Brandschau. Muss ich die machen lassen?
Hallo. Bei mir hat sich die Stadt gemeldet und möchte eine Brandschau machen. Dafür möchten sie natürlich auch Geld haben. 45€pro Stunde. Ich bewohne einen Altbau ca 110 Jahre alt, seit 6 Jahren mein Eigentum. Noch nie wurde hier eine Brandschau gemacht. Sicher ist das Gut und auch wichtig nur frage ich mich was dafür die Kriterien sind. Da Steht: laut §6 FSHG NRW .... in Gebäuden die erhötem Maße brandgefährdet sind .. oder eine große Anzahl Personen gefährdet sind. Mein Haus ist ganz normal ausgebaut und wir wohnen mit zwei Personen drin. Keine Gewerbliche Nutzung. Ich komm mir da etwas abgezockt vor.
7 Antworten
Hallo,
schau in die jeweilige Verordnung, gibt es in den Bundesländern, z.B. hier für Baden- Württemberg, Verwaltungsvorschrift für die Brandverhütungsschau: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16493/421.pdf
Hier stehen die rechtlichen Grundlagen etc. drin. Bestehen dann Fragen, entweder direkt bei der Stadt nachfragen oder einen Brandschutzsachverständigen oder einen Brandschutzbeauftragten zu Rate ziehen.
Aus der Ferne lässt sich eine Einschätzung nicht vornehmen.
Gruß Simon Schmeisser
Du kannst diese Brandschau freiwillig machen lassen. Es ist kein Muss schon garnicht bei Privat genutzten Häusern . Frage vorher nach was der eigentliche Grund ist für diese Maßnahme eine Behörde muß Dir Auskunft geben. Hinweis: Auch für die Feuerwehr gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung lt GG aber mit einer Einschränkung bei der Gefahrenabwehr /Brand da muß ich die FW reinlassen wenn es nötig werden sollte. Als Empfehlung lasse die Feuerwehr unentgeltlich nachschauen vielleicht im Rahmen einer Übung etc. Das hat den Vorteil das man Dir schneller helfen kann weil man die Örtlichkeiten schon kennt und Du vielleicht Tipps bekommst um dein Haus sicher zu machen mit relativ einfachen Mitteln. Wir machen das regelmäßig auch bei Firmen und die sind dankbar dafür.
"Brandschauen" haben mit Baurecht und Bauaufsicht nichts zu tun. Sie können von der örtlichen Brandschutzdienststelle nach dem "Gefahrenabwehrgesetz" durchgeführt werden, aber nur in den Gebäuden, die dort aufgerführt sind. Es ist zu empfehlen, sich schriftlich eine Begründung für die Brandschau vorlegen zu lassen, weil sie 1. viel Geld kostet und 2. Forderungen erhoben werden, die keine gesetzliche Grundlage haben und die 3. noch mehr Geld kosten.
Keine Angst vor Uniformen; auch die Feuerwehr ist an Recht und Gesetz gebunden und kann nicht willkürlich Besichtigungen durchführen und schon gar nicht in "bestandsgeschützten Altbauten" Brandschutzmaßnahmen fordern, die nur für Neubauten gelten!
Man kann es auch anders sehen: wenn du die Brandschau ablehnst und es brennt mal bei dir infolge unsachgemäßer Dinge, kannst du Probleme mit der Versicherung bekommen. Ich würde die 200,-Eu opfern. Die haben einen Blick für Schwachstellen, nötige Feuerlöscher oder Brandmelder. Erfrage aber vorher die Kosten. Wenn sie zu hoch sind kannst du auch privat einen zugelassenen Ingenieur beauftragen. Früher waren für große öffentliche Gebäude Brandschau jährlich Pflicht, aber heute haben die Gemeinden kein Geld mehr dafür.
OK Vielen Dank für eure Post. Ich habe mit der Feuerwehr gesprochen . für ein Privates Wohnhaus kommt eine Brandschau nicht in Frage. Anscheinend hatten die noch eine alte Liste (1972) wo mein Haus als Landwirdschaftlicher Hof gefürt war und weil alle angeschrieben worden sind eben auch ich. Ein kurzes Gesräch wirkt oft wunder.