Blinker an Kleinkraftrad?
Hallo erstmal. Bei meinem Moped habe ich gerade Probleme mit meinen Blinkern. Ich habe mich etwas erkundigt und bin auf die Seite gestoßen (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php) wo steht das Kleinkrafträder und Leichtkrafträder keine Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) brauchen. Kann ich nun einfach meine Blinker abbauen oder muss ich etwas beachten?!:) ... Danke schonmal im Vorraus
2 Antworten
In der Zeit und mit dem Aufwand, die Blinker abzubauen, kannst Du die doch wahrscheinlich auch reparieren, oder?
Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob Du das überhaupt darfst, ganz unabhängig von §54(5) StVZO:
Das Fahrzeug ist ja ursprünglich mit Blinkern ausgestattet, und für diese Ausstattung besteht die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) - wenn Du die Blinker abbaust, könnte es sein, dass damit die ABE erlischt und das Fahrzeug theoretisch gar nicht mehr gefahren werden darf. Da bin ich mir aber nicht sicher, ob das so ist ...
In dem Fall müsstest Du Dir die Änderung - gegen entsprechende Gebühren - von TÜV abnehmen und sozusagen eine "spezielle Betriebserlaubnis" erteilen lassen.
Ich schrieb ja:
Da bin ich mir aber nicht sicher, ob das so ist ...
Kann also gut sein, dass ich da "überreagiert" habe - Aber sicherheitshalber mal beim TÜV nachfragen kann trotzdem nicht schaden ;-)
Warum sollte man so einen Blödsinn machen? Als Zweiradfahrer wirst du schon mit Blinken kaum wahrgenommen
Also ich bin der Meinung das eine 125er (Kleinkraftrad ) Fahrtrichtungsanzeiger haben müssen. Man darf ja auch nicht nur mit einem Spiegel fahren wie zb. Beim Mofa...Meiner Meinung nach Dumme idee.
man hat ja noch Hände und Füße zum verständigen;)
Mit denen hast du genug anderes zu tun
Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Aber ein Erlöschen der Betriebserlaubnis kann m.E. durch Abbau der Fahrtrichtungsanzeiger nicht vorliegen.
Eine BE erlischt nur, wenn durch diese Änderung -die Fahrzeugart geändert wurde, -eine Gefährdung zu erwarten ist oder - das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.
In diesem Fall müsste also eine Gefährdung herhalten. Nach den straßenverkehrsrechtlichen Gefahrenbegriff liegt eine Gefährdung dann vor, wenn der Schaden an Leib oder Leben oder einer Sache bei ungehindertem Geschehensablauf eintritt und es daher allein vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird der nicht.
Bei Abbau von Fahrtrichtungsanzeigern scheidet meines Erachtens eine Gefährdung aus,sonst dürften weder Fahrradfahrer noch Mofafahrer am Verkehr teilnehmen.