bei dir abgeschaut :)

Kurz und knapp: Ja, das Lied ist urheberrechtlich und/oder durchs amerikanische Copyright geschützt. Ohne die Einwilligung des Rechteinhabers also nicht einfach für eigene Videos u.d.G. verwenden darfst. 

ichausstuggi  27.06.2016, 21:08

@ medmonk

Der Titel unterliegt in Deutschland und in Europa dem Urheberrechtsgesetz.

medmonk  29.06.2016, 22:55
@ichausstuggi

Der Titel unterliegt in Deutschland und in Europa dem Urheberrechtsgesetz.

Ich habe nicht ohne Grund amerikanische Copyright geschrieben. Hier zu Lande und im Rest der EU primär (wie du ebenfalls schriebst) das Urheberrecht relevant ist.   

Selbstverständlich ist das Lied urheberrechtlich geschützt. Du darfst es ohne explizite Genehmigung des Rechteinhabers nicht öffentlich verwenden.

Ja ist es