Copyright "In der Halle des Bergkönigs"

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Siehe §64 UrhG: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Nachdem Edvard Grieg, der Komponist von "In der Halle des Bergkönigs" schon länger als 70 Jahre tot ist, sind seine Werke nicht mehr urheberrechtlich geschützt. LG

Die Komposition von Edvard Grieg "In der Halle des Bergkönigs" ist nicht mehr urheberrechtlich geschützt, weil das Urheberrecht 70 Jahre nach Tod des Urhebers ausläuft.

An konkreten Konzerten, Aufnahmen, CDs oder Aufführungen des Stücks bestehen natürlich Rechte der Musiker, des Dirigenten, des Toningenieurs usw.

Und auch das Notenmaterial kann in Ausnahmefällen geschützt sein, wenn es sich um eine Version handelt, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Edition neu erstellt wurde, und diese vor weniger als 25 Jahren veröffentlicht wurde. (urhg §70)

Fazit: Du darfst die Musik selbst öffentlich spielen, einspielen oder im Internet oder Radio veröffentlichen. Was du nicht darfst, ist einfach irgendwelche Versionen von dem Stück zu nehmen und öffentlich zu verwenden. Falls du sie brauchst: Hier eine Version unter Creative Commons Lizenz

http://incompetech.com/music/royalty-free/index.html?isrc=USUAN1200072

Die Werke von Grieg sind nicht mehr durch Urheberrecht (Copyright) geschützt.

Du meinst eher das Urheberrecht oder?

Parabelloesung 
Beitragsersteller
 16.05.2015, 21:39

Jau...