Braucht man irgendeine Voraussetzung um einen Feinkostladen zu eröffnen?
Ich bin 20 und würde sehr gerne einen Feinkostladen/Brötchenladen eröffnen. Studiere Schauspiel, d.h. habe keine Kochausbildung oder ähnliches. Brauch ich denn eine Ausbildung für sowas? oder irgendeine andere Voraussetzung? wohne übrigens in Österreich... (wegen den gesetzen und co...) DANKE schon mal :-)
3 Antworten
Vielleicht solltest du, da du über keinerlei Betriebswirschaftliche Kenntnisse verfügst, wenigstens einen Kurs in Buchhaltung bei der Volkshochschule oder so belegen. Das wirst du brauchen, um Gegenüber dem Finanzamt abzurechnen. Wer weiß denn als Laie schon, was z.B. "Vorsteuern" sind? Und dass man die, zumindest in Deutschland, vorab zahlen muss, auch wenn man noch gar nichts eingenommen hat, und erst hinterher evtl. was wiederbekommt? Und das Jahr für Jahr? Ein Bekannter von mir ist daran und an einem ungeschickten Steuerberater pleite gegangen... Da würde ich mich echt vorher z.B. bei der IHK, Finanzamt, Ordnungsamt etc. schlau machen. Ehe du mit einem Haufen Schulden dastehst...
Auf alle Fälle musst du aber beim Gesundheitsamt einen Gesundheitsausweis beantragen. Für deine belegten Brötchen. Dann bekommst du eine Blitz-Schulung in Sachen Hygiene und Lagerhaltungsvorschriften. Früher wurde man dort auch untersucht, ob man Ausscheider von Salmonellen oder TBC ist... in Deutschland. In Östereich kenn ich mich nicht aus.
LG und viel Erfolg!
Ach ja. Einen Gewerbeschein vom Ordnungsamt im Rathaus. Und: Hast du eigentlich genügend Startkapital? Auch soviel, um notfalls ein paar Monate mit kaum Kundschaft , weggeschmissenen Lebensmitteln und hoher Ladenmiete durchzuhalten, bis sich dein Laden etabliert hat? Ogottogott, du hast was vor mit 20...
Ist es mehr Handel oder Zubereitung?
Handel (abgepackte Waren): da brauchst du nur eine Gewerbeanmeldung (rund 25EUR und eine Stunde warten)
Zubereitung / Direktverpackung brauchst du die Gewerbeanmeldung (rund 25EUR und eine Stunde) und ein Gesundheitszeugnis/Belehrung vom Gesundheitsamt (rund 30EUR und ein halber Tag Video schauen)
Bäckereien unterliegen der Handelskammer, da braust du den Meisterschein bzw. musst ein Meister einstellen.
Brötchen aufbacken ist bestimmt ohne Handelskammer möglich. Das wird man dich bei der Gewerbeanmeldung direkt fragen, falls notwendig.
Meine Erfahrung zeigt, das man beim Gewerbeamt alle weiteren Papiere vorlegen muss oder falls notwendig in die Hand bekommt (Finanzamt, IHK-Betritt, Abfallentsorgung, Genossenschaft, Sachkundeprüfung, Führungszeugnis, Meisterbrief, etc...).
vielsten lieben dank!!!!! :-)
Beispiel München, aber in Österreich, da auch in der EU, ist es ähnlich.
https://www.muenchen.ihk.de/de/innovation/Lebensmittel/Verkehr-mit-Lebensmitteln