Brief aus der Schweiz kommt einfach nicht an. Kann das was mit Grenzkontrollen zu tun haben?
Ein Bekannter aus der Schweiz wollte mir mit der Post ein paar USB-Sticks mit Daten zu senden. Er hat diese in einem Briefumschlag am vergangenen Samstag bei der Post vor Ort in der Schweiz abgegeben. Da man ja bei der Schweizer Post Lieferungen zurückverfolgen kann, habe ich dadurch herausgefunden, dass der Breif immer noch bei der Grenzkontrolle ist. Meine Frage deshalb: Dürfen Briefe an der Schweiz-Deustchen Grenze üebrhaupt geöffnet werden (-> Briefgeheimnis) und was passiert, wenn aus welchem Grund auch immer der Brief die kontrolle nicht schafft? Wird er an den Absender zurückgeschickt, wird der Brief mit samt des Inhalts einfach weggeschmissen oder drohen mir oder dem Absender irgendwelche Konsequenzen in Form von Zahlungen etc.?
Eig. haben wir ja nichts illegales getan, sondern lediglich einen frankierten breif mit inhalt von CH nach D verschickt.
5 Antworten
Ich musste mal einen Brief von einer Userin aus der Schweiz, Inhalt ein Silberanhänger mit Stein) beim Zollamt im Ankunftsort abholen. Sie hatte einen Päckchenaufkleber verwendet und als Inhaltsangabe Geschenk im Wert von 30 Franken angegeben. Ich musste nachweisen, dass ich das nicht gekauft, ersteigert etc. habe. Habe den gesamten Mail-Schriftwechel kopiert und mitgenommen. Ich sollte den Stein bestimmen und das Teil wieder zurücksenden. Ich habe das als Brief zurückgeschickt und der ist binnen 3 Tagen angekommen. Die Post öffnet stichprobenartig Briefe mit Inhalt und gibt das dann, wenn sie Zweifel hat, an das Zollamt weiter.
die Post darf Briefe und Pakete öffenen, wenn die zu Zollkontrollzwecken oder Sicherheitsgründen passiert. Wenn illegale Donge vermutet werden dürfen die Daten auch kontrolliert werden. Je nach dem was für Daten auf den Sticks sind, kann dies durchaus illegal sein. Der Wert der Sticks darf auch die Freigrenzen nicht überschreiten. Je nach Wert und nicht richtig verzollter Ware ist dies dann ein Straftatbestand, der juristisch mit einem Gerichtsverfahren verfolt wird. Wenn illegale Daten vorhanden sind, drohen sowohl dem Absender als auch dem Emfänger ein Verfahren (je nach Art, Anzahl und Schwere der Daten)
wenn es nicht illegal ist, wird auch niemand verfolgt. Wenn es illegal ist, werden beide verfolgt
Es waren lediglich 3 USB-sticks mit Urlaubsbildern und -videos.
... aber wie sollen die wissen, dass darin nicht zum Beispiel noch Daten von irgendwelchen Drogendealern oder Steuerflüchtlingen verpackt sind ? Solche Abklärungen brauchen möglicherweise etwas Zeit ... ;-)
Meist gibt es Probleme wegen dem Zoll. Was illegales habt ihr nicht gemacht, aber die Schweiz gehört nicht zur EU, die haben eventuell andere Gesetze bzw. Vorschriften was den Versand von Gegenständen betrifft.
ja, der inhalt wird evtl. geprüft. Es könnte auch sein, dass ihr noch Zoll nachbezahlen müsst
was heißt das konkret? und was passiert mit dem Inhalt? wird der einfach weggeschmissen oder weggeschlossen? Immerhin hat mein Bekannter diesen Brief bei eien Post frankieren lassen.
kommt auf den Inhalt an. Weggeschmissen wird erstmal nichts. Wenn es illegal wird es ein Verfahren geben und die Ware als Beweismittel aufbewahrt.
Die Schweiz ist nicht in der EU, deshalb können Postsentungen Zolltechnisch kontroliert werden.
illegale Daten sind es nicht, aber wer wird verfolgt? Absender oder Empfänger?