Bin ratlos möchte Vertrag Kündigen ohne etwas zu zahlen?

4 Antworten

Die Finanzierung eines solchen Studiums ist natürlich alleinige Angelegenheit des Studenten. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vertrag unter der auflösenden Bedingung der Nichtgewährung von BAföG stünde, was ich mir kaum vorstellen kann. Ansonsten ist die Rechtsprechung hier durch die Bank hochschulfreundlich. Der Grund ist, dass die Hochschule den Studienplatz freihalten muss und ihn so nicht "weiterverkaufen" kann. Du müsstest jetzt beweisen, dass der Hochschule kein Schaden entstanden ist, weil sie rechtzeitig einen kostendeckenden Ersatzstudenten annehmen konnte. Das wird Dir wohl nicht gelingen.

Da das gängige Praxis ist, wird Dir die Hochschule angemessene Ratenzahlung gewähren.

Hallo Welat!

Hui! Das ist natürlich schwierig. Ein Bafög-Antrag setzt die Immatrikulation an einer Hochschule voraus. Das heißt: Erst Vertrag unterzeichnen, DANN den Antrag stellen. Schau auch, ob es elternunabhängiges Bafög gibt.

Jetzt hast Du einen Vertrag unterschrieben, bist mündig und musst gewissermaßen mit den Konsequenzen leben. Hier kannst Du zwei Richtungen versuchen:

1.) Austritt aus dem Vertrag: Du brauchst Nachweise, dass es die Absprache zwischen Dir und der Ausbildungsstelle gab. Gibt es dazu Mails? Gibt es Zeugen bei den Gesprächen? Wenn dem so ist, dann Kontakt mit der Ausbildungsstelle aufnehmen, nochmals auf die Absprachen zurückgreifen und betonen, dass Du die Stelle nicht finanzieren kannst und deshalb auf einen Anwalt angewiesen bist, dies zu klären - in der Hoffnung (mit gutem Willen), dass dies fallengelassen wurde. Sollte dem nicht nachgegangen werden, würde ich in jedem Fall in einschlägigen Foren auch Bewertungen hinterlassen - sozusagen den Fall öffentlich angehen (erhöht den Druck) und wirklich über den Anwalt gehen, ggf. Verbraucherschutz.

2.) Kein Austritt aus dem Vertrag: Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten... zunächst, die Ausbildung nicht zu beginnen und Gebühren zahlen. Entweder bietet die Hochschule eine Aufteilung an - wenn nicht, bleibt nur ein Kredit bei der Bank.

Alternative: Du beginnst die Ausbildung, beantragst nochmals Bafög bzw. gehst mit dem Amt in den Dialog und/oder beantragst einen Bildungskredit, bei z.B. der KFW-Bank.

In dem Vertrag, der unterschrieben wurde, müssen doch Kündigungsbedingungen genannt sein. Was steht denn konkret in Bezug auf diesen Fall zu im Vertrag?

Welat93 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 22:33

Laut Vertrag steht dort, bei einer Kündigung 1/3 zu entrichten. Das ist schon korrekt. Das weiß ich ja auch ohnehin. Darum geht es ja nicht. Mit dieser hochschule war abgemacht, dass ich die Ausbildung nur durch Bafög Finanzierung mir ermöglichen kann Und da ich nicht weiß wie viel Bafög mir zusteht oder ob mir über haupt bafög zusteht musste ich erstmal einen vertrag haben, somit wurde beidseitig ein vertrag eben utnerschrieben,ich habe bafög antrag gestellt, dieser wurde abgelehnt und jetzt soll ich für etwas geld zahlen was ich nicht mal begonnen habe und was mir nicht mal finanziert wird. So kann man ja jeden verarschen und sagen hey komm bekommst bafög unterschreib vertrag stell bafög antrag und siehe da es wird abgelehnt und man muss irgendwie gelder zahlen die eigentlich nicht mal fair sind, wieso für etwas bezahlen was man nicht begonnen hat? Noch schlimmer als das es wird einem gesagt man kriegt bafög und am ende kriegt man doch keins?

Auch dei schule hat fehelr gemahct sie hat dir gesagt das du bafög bekomst und das hasst du nicht also kann man im schlimsten falle davon ausgehnds du vorseätzlich betreogen wurdest!Aber um sicher zu gehen würde ich erstmal zum anwalt bzw zumverbraucherschutz gehetn!

Sollte die shcule wirklcih durch argliestieg täuschung zur unterschrift gekommen zu sein dan kanst du da rauskommen aber das msuz ein anwalt abklären!

Außerdem ist die ganze geschichte seltsam den wen du kein bafög bekomst weil du noch kein vertrag hass kann man Bei der bafög stelle nachfragen bzw da fragen ob man den vertrag vorlegen kann den du dan nich nicht unterschrieben hättest aber die schule schon!

Dei wusten damals schon das du keine 500€ monatlich zahlen konnte und trotzdem haben s sie dir einen vertarg angedreht!

Also bleibt nur der Anwalt und im ideal fall stelt sich heraus das das so eine masche der schule ist!