Bohrerlärm um 10Uhr
Guten Morgen,
gerade eben wurde ich ganz unsanft geweckt, und zwar von Bohrerlärm in der Wohnung über mir.
Genau in dem Zimmer über mir wird gerade gebohrt. Dürfen die das um diese Uhrzeit schon?
LG
8 Antworten
Ja, natürlich. Die gesetzliche Ruhezeit liegt, je nach Wohngegend, in der Zeit von 22 bis 06 Uhr bzw. von 20 bis 07 Uhr.
Es gilt, wie immer, das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Lärm in Maßen muss auch hingenommen werden
richtig und herzlichen Glückwunsch zum Stern
Sollte da ein Handwerker gebohrt haben, dann darf der das von Montag bis Samstag ab 7 Uhr morgens. Muss aber um 18 Uhr aufhören....................
Was, um 10 Uhr morgens?? Am Freitag? Natürlich, es sind nicht alle Menschen Langschläfer!
Ja natürlich.. Im Übrigen ist 10 Uhr nicht früh..
Nachtruhe gilt im Allgemeinen nur von 22 bis 6 Uhr.
Aber sicher dürfen die das, so früh ist es ja nun nicht mehr.