Bis zu welcher Uhrzeit kann ein Vater sein Kind abholen?
Laut Gericht, ist der KV berechtigt und verpflichtet sein Kind alle 2 Wochenenden zu holen. Leider steht darin nichts von der zeitlichen Begrenzung BIS WANN er sein Kind abholen darf.
Die Situation: Der Vater lebt in Neumünster. Fährt also ca 365 Km. Es kommt leider ständig vor, dass er erst gegen 22:30Uhr (erst gestern wieder) hier aufkreuzt. Dann ist er erst zwischen 1-2 Uhr in der Nacht in Neumünster mit dem kleinen (5Jahre alt)
Die Bitte , bis 19, spätestens 20 Uhr hier zu sein, wurde ignoriert. Der Hinweis, er könne ihn dann doch Samstag früh abholen, wird abgeblockt.
Das schlimme ist, dass er LKW Fahrer ist. Er fährt also viel. Nach der Arbeit kommt er dann die Strecke nach Berlin und fährt nochmals nach Neumünster. Das diese Situation Gefahren mit sich bringt, schmettert er ab. Das ist eine Tortur , jedes Mal aufs Neue für den kleinen. Und der KV überschätzt sich sehr gern. Mein Vater(Polizist) erklärte mir, dass ich als Mama da eine Grenze setzen kann. Bis 19 (höchstens 20Uhr, ansonsten Samstags ab 7 Uhr) , da es um das Wohlergehen vom gemeinsamen Kind geht. Der KV ist aber auch Sorgeberechtigt und hat geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht(Lebensmittelpunkt liegt bei mir) und sieht das gar nicht ein. Ich weiß nicht mehr weiter. Das der KV abgehauen ist, lag in seiner Entscheidung(neue Freundin,Schulden hier ect....) Nun lebt er seit nem Jahr wieder allein und er erzählt seit dem auch immer , dass er wieder nach Berlin kommt. Aber es ist bisher noch nichts passiert.
Ich habe viel Verständnis. Aber ich muss vor allen an den kleinen denken. Es ist doch nicht gesund, wenn er jedes Mal diese Tortur mitmacht. WAS kann ich verantworten? Was darf ich zwecks Abholzeiten überhaupt? Ich hasse diese Situation. Denn jedes Mal, wenn ich anderer Meinung bin im Sinne vom Kind, werd ich angegriffen verbal. Dabei versuch ich das auch schon immer so zu erklären, damit er es auch versteht. IM SINNE FÜRS KIND!
Das kennen bestimmt viele hier. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Tut mir leid,für den langen Text. Aber ich bin echt ratlos
5 Antworten
ich würde in den beschluss des gerichtes gucken. wenn dort steht, dass er das kind von fr. 17 uhr (in der regel) bis sonntag 17 uhr hat, würde ich darauf bestehen dass er bis maximal 17.15 vor deiner tür steht. danach nicht mehr aufmachen.
Wenn knapp 400km dazwischen liegen, würde ich es für angebrachter halten, das Wochenende in der Nähe in einer Pension zu verbringen.
Zu nachtschlafener Zeit muss man kein Kind wecken.
Es hat dem KV nicht egal zu sein. Alleine DAS wäre für mich ein Argument auf dem Jugendamt, dass er nur an sich denkt und nicht an den Sohn.
Und ja, manchen Männern muss man immer mit dem Jugendamt kommen, da sie von alleine nichts kapieren. Was das für Stress bedeutet, weiß ich auch nur zu gut.
Ich habe soeben eine Mail versandt. Ich hoffe, diese Adresse stimmt noch und ich bekomme anfangs der Woche eine rasche Antwort. Das zerrt enorm an meinen Nerven.
Man macht und tut , damit das Kind sich aufgefangen fühlt. Ich arbeite und versorge ihn. Derzeit sind wir auch beim SPZ wegen Auffälligkeiten. Und dann noch solch unnötigen Stress. Der KV sagt immer, er liebt sein Kind und würde alles für ihn tun. Aber anscheinend nur dann, wenn es ihm selbst zugute kommt. Ich seh über vieles hinweg. Kann einiges nicht beeinflussen. Aber diese Abholsituation ist unerträglich. Ich häng manchmal echt schon halb auf dem Sofa , weil es so spät wird. Der Kleine wird dann geweckt :/ Das bricht mir jedes Mal das Herz und ich mach mir Sorgen. Heut Nacht bat ich um info, wenn sie daheim sind. Es kam nix. Bis jetzt nicht. Wie es mir dabei geht, wie die Nacht war, möchtet ihr gar nicht wissen. Es kann sonst was passieren und ich weiß von nichts :o
Ich würde das Kind nicht mitgeben. Fertig und aus. Du musst dich da mal richtig deutlich machen.
Und gewisse Dinge solltest du persönlich auf dem Amt klären.
Du kennst den KV nicht. Da kommt nichts an. Der würde sich definitiv nicht im Griff haben, egal ob das Kind ihn erlebt/hört/sieht oder nicht. Schwer zu erklären. Seine Wahrnehmung zeigt nur, dass ER das Opfer ist . Dabei geht es wirklich nur ums Wohl vom kleinen. Und ich bin auch echt nicht so, dass ich gegen Extra-Urlaub oder Zusatzwochenenden was sage. Er ist ja auch der Meinung ich hätte ihm sein Kind mit Hilfe des Gerichts genommen, die AUF MEINER SEITE wären......Das er einfach abhauen und den kleinen mitnehmen wollte, habe ich nicht zugelassen. Punkt. Und das JA , das Gericht und die Anwältin für das Kind hat mir zugesprochen.
Ich muss ja erstmal einen Termin bekommen. Und mit der Mail als Grundlage werde ich den hoffentlich schnellstmöglich erhalten!
Vertrau mir, ich kenne diesen Typ Mann.
Du musst ihm die Tür nicht öffnen. Wütet er rum, Polizei holen. Gerade WEIL es um das Kindeswohl geht!
Wenn es in Berlin so umständlich ist, dass man Termine braucht, dann vereinbare einen Termin. Und nimm möglichst einen Zeugen mit.
Um diese Uhrzeit musst du das Kind nicht mehr raus geben, es schläft. Klär das am Besten mit dem Jugendamt.
Polizisten sind zu Rechtsauskünften nicht berechtigt und auch nicht befähigt. Und schon gar nicht bei zivilrechtlichen Fällen.
Das Kind schläft gesichert während der Fahrt, das kann also kein großartige Tortur sein.
Wenn Du das durchsetzen willst, dann bleibt Dir nur ein Gerichtsverfahren übrig, das Jugendamt hat da keine rechtliche Möglichkeiten.
Das Kind wird dazu befragt, was sagt das eigenlich dazu?
Wende dich dahingehend an das Jugendamt und bitte um Unterstützung. Wenn du ihm nicht klar machen kannst, in welche Gefahr er sich und das Kind bringt, dann werden die es sicher schaffen. Zumal er ja seine Lenk-und Ruhezeiten als LKW-Fahrer kennen müßte und weiß, wie verantwortungslos er handelt.
Das habe ich ihm auch empfohlen. Es gibt wohl vom Jugendamt aus günstigere Zimmer. Das ist ihm aber egal. Ich habe jedoch von vornherein gesagt, er solle nicht wegziehen wegen einer Frau bzw einer Ausbildung zum LKW Fahrer. Das Problem bestand jedoch darin, dass er sich in Berlin einiges zu schulden hat kommen lassen.
Ich versuche jetzt das Jugendamt zu befragen, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob die Mailadresse wirklich auf dem neuesten Stand ist.
Ich möchte den KV wirklich nicht ärgern oder sein Kind entziehen(wie er gern behauptet hat) , ich möchte nur eine gesunde Regelung, gegen die er nichts sagen kann. Also ist das JA wirklich der einzige Weg?! Oh man :( Das gibt wieder Stress. Aber dann ist es eben so.