Chillis und Körperverletzung?
Hey komische Frage aber interessiert mich mal.
Wenn ich jemandem irgendwie extrem scharfe chillis gebe und er sie "unbewusst" isst ,gilt das dann schon als Körperverletzung ?
Beste grüße
6 Antworten
Eine Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB ist schon zum Beispiel "jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird". Das scheitert auch nicht an der Erheblichkeitsschranke.
Dass die Person sich die Chilis selber zuführt ist unerheblich, das Verhalten des Täters ist auch objektiv zurechenbar, eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung liegt nicht vor - letztere geht nur vorsätzlich oder fahrlässig.
Chilis können auch einen gesundheitsschädlichen Stoff im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB gesehen werden, teilweise wird auch "Gift" vertreten, es wäre somit gefährliche Körperverletzung.
Sogar als schwere Körperverletzung, weil du einen Gegenstand (in dem Fall die Chilis) verwendet hast, um einer Person zu schaden. Allerdings ist es Eigenverschuldung, weil du die Person nicht dazu gezwungen hast, sie zu essen.
bei derartiger körperverletzung gibt es sowas wie "eigenverschulden" nicht. du kannst jemandes getränk auch nicht einfach durch säure ersetzen und es als eigenverschulden abtun, wenn er es dann trinkt.
es ist eine körperverletzung und zwar eine vorsätzliche.
Sogar als schwere Körperverletzung
Ganz sicher nicht. Lies dir mal § 226 StGB durch.
Ja. Chilis haben sehr starke Wirkung die von Person zu Person unterschiedlich ist. Es ist sogar schwere Körperverletzung
Nein aber wenn man die Ghost chilli isst kann man ganz gemütlich dran sterben. Was dann sogar schlimmer wäre als Körperverletzung.
Es ist sogar schwere Körperverletzung
Ganz sicher nicht. Von Chilis fällt man nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht in "Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung" oder ähnliches.
Ne, glaub nicht :D bist du mit denjenigen befreundet? Dann sollte es ja eh kein Problem sein ;)
nein, du darfst leuten solche dinge nicht unterjubeln, z.b. auch keine abführmittel (siehe z.b. http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/angeklagte-muss-nicht-ins-gefaengnis-aid-1.1999127); auch darf man leute nicht "mit grund" ohrfeigen, was manche bei einem bewußtlosen für sinnvoll halten, um ihn aufzuwecken. das alles fällt in die gleiche kategorie: der betroffene hatte einen wenn auch nicht bleibenden schaden wie schmerz oder unwohlsein.