Bis zu welcher Uhrzeit kann ein Vater sein Kind abholen?

5 Antworten

ich würde in den beschluss des gerichtes gucken. wenn dort steht, dass er das kind von fr. 17 uhr (in der regel) bis sonntag 17 uhr hat, würde ich darauf bestehen dass er bis maximal 17.15 vor deiner tür steht. danach nicht mehr aufmachen.

Wenn knapp 400km dazwischen liegen, würde ich es für angebrachter halten, das Wochenende in der Nähe in einer Pension zu verbringen.

Zu nachtschlafener Zeit muss man kein Kind wecken.

MamaKeks 
Beitragsersteller
 28.03.2015, 10:46

Das habe ich ihm auch empfohlen. Es gibt wohl vom Jugendamt aus günstigere Zimmer. Das ist ihm aber egal. Ich habe jedoch von vornherein gesagt, er solle nicht wegziehen wegen einer Frau bzw einer Ausbildung zum LKW Fahrer. Das Problem bestand jedoch darin, dass er sich in Berlin einiges zu schulden hat kommen lassen. 

Ich versuche jetzt das Jugendamt zu befragen, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob die Mailadresse wirklich auf dem neuesten Stand ist. 

Ich möchte den KV wirklich nicht ärgern oder sein Kind entziehen(wie er gern behauptet hat) , ich möchte nur eine gesunde Regelung, gegen die er nichts sagen kann. Also ist das JA wirklich der einzige Weg?! Oh man :( Das gibt wieder Stress. Aber dann ist es eben so. 

violatedsoul  28.03.2015, 10:53
@MamaKeks

Es hat dem KV nicht egal zu sein. Alleine DAS wäre für mich ein Argument auf dem Jugendamt, dass er nur an sich denkt und nicht an den Sohn.

Und ja, manchen Männern muss man immer mit dem Jugendamt kommen, da sie von alleine nichts kapieren. Was das für Stress bedeutet, weiß ich auch nur zu gut.

MamaKeks 
Beitragsersteller
 28.03.2015, 11:01
@violatedsoul

Ich habe soeben eine Mail versandt. Ich hoffe, diese Adresse stimmt noch und ich bekomme anfangs der Woche eine rasche Antwort. Das zerrt enorm an meinen Nerven. 

Man macht und tut , damit das Kind sich aufgefangen fühlt. Ich arbeite und versorge ihn. Derzeit sind wir auch beim SPZ wegen Auffälligkeiten. Und dann noch solch unnötigen Stress. Der KV sagt immer, er liebt sein Kind und würde alles für ihn tun. Aber anscheinend nur dann, wenn es ihm selbst zugute kommt. Ich seh über vieles hinweg. Kann einiges nicht beeinflussen. Aber diese Abholsituation ist unerträglich. Ich häng manchmal echt schon halb auf dem Sofa , weil es so spät wird. Der Kleine wird dann geweckt :/ Das bricht mir jedes Mal das Herz und ich mach mir Sorgen. Heut Nacht bat ich um info, wenn sie daheim sind. Es kam nix. Bis jetzt nicht. Wie es mir dabei geht, wie die Nacht war, möchtet ihr gar nicht wissen. Es kann sonst was passieren und ich weiß von nichts :o

violatedsoul  28.03.2015, 11:04
@MamaKeks

Ich würde das Kind nicht mitgeben. Fertig und aus. Du musst dich da mal richtig deutlich machen.

Und gewisse Dinge solltest du persönlich auf dem Amt klären.

MamaKeks 
Beitragsersteller
 28.03.2015, 11:09
@violatedsoul

Du kennst den KV nicht. Da kommt nichts an. Der würde sich definitiv nicht im Griff haben, egal ob das Kind ihn erlebt/hört/sieht oder nicht. Schwer zu erklären. Seine Wahrnehmung zeigt nur, dass ER das Opfer ist . Dabei geht es wirklich nur ums Wohl vom kleinen. Und ich bin auch echt nicht so, dass ich gegen Extra-Urlaub oder Zusatzwochenenden was sage. Er ist ja auch der Meinung ich hätte ihm sein Kind mit Hilfe des Gerichts genommen, die AUF MEINER SEITE wären......Das er einfach abhauen und den kleinen mitnehmen wollte, habe ich nicht zugelassen. Punkt. Und das JA , das Gericht und die Anwältin für das Kind hat mir zugesprochen. 

Ich muss ja erstmal einen Termin bekommen. Und mit der Mail als Grundlage werde ich den hoffentlich schnellstmöglich erhalten!  

violatedsoul  28.03.2015, 11:15
@MamaKeks

Vertrau mir, ich kenne diesen Typ Mann.

Du musst ihm die Tür nicht öffnen. Wütet er rum, Polizei holen. Gerade WEIL es um das Kindeswohl geht!

Wenn es in Berlin so umständlich ist, dass man Termine braucht, dann vereinbare einen Termin. Und nimm möglichst einen Zeugen mit.

Um diese Uhrzeit musst du das Kind nicht mehr raus geben, es schläft. Klär das am Besten mit dem Jugendamt.

Polizisten sind zu Rechtsauskünften nicht berechtigt und auch nicht befähigt. Und schon gar nicht bei zivilrechtlichen Fällen.

Das Kind schläft gesichert während der Fahrt, das kann also kein großartige Tortur sein.

Wenn Du das durchsetzen willst, dann bleibt Dir nur ein Gerichtsverfahren übrig, das Jugendamt hat da keine rechtliche Möglichkeiten.

Das Kind wird dazu befragt, was sagt das eigenlich dazu?


Wende dich dahingehend an das Jugendamt und bitte um Unterstützung. Wenn du ihm nicht klar machen kannst, in welche Gefahr er sich und das Kind bringt, dann werden die es sicher schaffen. Zumal er ja seine Lenk-und Ruhezeiten als LKW-Fahrer kennen müßte und weiß, wie verantwortungslos er handelt.