Brief von Polizei will wissen wer gefahren ist? Strafe?
Also ich habe einen Brief von der Polizei die wissen will , wer am XX.XX in der X-Gasse gefahren ist. Also ist das eine Strafe oder was kann das sein ? Weil wenn ich zu schnell gefahren wäre oder sonst was passiert wäre & würde einfach eine Strafe nach Hause kommen und das wärs oder nicht ? Was kann es noch sein Auser eine Strafe und falls es eine ist warum haben sie nicht einfach gleicu die Strafe geschickt ? - Österreich
5 Antworten
Lenkerauskunft (Lenkererhebung)
Kann der Lenker bei einem Verkehrsdelikt nicht angehalten werden oder ist nicht anzutreffen, dann kann die Polizei den Zulassungsbesitzer ermitteln.
§ 103 Abs 2 KFG - Pflicht des ZulassungsbesitzersWenn der Lenker bei einem Verkehrsdelikt nicht angehalten werden kann oder nicht beim Fahrzeug ist (z.B. Parkvergehen), ist der Polizei lediglich das Fahrzeugkennzeichen bekannt. Aufgrund des Kennzeichens kann nur der Zulassungsbesitzer ermittelt werden, bestraft wird aber meist der Lenker, der nicht immer auch Zulassungsbesitzer sein muss.
Deshalb fragt die Behörde (meist schriftlich) den Zulassungsbesitzer, wer das Fahrzeug im fraglichen Zeitpunkt gelenkt bzw. abgestellt hat.
Bei schriftlichen Anfragen muss die Auskunft unbedingt binnen 14 Tagen gegeben werden, telefonische Fragen sind sofort zu beantworten.
Der Zulassungsbesitzer muss daher immer wissen, wer sein Fahrzeug gelenkt hat! Nötigenfalls muss er darüber Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) führen.
Der Behörde den Namen und die (genaue) Adresse des Lenkers oder der Person, die über den Lenker Auskunft erteilen kann, genau angeben!
Unbedingt sind Formulierungen zu vermeiden wie z.B.
- "Ich kann mich nicht erinnern, wer gefahren ist"
- "vermutlich (wahrscheinlich, ich glaube) Herr X" oder
- "gelenkt hat der Herr X oder Herr Y"
Derartige Angaben werden als Nichterteilung der Auskunft gewertet!
Die Angabe des Lenkers stellt kein Schuldeingeständnis für irgendein Delikt dar.
Über die Frage des Verschuldens entscheidet erst das anschließende Verwaltungsstrafverfahren. Die Lenkerauskunft kann also gefahrlos gegeben werden!
Wer die Antwort nicht binnen 14 Tagen (bei telefonischen Anfragen sofort) erteilt, wird zusätzlich wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft bestraft.
Diese zusätzliche Bestrafung fällt meist höher aus, als jene für das ursprüngliche Delikt; die Strafobergrenze liegt bei EUR 5.000,- (die Strafen liegen i.d.R. zwischen EUR 72,- und EUR 218,-).
thx. wusste doch ich hab was vergessen ^^
Das passiert wenn man über 20 km/h gefahren ist und die Polizei eine Anonymverfügung anstellt also nachfragt wer gefahren ist damit sie der richtigen Person den Strafzettel schicken können ich würde wenn du selber gefahren bist dich angeben denn die gleichen das mit ihrer Datenbank ab ob auch die Person auf dem Foto mit dem auf ihrem Foto gleich aussieht.
Dort gibt es kein Radar, und wenn ich zu schnell gefahren bin dann würde die Polizei mich gleich aufhalten oder ? Weil es war eine kleine Seitengasse .
Es gibt mittlerweile in Autos Radarkontrollen die man nicht sieht und somit einfach hineinfährt ohne es zu merken auch wenn man weiß, dass es normalerweise keines dort gibt. Ach ja es gibt mittlerweile auch Radars in Leitplanken auf der Autobahn, also zahlt es sich kaum mehr aus zu schnell zu fahren, außer es ist das erste mal passiert das man zu schnell gefahren ist, weil man eben die Geschwindigkeitsbegränzungstafe übersehen hat
Das ist der Anhörungsbogen. Du musst ihn ausfüllen und zurück schicken. Erst dann gibt es die Strafe für den, der gefahren ist.
Also deutet es daraufhin das es was schlimmeres war ?
Ja da hast du schon recht, aber meine früheren Strafen sind Direkt zum einzahlen gekommenen und es wurde nie gefragt wer gefahren ist . Deswegen hab ich mir Sorgen gemacht .
So etwas bereitet immer sorgen und die letzten Strafen waren nur kleine Übertretungen der STVO
Sie müssen ja erst wissen, wer die Strafe bekommen muss, es könnte ja auch Deine Oma gefahren sein.
Aber wieso ist nicht Einfach direkt eine Strafe nach Hause gekommen ?
Nein, da es ja sein kann, dass wer anderer gefahren ist und der die Strafe zahlen muss.
Hallo.
Das ist ein 'Fragebogen, den Fahrer eintragen wenn der mit dem Halter nicht überein stimmt.
Gibst du den Fahrer nicht an, oder willst es nicht, folgt in Deutschland ein Fahrtenbuch für 2 Jahre.
Die müssen peniebel ausgeführt werden.
Sag einfach ich weiß nicht. Du musst dene nichts sagen bevor die nichts beweisen können.
https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/lenkerauskunft-lenkererhebung-pflicht-des-zulassungsbesitzers-16183068
ich schenk dir mal die quelle, die will nämlich immer genannt werden wenn man was kopiert