CC-Karte Strafe?

2 Antworten

In den Beförderungsbedingungen des HVV steht dazu in § 9:

(2) Das erhöhte Beförderungsentgelt kann auf 15 € ermäßigt werden, wenn der Fahrgast einen ordnungsgemäß gelösten – aber nicht ausreichend gültigen – Fahrausweis vorzeigt und geeignete Gründe für eine Ermäßigung vorliegen.

http://www.hvv.de/fahrkarten/gemeinschaftstarif/

Es ist also keine grundsätzliche Ausnahmeregelung sondern es kann in begründeten Fällen von 40 auf 15 Euro ermäßigt werden.

Soweit ich weiß, gilt das als "schwarzfahren". Sie fuhr mit einer zur fraglichen Zeit nicht gültigen Karte und die CC-Karte ist daher günstiger, weil man sie zu den Hauptverkehrszeiten eben nicht nutzen kann/darf. Und Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe. Daher sind die € 40,- wohl berechtigt und nichts dran zu ändern.....