Chef erpresst mich was soll ich tun?

10 Antworten

Wenn das so abgemacht war ist es als Erziehungsmaßnahme zulässig unter der Voraussetzung, dass das Geld nicht in private Taschen landet, sondern z.B. für Gemeinschafsunternehmungen der AZUBI`s verwendet wird.

Das ist rechtswidrig in Ordnung wären  vielleicht 5 € aber nicht 50€ und da hätte jeder zustimmen müssen melde das der Kammer.Und   gehe selber zur Personalabteilung.
Auch die Drohung der Abmahnung  ist nicht rechtens den dagegen kannst du sogar rechtlich gegen jede ungerechtfertigte Abmahnung vorgehen zahle nichts mehr und Sage das deine Ausbilder wen er nochmal Geld will.

Außerdem ist dein Ausbilder dafür auch zuständig das du rechtzeitig dein Berichtsheft abgibst und er dann dir die untershcriften gibt.

Also wen man es genau nimmt heist er  kassiert euch für seine eigen Dummheit ab,!

Das ist eine sehr merkwürdige Abmachung zwischen den Azubis und dem Ausbildungsleiter. Das hättet ihr gleich der Geschäftsleitung melden müssen.

Was macht der Ausbildungsleiter mit dem Geld? Vereinnahmt er es privat oder spart er das Geld für euch und ihr gebt es irgendwann alle gemeinsam aus? Beispielsweise macht ihr einen Ausflug oder geht mit dem Geld irgendwo zum Essen? Nur dann wäre die Abmachung eventuell vertretbar, wenngleich immer noch sonderbar, zumal Azubis nicht viel Geld haben. Als "Strafe" wäre es eher verständlich, wenn ihr € 5 in die allgemeine Kaffeekasse bezahlt.

Crazyman12377 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 16:34

Davon wird essen gegangen aber 10 euro pro Unterschrift finde ich nicht normal und nicht mit der Aussage das ich ansonsten eine Abmahnung bekomme das wurde damals so abgemacht  (bin im 3. Lehrjahr) aber ich war nicht dafür. Die neun anderen schon.

Mignon5  17.03.2017, 16:37
@Crazyman12377

Die angedrohte Abmahnung ist keinesfalls rechtens, wenn es sich um die Bezahlung des Geldes dreht. Wenn eine Abmahnung wegen der fehlenden Unterschriften erfolgen soll, sieht die Sache allerdings anders aus.

€ 10 pro Unterschrift sind viel. Wenn aber alle 10 Azubis "demokratisch" darüber abgestimmt haben, wirst du dich der Mehrheit fügen müssen.

Hallo.

Ich kenne noch aus meiner Lehrzeit, das die Berichtshefte vor der  Gehaltszahlung abgebeben werden musste sonst gab es keine Lohntüte.

Hat sehr gut geklappt. + 1 DM für die Gemeinschaftskasse.

Mit Gruß

Bley 1914

Ich würde das der IHK / HWK melden. Die interessiert solch seltsame Vorgänge sicherlich auch.