Bin mit Zigarette bei einem Freund auf dem Sofa eingeschlafen. Zahlt meine phv?
Brandloch in Sofa bei einem Freund
11 Antworten
Die meisten Versicherer haben mittlerweile die Grobe Fahrlässigkeit mitversichert. An deiner Stelle würde ich den Schaden bei der Versicherung melden (auf jeden fall ehrlich sein) und fragen, wie man da nun vorgehen könnte. Die Versicherung wird dir mitteilen, ob die Grobe Fahrlässigkeit in deinem Tarif mitversichert ist. Sollten sie sagen ja, passt, kannst du fragen was nun zu tun ist. Ein neues Sofa wird dein Freund nicht erstattet bekommen, allerdings haben die meisten Versicherer einen Partner in Sachen Reparatur.
Ich arbeite selbst bei der Versicherung und wir wickeln solche Schäden täglich ab. Hier wird das größte dein eventuell zu alter Tarif sein.
Da wirst du wahrscheinlich kein Glück haben, wenn du seitdem nicht mehr deine Bedingungen erneuert hast. Trotz allem kannst du natürlich dort anrufen und fragen - auch eine gute Gelegenheit mal über die Verträge zu schauen. Es tut sich sehr viel in 7 Jahren und entgegen aller Meinungen werden Versicherungen nicht immer teurer. Die Beiträge zur PHV waren in den letzten Jahren bspw. rückläufig. Fragen kostet nichts ;-)
Die- vor einigen Jahren erfolgte - Einschlussmöglichkeit der groben Fahrlässigkeit bezieht sich i.a.R. nur auf Sachversicherungen.
In der Haftpflichtversicherung war und ist grobe Fahrlässigkeit schon eh und je mitversichert.
Der Versicherungsnehmer sollte somit Versicherungsschutz geniessen...
Ich habe nach deiner Antwort mal auf die Seite meiner Versicherung geschaut und dort stand, dass seit dem 01.01.2008 Gesetzesänderungen für den Versicherungsnehmer (u.a. die grobe Fahrlässigkeit) reformiert wurden und dies auch für bestehende Verträge übernommen wird. Leider habe ich bisher noch Keinen erreicht, bin aber voller Hoffnung!
Schau mal weiter unten. Der Post war für dich! Nochmals danke, jetzt heißt es Daumendrücken! LG Tanja
Das ist ein Haftpflichtfall. Dafür gibt es aber keinesfalls ein neues Sofa, falls das deine Frage sein sollte.
Natürlich möchte ich den Schaden ersetzen bzw. durch die Haftpflicht regulieren lassen. Das Sofa ist erst 3 Jahre alt. Von neuem Sofa war nie die Rede. Aber danke für deine Antwort.
Du hast fahrlässig - möglicherweise sogar grob fahrlässig - den Schaden verursacht. Damit bist Du jedenfalls schadenersatzpflichtig. Deine Privathaftpflichtversicherung wird den Schaden regulieren, d. h., berechtigte Ansprüche gegen Dich bezahlen. Die Reparaturkosten bis maximal zum Zeitwert des Sofa erscheinen hier gerechtfertigt.
Auch wenn hier viele User etwas anderes behaupten: In der Privathaftpflichtversicherung sind grundsätzlich auch grob fahrlässig verursachte Schäden versichert, Vorsatz jedoch nicht.
Nein, das glaube ich nicht, dass die das bezahlt. Das ist doch fahrlässig. Für durch Fahrlässigkeit entstandene Schäden kommt die Versicherung nicht auf.
Du könntest höchstens sagen, dass Dir die Zigarette aus der Hand gefallen ist und verschweigen, dass Du geschlafen hast. Das ist dann allerdings Betrug.
Natürlich kommt die Haftpflicht für Fahrlässigkeit auf. Genau dafür ist sie da.
Und Versicherungsbetrug wird hart bestraft. Sowas würde ich dann schonmal gar nicht empgehlen.
Und Versicherungsbetrug wird hart bestraft. Sowas würde ich dann schonmal gar nicht empgehlen.
Deshalb von mir der Satz:
Das ist dann allerdings Betrug.
Für grobe Fahrlässigkeit kommt keine Versicherung auf. Wenn mir aus Versehen etwas passiert/ich versehentlich etwas beschädige (z. B. wenn ich im Glasladen etwas versehentlich bei einer Bewegung herunterreiße und es zu Bruch geht), kommt die Versicherung dafür auf.
Auf dem Sofa todmüde zu rauchen, ist da schon ein anderes Kaliber.
Doch, "Klammlosewelt" hat Recht: Auch grobe Fahrlässigkeit ist in der PHV mitversichert.
Versuch macht kluch...aber ich denke, die werden wegen "grober Fahrlässigkeit" abwinken.
Vielen, lieben Dank für deine ausführliche und neutrale Antwort! Die Versicherung besteht seit ca. 7 Jahren und ich habe sie noch nie in Anspruch genommen. Ist das ein alter Vertrag? LG