Burger King verklagen?!
Man kennt ja aus Amerika die allseits bekannten Fälle in denen schwer ( Ironie ) verletzte Konsumenten von Fastfood , die Kette anzeigen und richtig abkassieren $$$ ..
Jetzt zur Frage , Freunde und ich haben bereits mehrfach ein Produkt von Burgerking verzehrt und litten in den folgenden Tagen an Bauchschmerzen und Durchfall .. Ist es möglich ( in unserem tollen Rechtsstaat) den Konzern wegen Körperverletzung oder auf Schmerzensgeld zu verklagen ? .. Wenn ja , wie ?
Wie könnte man beweisen , dass der Durchfall etc. von BK stammt ?
BITTE NUR ERNST GEMEINTE ANTWORTEN :) ( Die hilfreichste bekommt natürlich den Stern * )
18 Antworten
Rein rechtlich ergeben sich sehr komplexe Darlegungs- und Beweislastprobleme.
Zunächst muss der Kläger (Du) seinen Anspruch schlüssig begründen. Dazu gehört auch das Darlegen des Kausalzusammenhangs zwischen Aufnahme des fraglichen Produkts und den Beschwerden danach. Das wird schwierig.
Dann muss natürlich auch entsprechend dargelegt werden, dass der Konzern Burger King, und nicht das einzelne Restaurant verantwortlich für den Schaden ist. (Burger King ist meines Erachtens ein Franchising-Unternehmen, das quasi an Dritte das Recht abtritt, unter dem Namen Burger King im Verkehr aufzutreten.) Mit Anderen Worten: Es muss der richtige Beklagte überlegt werden.
Hinzu kommt, dass BK sicherlich die anspruchsbegründenden Tatsachen bestreiten wird. Somit kommst Du grundsätzlich in die Beweislast. (Rechtliche Besonderheiten wie Beweislastumkehr und sekundäre Beweislast lasse ich jetzt mal außen vor.)
Letzten Endes musst Du auch noch Deinen Schaden beziffern können. Das heißt: Verluste an Rechtsgütern wie z.B. finanzieller Art, die Dir ohne die Aufnahme des Produkts nicht passiert wären. Auch das wird umfangreich und praktisch haarig.
Auf ein Schmerzensgeld würde ich überdies nicht pochen. Erstens liegt dessen Höhe allein im Ermessen des Gerichts, und zweitens wird die Höhe für ein bisschen Durchfall regelmäßig wohl max. im unteren 3-stelligen Bereich bleiben.
Mein Fazit - laut Gedacht und in Kladde formuliert - lautet somit: Das Restaurant wechseln, das Produkt nicht mehr kaufen oder sich gelegentlich einfach mal herzhaft befreien und dafür Abstand von dem teuren und mühseligen Weg der Klage nehmen! ;-)
Wenn die Frage ernst gemeint ist, kann ich nur sagen: Vergiss es! Du bist nicht in Amerika und schon gar nicht in einem Common-Law Land, sondern in einem Civil-Law Land wo mehr als ein gutes Plädoyer zählt. Auch wenn das Rechtssystem in den Medien immer mal wieder kritisiert wird, ist es ein sinnvolles.
Damit du eine Entschädigung einfordern könntest, müsstest du Burger King verklagen und BK nachweisen, dass das Essen bei BK entsprechend unrein war (auch darf es keine Allergie, etc sein), sodass du Körperverletzung (das wäre es nämlich) nachweisen könntest.
Von Unsummen wie in Amerika brauchst du aber gar nicht erst zu träumen. Im Zweifel ist bei so einem Prozess der Aufwand es nachzuweisen zu hoch, um einen solchen Prozess durchzuführen. Das lohnt sich nur, wenn du beispielsweise teure Arbeitsausfälle durch dein Essen bei BK hättest und eine entsprechende Rechtschutzversicherung die einen solchen Prozess übernehmen würde. Was du allerdings vorhast, da würde dich jeder Anwalt, der dich vertreten sollte, auslachen - zumindest in Deutschland.
Jedes Restaurant muss Rückhaltemuster einfrieren. Mit der Angabe des verzehrten Gerichtes und Datums müsste das Gesundheitsamt also die Probe bakteriologisch überprüfen können. Ich habe allerdings meine Zweifel ob das zu etwas führt, da solche Ketten sehr auf Hygiene achten. Habt ihr vielleicht mehr Fett gegessen, als euch gut tut???
FÜR ALLE , HAB ICH OBEN VERGESSEN ES WAR DAS EIS MIT SCHOKOSAUCE !!! KEIN BURGER ODER SO LEDIGLICH DAS VANILLEIS
Du hast recht, der Beweis des Zusammenhanges zwischen Burger-Kugel und Durchfall lässt sich nicht ohne weiteres führen. Ein Prozess ginge voraussichtlich nicht nur verloren, weil Burger eine gute Schar Anwälte auffahren ließe. Übrigens in einem Zivilverfahren zahlst Du reichlich Kosten für den Prozess und deinen Anwalt; das erhöht sich dann von Instanz zu Instanz. Wenn Du ernsthaft besorgt bist - davon gehe ich aus - und nicht dein Vermögen riskieren möchtest, dann gibt es eine einfache und geniale Lösung: Berichtet dem Gesundheitsamt und überlasst es denen,unangemeldet dort Proben zu entnehmen und auf Staatskosten untersuchen zu lassen. Wenn der Befund tatsächlich in Richtung "gesundheitsschädlich" führt, dann habt ihr kostenlos einen konkreten Beweis und könnt nun, darauf basierend, Schadenersatz verlangen. Ich hoffe damit geholfen zu haben.
er ist nicht "ernsthaft besorgt", er schreibt doch, dass er nur Kohle will und an seiner Scheißerei verdienen,
Das gilt gerade auch für Eis, insbesondere Softeis.
Einige User haben dir die Probleme sehr deutlich geschildert, die du haben wirst, wenn du eine Klage gegen Burger King planen würdest.
Da könntest du im Grunde fast jeden Lebensmittelhersteller verklagen, der in seinen Produkten Zusatzmittel verwendet, die auf Dauer eine Krankheit auslösen können, weil der Körper diese Zusatzmittel zum Teil speichert und nicht ausscheidet.
Du wirst nie in der Lage sein, die Ursache deiner Krankheit dem Lebensmittelhersteller anzulasten. Es sei denn das Produkt ist an sich schädlich, weil versehentlich Schadstoffe bei der Produktion in das Produkt gelangten.
Wird das entdeckt, wird die Ware sofort aus dem Verkehr gezogen.
Was aber sonst an allen möglichen Mitteln in unseren Produkten verarbeitet werden, sind erlaubt. Allerdings gibt es da auch Unterschiede von einem Land zum anderen. Was in den USA erlaubt ist, ist zum Teil bei uns verboten oder umgekehrt. Fleisch das aus den Niederlanden kommt wird bestrahlt. Das ist bei uns verboten, aber es wird für den Verkauf zugelassen.