Darf ich von meiner Simson s51 die Blinker abbauen?
Es wurden ja welche ohne Blinker ausgeliefert, darf man dann die Blinker auch abbauen?
4 Antworten
Es kommt auf deinen spezifischen Rahmen an. Wurde der als S51N verkauft? Dann darfst du das.
Wurde dein Rahmen als S51B, S51E oder S51C verwendet, ist es nicht zulässig. Auch wenn es damals andere S51 gab, die das so hatten.
Du müsstest sonst eine Änderungsabnahme beim TÜV machen und die wird nicht erfolgreich sein, wenn du keine Blinker hast, heute gelten die als sicherheitsrelevant.
Korrekterweise muss auch jeder, der seine "normale" S51als Enduro neuaufbaut eine Änderungsabnahme machen lassen und sich entsprechende Vermerke in die Betriebserlaubnis eintragen lassen, aus Unwissen bei der Polizei wird darauf aber selten überprüft.
Nein, das darfst Du nicht. Wenn sie mit Blinkanlage ausgeliefert wurde, dann ist diese Teil der BE. Du müsstest die also aus der BE austragen lassen und abgesehen davon, dass das teuer ist, wird sicherlich kein TÜV-Prüfer ein solch sicherheitsrelevantes Teil aus der BE austragen.
Anders sieht es natürlich aus, wenn die S51 bereits ohne Blinkanlage geliefert wurde. Dann ist diese natürlich auch nicht Teil der BE.
Ich bin mir da zwar nicht ganz sicher, denke aber schon, dass das legal ist. Beim Fahrradfahren hat man ja schließlich auch keine Blinker und hält die Hand raus. So könnte man es sicher auch bei der Simme machen. Aber wie gesagt, bin mir da nicht so ganz sicher.
Liebe Grüße
Warum denn nicht? Ich hab das gesagt, was ich vermute. Ist das verboten?
Verboten nicht, macht nur wenig Sinn etwas falsches zu antworten, nur weil man der Meinung ist, es könnte eventuell stimmen. War ja nur ein Denkanstoß von mir, was du draus machst ist deine Sache. :)
Ja
Weil es gibt auch die Simson S51N baugleich.
Es muss aber alles abmontiert werden.
Wer macht das aber?
Gruß
Wenn du dir nicht sicher bist, warum antwortest du dann?