Brauche ich für einen Flohmarkt, der jeden Samstag außer an Feiertagen stattfindet, einen Gewerbeschein oder eine Reisegewerbekarte oder etwas anderes?

4 Antworten

ja. Reisegewerbe. 

Bei möglichen Fälschungen (davon gehe ich auf Flohmärkten aus), gibt es evtl. auch Beschlagnahmen des Zolls & das Zeug wird vernichtet.

Das ist schon Betrug, das ist Dir ja klar. Es gibt Anzeigen seitens der Hersteller

Ebenso aus dubiosen Quellen wie Diebstählen

Chanel No 5 würde ich auf dem Flohmarkt nicht kaufen. Da liegen Plagiate sehr nahe.

Gewerbeverbot

sr710815  31.07.2017, 08:31

wenn Du das vorsätzlich verdünnst, solltest Du das beim Verkauf auch angeben. Ethanol oder Methanol zuzusetzen & es dann als Original zu verkaufen, wäre ja Betrug in meinen Augen.

Chateau de Klo sage ich immer. 

Ergo Eau de Toilette ist ja bereits schon von Haus aus eine günstigere Mischung als Parfum. 

Eau de Parfum ist eine Billigmischung des Parfums

Ich hoffe, Du deklarierst das dann auch. 

Weil du deine Waren außerhalb einer festen Betriebsstätte anbietest, kommt für dich keine Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO (sogenannter "Gewerbeschein") in Betracht. Du brauchst eine Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO !
Erkundige dich aber bei deiner Gemeinde nach bei euch geltenden Ladenschlussregelungen. Aufgrund dieser darf man in vielen Städten auf Flohmärkten keine Neuware anbieten. Da hilft dann auch keine Reisegewerbekarte.

Hi, es sind keine Fälschungen. Es sind Duftkonzentrate oder auch Parfümöle genannt, die keinen Namen haben. Papiere und Zertifikate über Inhaltsstoffe liegen vor. Diese Düfte können als Parfümöl oder mit reinem 96%ige Weingeist verdünnt erworben werden. Ich verkaufe keine Plagiate oder Orignaldüfte. Es sind Parfümöle, die bestimmten Düften sehr ähneln aber nicht den Namen tragen.

Das kommt darauf an: Wenn Du einmalig bei einem Flohmarkt deine privaten Sachen verkaufst, ist das ohne Gewerbeschein und steuerfrei möglich.

Machst Du das allerdings hauptberuflich, schaut es anders aus! Du bist dann als selbständiger Händler Steuer- und Gewerbepflichtig. Musst einen Gewerbeschein lösen und eine Sterunummer beantragen und diese Einkünfte versteuern.

Geochelone  31.07.2017, 06:49

bei einem Flohmarkt ... Sachen verkaufst, ist das ohne Gewerbeschein ... möglich

Ein "Gewerbeschein" hilft niemandem auf dem Flohmarkt, weil es kein stehendes Gewerbe ist.

Machst Du das allerdings hauptberuflich, schaut es anders aus!

Es ist für diese Frage völlig belanglos, ob man ein Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausübt.

Du bist dann als selbständiger Händler Steuer- und Gewerbepflichtig.

Ob man steuerpflichtig ist, richtet sich nach der Höhe der Einkünfte. Und was soll "Gewerbepflichtig" sein ? Ein selbständiger Händler ist in jedem Fall Gewerbetreibender.

Tushi 
Beitragsersteller
 31.07.2017, 20:52
@Geochelone

Ich möchte Parfümöle verkaufen und keine Originaldüfte oder Plagiate etc. Die Namen ähneln sich nicht. Es sind eigenständige PARFÜMÖLE