Bruder wurde mit meinem Auto geblitzt- Zeugnisverweigerungsrecht? - Folgen?

6 Antworten

Hier wirds kritisch. Du musst der Polizei nicht mitteilen, wer gefahren ist. Allerdings hast du nur ein Zeugnisverweigerungsrecht bis zu Verwandten 3. Grades. Das wäre z.B. Onkel oder Neffe.

So lässt sich der Personenkreis schon sehr eindämmen. Über das Einwohnermeldeamt kommen die Jungs sehr schnell drauf, dass das dein Bruder sein könnte. Ein Abgleich zwischen Beweisfoto und Führerscheinfoto lässt die Falle zuschnappen.

Bei Geschwindigkeitsverstössen kann nur der Fahrer belangt werden. Allerdings kann dir nach einem derartigen Vorfall das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

Ich weiss ja nun nicht, um wieviel zu schnell dein Bruder war und ob er noch in der Probezeit ist. Wenn es nicht so schlimm war und die Sache mit ein paar Euros aus der Welt geschafft werden kann, würde ich ihm raten, die Sache einfach zu bezahlen. Damit werden dann sämtliche Ermittlungen eingestellt.

dreamjoy 
Beitragsersteller
 14.04.2014, 12:58

es waren 25km/h und er ist nicht mehr in der Probezeit.

dreamjoy 
Beitragsersteller
 14.04.2014, 12:57

es waren 25km/h und er ist nicht mehr in der Probezeit.

Interesierter  14.04.2014, 13:00
@dreamjoy

Und wie alt bist du?

Letztes Jahr warst du noch 13!!

Wenn Du Deinem Bruder gutes tun willst, dann kannst du ja erstmal Zeit rausholen, in dem Du alle Fristen ausnutzt. dann läßt Du Dir erstmal das Foto in groß kommen, Du mußt ja sehen können, wer das ist. Wenn Du das große Foto bekommen hast, dann machst Du von Deinem Zeuugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Damit ist jedem klar, die gesuchte Person gehört zu einem bestimmten Personenkreis. Jetzt muß die Behörde ermitteln, wer das ist. Informiere alle Freunde und Bekannte und Nachbarn, falls sie mit einem Foto gefragt werden, ob sie die Perseon kennen, sie können sagen, ich ERKENNE die Person nicht. Selbst wenn man nachweisen kann, dass der Befragte die abgebildte Person kennen muß, dann muß er sie ja auf dem Foto nicht unbedingt auch ERKENNEN können. Die Verjährungsfrist ist ab Tat 3 Monate, solange hat die BEhörde zeit, den Täter zu ermitteln.

Du brauchst Dich selbst und eben den Personenkreis für den das Zeugnisverweigerungsrecht gilt nicht belasten, das hat auch weder für Dich nich für deinen Bruder juristische Folgen, wenn man Deinen Bruder ermittelt, dann ist die Strafe genauso hoch wie in dem Fall, daß Du gleich sagst, wer es war.

Ihr Nachteil kann darin bestehen, dass man Ihnen für ein Jahr die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt, was nicht sonderlich bequem sein dürfte. Davon unabhängig kann die Staatsanwaltschaft Ermittlungen betreiben, um den auf dem Photo abgebildeten Fahrer zu überführen. Es werden dann Personen Ihres Umfeldes befragt, ob diese den auf dem Photo abgebildeten Fahrer erkennen; auch keine sonderlich pricklende Maßnahme!?!

Crack  14.04.2014, 20:26
Davon unabhängig kann die Staatsanwaltschaft Ermittlungen betreiben

Ich dachte immer das ein Staatsanwalt nur in Strafsachen tätig wird, ist das nicht mehr so?

Funship  14.04.2014, 21:52
@Crack

Es gibt ja auch Verkehrsstrafsachen :-)

Crack  15.04.2014, 08:44
@Funship

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung gehört aber nicht dazu...

Nun du hast die Möglichkeit die Angaben zu verweigern Als nächstes wird die Behörde mit dem Photo die Nachbarn befragen und die Staatsanwaltschaft wird dir ein Fahrtenbuch auferlegen wenn du dieses dann nicht führst wird dir die Fahrerlaubnis entzogen

Crack  14.04.2014, 20:27

Was habt Ihr denn nur mit dem Staatsanwalt?

Der hat mit der Sache doch überhaupt nichts zu tun!

bekomme ich jetzt die Strafe

nein, aber vielleicht ein lästiges Fahrtenbuch auferlegt wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann.