Wer kann mir mit der Versicherung helfen?

8 Antworten

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Hallo,

leider kann mit "Grauzonen" hier nicht gedient werden. Lediglich Notfahrten (die im Falle eines Falles belegbar sein müssen) oder Probefahrten (wenn jemand das Auto kaufen möchte) ohne expliziten Hinweis an die Versicherung werden akzeptiert. (Und von einem Versuch des "Mauschelns" kann nur abgeraten werden: die Versicherungen sind im Falle einer Zuwiderhandlung mit z.T. saftigen Vertragsstrafen schnell bei der Hand!)

Ein unterjähriger Versichererwechsel ist leider auch nur in Ausnahmefällen (z.B. beim Fahrzeugwechsel) möglich, ansonsten muss man bis zum regulären Ablauf warten, um dann fristgerecht zu kündigen.

Möglicherweise eröffnet sich aber noch eine andere Alternative: Nicht selten verwechseln Mitarbeiter von Versicherungen das "begleitete Fahren" (ab 17) mit "jungen Fahrern" (ab 18). Während Letzteres i.d.T. zum Teil heftige Zuschläge auslöst, wird das begleitete Fahrer zumeist gar nicht oder nur etwas teurer.

Vielleicht lohnt es sich, bei der Versicherung - möglicherweise einmal bei einem anderen Ansprechparten - nochmal nachzuhaken, ob die erste Auskunft tatsächlich korrekt ist.

Bleibt es dann immer noch bei der Aussage vom 600-€-Zuschlag, darf man ruhig einmal darauf hinweisen, dass man dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Wechsel des Versicherers ins Auge fasst. Nicht selten löst das dann doch noch eine individuelle - und günstigere - Lösung aus...

Viele Grüße

Loroth

Kingstar251 
Beitragsersteller
 27.01.2016, 18:14

Tolle Antwort, vielen Dank!

Ich werde morgen direkt noch einmal anrufen. 

Hat dein Vater in seiner Versicherung eintragen lassen, dass auch andere das Auto fahren?

MancheAntwort  27.01.2016, 17:34

das spielt keine Rolle !

BF17 wird IMMER gesondert abgerechnet !

Ich nenne keine Versicherung die es kostenlos macht.
Nein nur zum Ende des Jahres ist es kündbar.

Moeckchen  27.01.2016, 17:35

Also ich bin bei der Tochtergesellschaft und auch bei uns steigt die Prämie. Begl. Fahren ist günstiger als grad 18 und dann fahren. Aber kostenlos nein

Kingstar251 
Beitragsersteller
 27.01.2016, 17:33

Mein freund meinte die hätten da nur einen Brief hingeschickt und schon durfte er in Begleitung seiner Eltern fahren.  Und bei der Sparkassenversicherung geht es auch weil da meine Tante is und mein Cousin darf mit dem Auto fahren ohne das der Beitrag erhöht wurde. Aber trotzdem danke :) 

du alleine kannst gar nix, das muss dein Vater schon ganz alleine machen. Die Prämie steigt bei einem BF17 Fahrer.

Das Fahrzeug spielt auch eine Rolle mit

bei JEDER Versicherung steigen die Prämien, wenn ein weiterer Fahrer

eingetragen wird ! Wie kommst du darauf, dass es kostenlos sei, obwohl

doch das Risiko sehr stark ansteigt ?

Versicherungen sind NICHT das Sozialamt !

Loroth  27.01.2016, 17:37

Das sog. "begleitete Fahren" ist bei etlichen Versicherern kostenfrei mitzuversichern.

Die Antwort ist daher zu pauschal und somit falsch.

Kingstar251 
Beitragsersteller
 27.01.2016, 17:34

Bei z.b. Der Sparkassenversicherung ist es kostenlos wenn man mit den Eltern fährt