4 Antworten

Chromlackierungen und daher auch Folien in "Chromfarben" sind in Deutschland, aufgrund der Gefahr, dass man andere Verkehrsteilnehmer blenden kann, verboten.

oliverchrobok 
Beitragsersteller
 12.08.2012, 18:18

http://www.chromlack-designer.de/chromlack.html dann begeht diese firma eine strafftat und wird reich?

rockerholic  12.08.2012, 18:24
@oliverchrobok

Sagen wir es mal so. Du kannst es ja machen lassen. Jedenfalls, wenn du den Chromlack nicht eingetragen bekommst und du fährst anschließend, dann kommt es auf dich zurück, wenn du erwischt wirst. Die Firma hat damit nichts zu tun. Die lackiert dir alles was du willst. Aber du fährst letztenendlichs das Motorrad.

Eine Festlegung des Chromanteils o.ä. gibt es nicht. Es gilt jedoch §30 StVZO, nach dem Fahrzeuge sinngemäß so gebaut und ausgestattet sein müssen, dass niemand über Gebühr gefährdet oder belästigt wird. Demzufolge sind größere verchromte/stark spiegelnde Flächen nicht zulässig, da sich durch damit unter ungünstigen Lichtverhältnissen zu erwartende Blendung eine Gefährdung ergeben könnte. Das Anbringen von verchromten Aufklebern oder Chromlacken ist nicht explizit verboten. Es darf jedoch auch unter ungünstigen Verhältnissen zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (§30 StVZO) z.B. durch Reflexionen / Spiegelungen oder Blendungen kommen.

Aus einem Brief der DEKRA aus diesem Forum: http://www.c-klasse-forum.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadID=1801

oliverchrobok 
Beitragsersteller
 12.08.2012, 18:37

cool danke. also kurz gesagt kann ich bei schlecht wetter fahren denn dann ist keine sonne da. da bin ich ja in good old germany gut aufgehoben da es ja so gut wie nie sonne gibt :D

rockerholic  12.08.2012, 18:40
@oliverchrobok

Stimmt. Aber bei schlechten Wetter fährt man auch nicht so gerne Motorrad ;D Ich jedenfalls nicht :D

oliverchrobok 
Beitragsersteller
 12.08.2012, 18:56
@rockerholic

zweck und nutzen ;) :D nichtzulässige enduro reifen drauf und ab gehts durch den regen ^^ :D

rockerholic  12.08.2012, 18:36

So gesehen ist es doch umstritten und man kann doch davon ausgehen, dass einen die Polizei öfter anhält ;)

nein ist nicht erlaubt, da andere geblendet werden können!

oliverchrobok 
Beitragsersteller
 12.08.2012, 18:14

habe nen beitrag bei auto motor sport gesehen da hat sich einer nen nissan350z ganz mit chrom gemacht und hat dafür nen knöllchen bekommen diesen aber geweigert zu bezahlen. ergo rechtstreit und fazit er hat gewonnen da die folie keine eigenleuchtkraft besitzt und das licht nur spiegelt und nicht reflektiert. und es gibt ja auch helme mit chrom und diese sind erlaubt.

MICHB  12.08.2012, 18:28
@oliverchrobok

man muss es eintragen lassen, und das trägt dir schlussendlich keiner ein, also hat man schlussendlich wieder pech!

Da hast du recht