Brauche ich für einen Flohmarkt, der jeden Samstag außer an Feiertagen stattfindet, einen Gewerbeschein oder eine Reisegewerbekarte oder etwas anderes?
Hallo,
ich möchte auf unserem Flohmarkt, welcher jeden Samstag stattfindet und auf dem auch Neuwaren verkauft werden, Düfte verkaufen. Diese Düfte kaufe ich bei einem Großhändler ein und fülle sie entweder als Parfümöl um oder verdünne sie mit Alkohol und fülle es in Vernebler ab.
Brauche ich hierfür ein Gewerbe oder etwas anderes? Worauf muss ich rechtlich alles achten?
4 Antworten
ja. Reisegewerbe.
Bei möglichen Fälschungen (davon gehe ich auf Flohmärkten aus), gibt es evtl. auch Beschlagnahmen des Zolls & das Zeug wird vernichtet.
Das ist schon Betrug, das ist Dir ja klar. Es gibt Anzeigen seitens der Hersteller
Ebenso aus dubiosen Quellen wie Diebstählen
Chanel No 5 würde ich auf dem Flohmarkt nicht kaufen. Da liegen Plagiate sehr nahe.
Gewerbeverbot
wenn Du das vorsätzlich verdünnst, solltest Du das beim Verkauf auch angeben. Ethanol oder Methanol zuzusetzen & es dann als Original zu verkaufen, wäre ja Betrug in meinen Augen.
Chateau de Klo sage ich immer.
Ergo Eau de Toilette ist ja bereits schon von Haus aus eine günstigere Mischung als Parfum.
Eau de Parfum ist eine Billigmischung des Parfums
Ich hoffe, Du deklarierst das dann auch.
Weil du deine Waren außerhalb einer festen Betriebsstätte anbietest, kommt für dich keine Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO (sogenannter "Gewerbeschein") in Betracht. Du brauchst eine Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO !
Erkundige dich aber bei deiner Gemeinde nach bei euch geltenden Ladenschlussregelungen. Aufgrund dieser darf man in vielen Städten auf Flohmärkten keine Neuware anbieten. Da hilft dann auch keine Reisegewerbekarte.
Hi, es sind keine Fälschungen. Es sind Duftkonzentrate oder auch Parfümöle genannt, die keinen Namen haben. Papiere und Zertifikate über Inhaltsstoffe liegen vor. Diese Düfte können als Parfümöl oder mit reinem 96%ige Weingeist verdünnt erworben werden. Ich verkaufe keine Plagiate oder Orignaldüfte. Es sind Parfümöle, die bestimmten Düften sehr ähneln aber nicht den Namen tragen.
Das kommt darauf an: Wenn Du einmalig bei einem Flohmarkt deine privaten Sachen verkaufst, ist das ohne Gewerbeschein und steuerfrei möglich.
Machst Du das allerdings hauptberuflich, schaut es anders aus! Du bist dann als selbständiger Händler Steuer- und Gewerbepflichtig. Musst einen Gewerbeschein lösen und eine Sterunummer beantragen und diese Einkünfte versteuern.
Ich möchte Parfümöle verkaufen und keine Originaldüfte oder Plagiate etc. Die Namen ähneln sich nicht. Es sind eigenständige PARFÜMÖLE
Ein "Gewerbeschein" hilft niemandem auf dem Flohmarkt, weil es kein stehendes Gewerbe ist.
Es ist für diese Frage völlig belanglos, ob man ein Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausübt.
Ob man steuerpflichtig ist, richtet sich nach der Höhe der Einkünfte. Und was soll "Gewerbepflichtig" sein ? Ein selbständiger Händler ist in jedem Fall Gewerbetreibender.