10 Sekunden von einem Song für Intro verwenden
Ist erlaubt von einem Song (so 10 Sekunden) für ein ein Intro verwenden, wenn man den Künstler und den Song in der Videobeschreibung (oder eventuell auch im Video) erwähnt. Und wie sieht es da dann mit Monetarisierung aus?
7 Antworten
Es ist egal ob du 4 Millisekunden oder 10 Minuten eines urheberrechtlich geschützten Stückes verwendest. Die Genehmigung des Rechteinhabers brauchst du in jedem Fall.
nope... 4 Millisekunden wären dann wahrscheinlich plus/minus eine Note und Noten allein sind nicht geschützt... es muss schon einen Wiedererkennungswert haben.
Ich meine, mal gelesen zu haben, dass alles was unter 3 Sekunden lang ist, nicht extra genehmigt sein muss. Ab drei Sekunden greift dann das Urheberrecht. Bin aber nicht ganz sicher.
AH, falsch! Hier hab ich's gefunden:
http://www.sueddeutsche.de/kultur/bgh-urteil-zu-sampling-keine-drei-sekunden-1.739438
Ob Gesamtheitlich oder Ausschnitt. Ob Wort, Bild oder Musik. Alles unterliegt dem Urheberschutz. Und letztlich kann alles auch einen Urheber stören. Aus diesen Gründen mutt man bei Kopien um Erlaubnis beim Urheber fragen.
Nein, natürlich nicht!
Es ist egal, wie lang oder kurz Du den Song verwendest.
Es bedarf einer Genehmigung!
Aber eigentlich klar, oder!?
Egal wie viel du davon wegschneidest, veränderst, etc. du darfst es nicht verwenden.