Brauche ich einen Firmennamen für eine Gewerbeberechtigung?
Hallo,
mein Antrag für eine Gewerbeberechtigung(Freies Gewerbe) wurde bewilligt und habe ein Brief bekommen, in dem auch steht, dass mein Unternehmen wegen Erhebung der Kommunalsteuer in der Betriebsstättengemeinde einzutragen ist.
Ich habe aber kein Unternehmen bzw. hatte ich nicht vor ein Unternehmen zu gründen. Oder verstehe ich das falsch?
Was ich vor habe ist, Online Artikel zu Schnäppchen Preise zu kaufen und diese dann etwas teurer zu verkaufen. Und dann die Steuer für den Gewinn zahlen.
Ist das dann die Kommunalsteuer wie im Brief erwähnt?
Im Brief ist dann auch ein Betriebsfragebogen. Das sind Fragen wie: Wie lautet die genaue Bezeichnung des Unternehmers/Unternehmens? Wo befindet sich die Geschäftsleitung? Wo befindet sich die Betriebsstätte? Rechtsform des Unternehmens?
Das kann ich doch alles auslassen, nicht?
Ich habe das Gewerbe als natürliche Person auf meinem Namen angemeldet.
3 Antworten
Du hast doch ein Gewerbe angemeldet bei der Gemeinde oder Stadt.
Einzelunternehmen nach § 19,1 USTG (Kleinunternehmen ) ?
Den Gewerbesteuerhebesatz zur Stadt findet man online.
Bei uns 480%
Ich habe aber kein Unternehmen bzw. hatte ich nicht vor ein Unternehmen zu gründen.
Wenn du ein Gewerbe hast, hast du auch ein Unternehmen.
Ist das dann die Kommunalsteuer wie im Brief erwähnt?
Gemeint ist hier wahrscheinlich die Gewerbesteuer.
Das kann ich doch alles auslassen, nicht?
Nein, das solltest du ausfüllen. Rechtsform ist in deinem Fall das Einzelunternehmen.
Was ich vor habe ist, Online Artikel zu Schnäppchen Preise zu kaufen und diese dann etwas teurer zu verkaufen. Und dann die Steuer für den Gewinn zahlen.
und genau das ist eine unternehmerische Tätigkeit