Bin ich verpflichtet, meine Kinder zu dem alkoholkranken, betrunken-autofahrenden Ex zu schicken, selbst wenn sie (9,12) nicht wollen und Angst haben?
13 Antworten
wenn sie nicht wollen liegt es im normalfall daran, das sie merken das du es nicht willst.
das er alkoholkrank ist dafür kann er nichts. das ist eine krankheit. also kein grund den umgang zu verweigern.
wenn er betrunken auto fährt kannst du die polizei rufen. das ist alles. du kannst ihm auch verbeiten das er mit den kindern auto fährt - wenn er denn nicht fahrtüchtig ist. das kann allerdings auch wieder nur die polizei feststellen.
ansonsten sind das keine gründe für den ausschluss des umgangs
das er ständig betrunken ist, das ist erst mal nur eine behauptung. das gleiche könnte er von der kindesmutter behauptenwenn diese vllt nachmittags schon ein glas wein getrunken hat weil eine feier war. und die kinder anderweitig unterbringen.
für sowas sollte schon eine unabhängige beweislage vorhanden sein
tja dafür kann man ja dann sorgen. polizei anrufen, drogen und alktest anordnen lassen und regelmäßig prüfen.
und offensichtlich konditioniert Slniecko die Kinder. Damit sollte sie halt versuchen aufzuhören.
Es gibt auch aufbauende Kritik! Damit könnte sie die Kinder motivieren, zu ihrem Vater zu Besuch zu gehen.
Auf welchem Planeten wohnst du denn ?
auf einem wo sowas nur ein gericht entscheiden kann. die "meinung" der mutter ist da nichts weiter als eine vermutung ohne beweiskraft.
Die sich aber dann ganz schnell beweisen lässt und die Kinder haben ein Alter in dem sie nicht mehr so leicht beeinflussbar sind und ihre eigene Meinung haben,die auch ein Gericht zu berücksichtigen hat.
Kein Kind kann zum Umgang mit einem Elternteil gezwungen werden,da gibt es schon Fachkräfte die dann beurteilen können ob die Mutter Einfluss auf die Kinder ausgeübt hat oder nicht.
"und die Kinder haben ein Alter in dem sie nicht mehr so leicht beeinflussbar sind"
die kinder sind auch in dem alter sehr leicht zu beeinflussen.
vllt einfach so:
Mutter: "eigentlich -musst- du ja jetzt zu deinem vater. aber gerade kommen deine freunde und wollen mit dir fussball spielen. da kannst du jetzt natürlich nicht spielen wenn du zu deinem vater gehst".
schon "will" das kind nicht mehr
Wenn ein Kind in dem Alter ist und gerne und ohne Zwang zum Vater gehen möchte,dann lässt es sich auch dadurch nicht davon abhalten !
Außerdem ist der Umgang in den meisten Fällen ja zeitlich geregelt,da kommt schon mal dein Beispiel hier gar nicht in Betracht,denn die Mutter wird den Kindern wohl nicht erst 5 Minuten vor der Angst sagen das sie zum Vater sollen bzw.dürfen,dass steht dann schon länger Zeit im Raum und da stehen dann auch keine Freund vor der Tür die mit den Kindern spielen möchten.
Denn dann sagen die Kinder in der Schule bescheid,dass sie am Wochenende beim Vater sind.
"denn die Mutter wird den Kindern wohl nicht erst 5 Minuten vor der Angst sagen das sie zum Vater sollen"
so etwas passiert sehr häufig.
Das denke ich nicht,es sei denn die Kinder gehen nicht gerne zum anderen Elternteil,warum sollte dann die Woche der Kinder verdorben werden,wenn sie schon die ganze Woche daran denken müssen am Wochenende zum ungeliebten Elternteil zu müssen !
wenn kinder nicht gern zum anderen elternteil gehen ist fast immer der elternteil wo die kinder leben daran schuld.
daher beraten die jugendämter auch erst die eltern und nicht die kinder.
das fängt mit solchen kleinigkeiten an wie beim anruf. da sagt die mutter dann "der schon wieder". sowas merken sich kinder.
für das kind heisst das dann das es der mutter nicht gefällt. und das kind möchte es der mutter recht machen
Eine Fahne langt.
Sie kann direkt die Polizei rufen und denen mitteilen, dass da jemand besoffen fährt. Dann kann sie es auch direkt nachweisen.
iso - in der regel weiß mein junge nicht wann kv kommt, weil wir das erst meistens paar min. vor der angst regeln und sich das sogar nochmal aus arbeitstechnischen gründen einfach wieder verändern kann. es gibt eine regelung per beschluss, an die hält sich keiner mehr seit jahren - das sie für unsere bedürfnisse hirnig ist. da könnte der beste freund vor der tür stehen und die zwei spielen miteinander. wenn kv dann kommt, dann geht der schulfreund eben wieder. du scheinst dich nicht viel mit der materie befasst zu haben. keiner fragt nach der meinung der kinder in solchen sachen.
Das hat doch keiner gesagt das man das will
Aber das system ist nunmal so
Und da gibt es auch Gründe für
Das ist doch eig der Kern des Ganzen
Alkoholkrankheit ist sehr wohl ein Grund für eine Verweigerung des Umgangsrecht. Schonmal was von Impulskontrollverlusten gehört?
das ist erst mal kein grund den umgang zu verweigern. es muss immer "nachgewiesen" werden das das kindeswohl da in gefahr ist.,
Wenn jemand Alkoholkrank ist und vlt auch Gewalttätig usw. werden kann dadurch, betrunken Auto fährt und vor den Augen der Kinder säuft wie ein Loch, ist das moralisch gesehen schon ein Grund. Kommt natürlich auch ganz darauf an, was die Kinder wissen und wie sie zu ihrem Vater stehen. Man sollte sie aber nicht dazu manipulieren zu ihm zu gehen oder auch nicht zu ihm zu gehen.
man hat schon positiv auf die kinder einzuwirken damit auch sie den umgang wollen. und das ist hier die pflicht der mutter.
wenn sie glaubt das es probleme gibt die einen umgang aussschliessen würden dann muss sie sich erst mal an das jugendamt wenden.
Und das ist dann deiner Ansicht nach wohl erst erwiesen wenn den Kindern etwas passiert ist,wenn nicht noch etwas schlimmeres mit ihnen passieren würde ?
das ist erst bewiesen wenn das jemand der "unabhängig" ist das auch so sieht. also z.b. das jugendamt oder ein gutachter.
die eltern sind da nicht unabhängig und haben da jeder eine eigene ansicht zu. die kann nicht unabhängig sein
wenn diese angaben die hier gemacht werden von der schreiberin.. wahr sind , wird jedes jugendamt , sofort das gericht einschalten um das sorgerecht für den vater einzuschränken.. alk-sucht ist eine krankheit, richtig .. aber diese satz..
""das er alkoholkrank ist dafür kann er nichts. das ist eine krankheit. also kein grund den umgang zu verweigern. "" ...hat mich doch entsetzt
die kids aber einem betrunkenen erwachsenen zu übergeben , und diesem zustand auszusetzen ist unverantwortlich..!!!!
"wenn diese angaben die hier gemacht werden von der schreiberin.. wahr sind , wird jedes jugendamt , sofort ..."
prüfen ob da etwas dran ist. da geht es nicht um glauben sondern um beweise.
das der vater da ständig betrunken ist sagt erst mal nur die mutter
Hättest du meine Antwort gelesen,dann wüsstest du das ich nichts anderes geraten habe,sie soll sich an das zuständige Jugendamt wenden und dann nimmt das ganze schon seinen Lauf !
Mit der Impulskontrolle muß er aber erstmal gegenüber seinen Kindern auffällig geworden sein.
ich habe 2 alkis in der familie. einer ist seit 40 jahren trocken und hatte seine impulse ein leben lang bestens im griff.
der andere ist halbtrocken - der fällt immer mal wieder zurück von zeit zu zeit. nicht mehr so krass wie früher aber ab und an. auch der hat keine impulskontrollverluste.
alkoholkrankheit schließt umgang genauso wenig aus, wie drogensucht. steht allerdings kv mit autoschlüssel und massiver fahne vor der tür oder ist bis oberkante zugedröhnt, dann ist die tür wieder zu und kv könnte bei mir abzittern.
Nein wenn die Kinder es nicht wollen kann man die nicht dazu zwingen. Ich würde das alleinige Sorgerecht beantragen und wenn dir Kinder befragt werden (werden sie) dann ist klar dass die Kinder nie wieder dort hin gehen werden
aber das gericht wird prüfen warum die kinder "nicht wollen".
in fast allen fällen liegt es am elternteil wo die kinder leben.
und diesen elternteil kann man recht gut zwingen seine einstellung zu ändern und auch positiv auf die kinder einzuwirken
Wenn das so festgelegt wurde ja. Aber da würde ich mich mal im Jugendamt erkundigen, was sich da machen lässt wenn die Kinder gar nicht wollen.
Ich denke doch nicht....
Sonst gäbe es die Frage doch garnicht
Wenn sie etwas unterschrieben hat, wo steht, dass er vorbeikommen darf. Aber nichts davon, dass sie zu ihm müssen. Hat sie das Sorgerecht. D.h sie Entscheidet ob sie zu ihm gehen oder nicht. Nur kommen lassen muss sie ihn dann schon. Ein treffen wäre aber dann ja einfach zu beaufsichtigen.
also wir haben keinen Gerichtsbeschluss, wir waren nicht verheiratet. Wir haben eine Vereinbarung unterschieben, dass er jederzeit kommen kann. Nur, er kommt garnicht! Die Krankheit und er ist leider aber in so einem fortgeschrittenen Zustand, dass ich es jederzeit erwarten kann, weil er total spinnt.
Also ist das Sorgerecht komplett auf deiner Seite?
Du bist verpflichtet Deine Kinder zu schützen und vor Schaden zu bewahren, ist es tatsächlich so, und auch nachweisbar, hast Du die Pflicht Deine Kinder davor zu bewahren, wird dann allerdings, u. U. auch gerichtlich geklärt und hoffentlich, dementsprechend gewertet.
Wirklich
Wenn du dir so sicher bist sage ihm er muss die Kinder holen
Mache eine Zeit aus und melde dich dann bei den Cops
Da wird garantiert ne Streife bei dir sein um ihn bei Ankunft zu überprüfen
Und DANN hast du wirklich was in der Hand
Ach ein Haufen unnützer Arbeit, Kinder nicht mehr bringen, und wenn er sie betrunken holen will, Polizei informieren, wenn er vor Gericht geht, dürfte es bei den "Vorfällen", ein leichtes sein, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, dass muss allerdings in der "Offline" Welt passieren und nicht hier, in dieser sehr emotionalen "Diskussion".
nö, nur weil er betrunken ist, verliert er natürlich nicht das gemeinsame sorgerecht. es wird nicht ein grund für entzug des sorgerechtes genannt. du wirfst viele dinge durcheinander fraga. er kann im delirium liegen und bekommt trotzdem das gsr und behält es. solange er die kinder nicht krankenhaus schlägt oder schwer missbraucht, gibt es keinen entzug des sorgerechtes.
Nein, lauraweber Du liegst falsch, wenn Du Dich einmal mit einschlägigen Urteilen auseinandersetzt, wirst Du merken, dass es sogar eine ganze Latte an Möglichkeiten gibt, das Sorgerecht entziehen zu lassen.
Nein, für das alleinige Sorgerecht reicht das nicht aus.
Ich muß mich regelmäßig beruflich damit auseinandersetzen.
Mir sind da nur sehr sehr wenige solcher Urteile bekannt.
Und es gibt nur sehr sehr wenige Urteilen, die einen Sorgerechtsentzug beinhalten.
Nur wenn die Kinder massiv mißhandelt, mißbraucht oder man sie massiv verwahrlosen lässt, dann bekommt man das Sorgerecht entzogen.
Hat dann aber immer noch das Umgangsrecht.
Bringt also gar nichts.
Achja
Wenn er die Kinder sehen will , muss er sich auch bewegen
Das heißt er müsste sie abholen und bringen
So wurde es mir zumindest vom JA gesagt
Er kann dich zum bringen nicht verpflichten
bisher hat sie da aber nichts nachgewiesen. beides ist kein grund den umgang zu verweigern
Aber sicher !
@martinzuhause, Da ich die Mutter nicht kenne, kann ich dazu nichts sagen, weswegen ich auch darauf dränge, dass ganze, wenn es tatsächlich so ist und beweisbar, vor Gericht klären zu lassen, aber tatsächlich ist es wichtig die Kinder zu schützen.
was hat sie denn "bewiesen" das einer kindeswohlgefährdung auch nur im ansatz erahnen lässt?
sie schützt die kinder aber nicht indem sie den umgang nicht fördert - die förderung ist ihre pflicht.
sie kann dem jugendamt ihre bedenken mitteilen und sich dort beraten lassen.
Es scheint martinzuhause, dass Du Informationen hast, die sonst keiner hat. Kennst Du die Mutter persönlich?
Was Du alles in meinem Kommentar lesen kannst, Respekt, allerdings steht das gar nicht darin... hmhm
Kein Kind kann gezwungen werden zu einem Elternteil zu gehen wenn dieses Angst vor diesem hat und schon mal gar nicht in diesem Alter,denn da sind sie in der Lage selber Entscheidungen zu treffen,die sie dann ggf.vor dem Jugendamt oder Gericht auch äußern können !
Der Vater kann ja mal versuchen mit Hilfe seiner Anwälte ein Umgangsrecht zu erzwingen,sollte er damit durchkommen,dann nur unter der Auflage das hier nur unter Aufsicht des Jugendamtes ein Umgang möglich ist.
Sicher ist er krank,aber solange er sein Leben nicht in den Griff bekommt,wird ein Umgang nur unter Beobachtung möglich sein.
Und das er Probleme mit Alkohol hat und das immer noch so ist, lässt sich ja wohl leicht nachweisen und wenn es dann durch das Jugendamt per Antrag bei Gericht durchgesetzt wird.
Kein Kind kann gezwungen werden zu einem Elternteil zu gehen wenn dieses
Angst vor diesem hat und schon mal gar nicht in diesem Alter,
Da irrst du dich gewaltig. (Jetzt mal unabhängig von der Alkoholerkrankung des Vaters). Ich habe mit vielen Fällen gearbeitet, wo die Kinder sagten: ich will nicht. Ich habe Angst.
Dies muss hinterfragt werden. Und kann sehr oft sehr schnell aufgelöst werden. Denn nicht selten kommt es vor, dass Kinder, die genau spüren, dass die Mutter den Ex am liebsten vom Planeten schubsen würde, sich für ihre Mutter entscheiden und in ihr Horn stoßen. Sie wollen die Mutter nicht kränken, sie entscheiden sich loyal für die Mutter. Aber sie entscheiden sich damit auch gegen den Vater, und das ist selten gesund für Kinder.
Wenn Kinder sich entscheiden dürfen, dann müssen sie auch die Verantwortung dafür übernehmen. Und die kann man ihnen unterhalb eines gewissen Alters nicht auferlegen.
Natürlich muss hinterfragt werden, was den Kindern Angst macht. Aber nicht selten hat sich das sehr schnell aufgelöst. "Ich habe Angst," ist halt wirkungsvoller als zu sagen: "ich hab keinen Bock."
Mir ist kein Fall bekannt,in dem ein Kind gegen seinen Willen gezwungen wird den anderen Elternteil zu besuchen,da würde man wohl sonst fast jeden Tag etwas im TV - und in den Zeitungen sehen / hören bzw. lesen können !
Sicher muss man dann den Gründen nachgehen und mit den Kindern Gespräche führen,sollte sich das aber dann bestätigen,dann wird kein Kind gezwungen alleine da zu bleiben.
Dann gibt es erst einmal einen Kontakt und das an einem neutralen Ort und unter Aufsicht vom Jugendamt.
Da spreche ich aus Erfahrung ( Fall in der Familie ) und das Kind war zu diesem Zeitpunkt gerade mal 5 Jahre alt,dass wollte auch nie zu seinem Vater und die Mutter hat es am Anfang auch gegen den Willen des Kindes sogar zum Vater gebracht und wieder abgeholt,weil der kein Auto hatte.
Bis das Kind,nach dem es fast 2 1/2 Jahre trocken war wieder eingemacht hat und leider erst dann hat sich die Mutter Hilfe beim Jugendamt geholt.
Martin, was soll es denn nutzen, der TE zu unterstellen, dass sie lügt?
Es ist Fakt - kommt der Typ besoffen, darf sie ihm die Kinder nicht mitgeben. Und schon gar nicht zu einer Autofahrt.
Sie fragt doch hier, ob sie das muß.
Da kann man ihr doch sagen:"Nein, einem Besoffenen darfst die Kinder nicht mitgeben. Sag der Polizei Bescheid, dass da ein Betrunkener fährt, dann hast Du auch gleich den Beweis.".
Betrunken mit Kinder Autofahren IST eine Kindeswohlgefährdung, da muß man nicht erst auf den Richter warten.
da bist du aber mächtig auf dem holzweg. das jugendamt beobachtet keine umgänge. begleitete umgänge sind immer nur vorübergehend so ca. 3-6 mal maximum.
probleme mit alkohol muss sie beweisen. selbst drogenabhängige haben ihre kinder zum umgang bei sich
Wo steht denn diese Pflicht festgeschrieben?
Ich kenne nur ein Gesetz, dass sie das Verhältnis zum Vater nicht belasten darf.
Und das macht sie ganz eindeutig nicht.
@dielauraweber, dann wird dich das sicher interessieren:
Drogensucht im Allgemeinen (OLG Frankfurt FamRZ 83, 530) führt zu einem Entzug des Sorgerechtes.
@Menuett
Die kann man z. B. hier nachlesen:
Der sorgeberechtigte Elternteil soll nämlich die Umgangskontakte mit dem anderen Elternteil nicht nur zulassen, sondern den Kontakt positiv fördern. So formulierte es das OLG Saarbrücken (Az.: 6 WF 381/12).
Gilt zwar nur für die gerichtliche Umgangsregelung, aber das es für diese Frage wahrscheinlich nicht gültig ist, solange es nicht vor Gericht landet, tut Deiner Frage keinen Abbruch.
das ist eine einzelfallentscheidung und drogensucht führt nicht zum entzug des sorgerechtes. es führt auch nicht zum entzug des umgangsrechters. es interessiert mich also in keiner weise.
Wo siehst du denn da den Unterschied zwischen beobachten oder begleiten ?
In beiden Fällen wird der Umgang erst einmal nur mit einer / einem Mitarbeiter des Jugendamtes stattfinden und wie lange dieser begleitende Umgang stattfindet wird dann individuell entschieden.
Die Probleme mit Alkohol muss sie nicht beweisen,sie muss dem Jugendamt nur sagen das der Vater ein Problem mit Alkohol hat und dieser Anschuldigung muss das Jugendamt nachgehen,wenn sie ihre Aufgaben ernst nehmen,denn anderen Hinweisen gehen sie ja auch nach bzw.sie sollten es.
Wenn Menschen mit Drogen Probleme haben und dies dem Jugendamt bekannt ist,dann werden bzw.sollten sie ein Auge darauf haben.
Dich interessiert es evtl.nicht,aber die Jugendämter die ihren Aufgaben verantwortungsbewusst nachgehen !
Naja du sagtest : aber sicher!
Auf sein: das ist kein Grund den Umgang zu verweigern
Fakt ist nunmal: hat sie keine Beweiskraft und es liegt keine akute Gefährdung vor kann sie nicht viel machen
Ein kontaktverbot trotz Absprache Sieht ehr schlecht für sie aus
Und die Vermutung das er wahrscheinlich betrunken mit den Kindern Auto fährt ist erstmal nur eine Behauptung der nachgegangen werden muss
Es gibt genug Fälle in denen aus Emotionen heraus gelogen wird
@ dave0000, wenn Du mich damit meinst, ich bin FragaAntworta, und das "Aber sicher" ist von ISOMATTE, dann hast DU das falsch gelesen, wenn Du aber die Antwort für Isomatte geschrieben hast, dann solltest DU vielleicht erwähnen für wen sie ist.
Ich lüge nicht, er fährt immer betrunken, weil er nie nüchter ist.
"Ich lüge nicht, er fährt immer betrunken, weil er nie nüchter ist. "
du bist immer dabei? oder wie kannst du das sonst wissen?
wenn du der meinung bist dann gehe zur polizei. halten die ihn betrunken an ist das ergebnis da schon unabhängig.
Dann geht sie am nächsten Tag zum Jugendamt und die werden sich um alles weitere kümmern,dann werden auch Beweise gesammelt,sollte es welche geben !
Was will er denn machen wenn sie ihm die Kinder nicht mitgeben möchte bzw.die Kinder gar nicht zu ihm wollen ?
Er kann es ja mal mit der Polizei versuchen,dann würde er sich ggf.selber ein Eigentor schießen,sollten die Anschuldigungen zutreffen.
Dann schick ihm jedemal, wenn du das mitbekommst die Polizei hinterher.
richtig ruf die polizei sobald er betrunken ins auto steigt. kinder bleiben an solchen tagen eben zu hause und umgang wird durch dich abgesagt, da vater nach alkohl riecht und fertig.
Ich verstehe die Diskussion hier nicht
Martin hat nunmal recht
So wird es gehandhabt
Bevor ein Gericht was anderes sagt hat der Vater mit Sorgerecht natürlich genau die gleichen Rechte
Vielleicht hat er an der Mutter genauso etwas auszusetzen
Ich will nicht behaupten das hier gelogen wird , warum auch.... Aber im großen system hier in Deutschland ist es richtig das eine einfache Aussage der Mutter nicht reichen darf !
Da bin ich nämlich froh
Was würde sonst meine ex dran hindern einfach sowas zu behaupten???
Aha, Dave, das stimmt. Aber würdest Du mir mal zeigen, wo ich das behauptet habe? Martinzuhause macht es nicht, vielleicht kannst Du es.
Nochmal,ich habe ihm keinen Umgang verboten. Er würde sie gar nicht sehen, wenn nicht ich sie vorbeibringen würde!!! Er lebt auf seinem Sofa, schaft es nichtmal die Treppe hoch ins Schlafzimmer! Er liegt zwischen Flaschen und Prostituierten, die ihn zu Hause besuchen!
Soll ich öfters vorbeifahren? Dass die Kinder UMGANG mit dem Papa haben???
Ich habe nur Angst, wenn die Ferien kommen, dass er sich denkt, ach ja, mal mit den Kindern Urlaub zu machen... Geld hat er ja schliesslich genug, auch wenn er nicht in seiner Firma geht, und ich muss arbeiten, also werde ich die Zeit nicht haben, 6 Wochen...
Du sprichst hier aus der Sicht eines Vaters,der keine Probleme dieser Art hat,wovon ich jetzt mal ausgehe und natürlich deinem Umgangsrecht auch nachgehen willst,was auch dein gutes Recht ist !
Aber versetz dich mal in die Lage der Mutter,sollte das dann alles den Tatsachen entsprechen,würdest du dein Kind unter diesen Umständen deiner Ex - mitgeben oder sogar noch vorbei bringen und abwarten bis ein Gericht mal endgültig entschieden hat,ich denke mal nicht.
Es muss auch nicht erst ein Gericht entscheiden,dass kann das Jugendamt vorerst auch,wenn es der Ansicht ist das hier das Kindeswohl gefährdet ist.
wenn das so ist, dann solltest du mit HIlfe des Jugendamtes und des Gerichts eine andere Umgangsmodalität erwirken; die Kinder nicht mit in Urlaub schicken, die Kinder nur stundenweise tagsüber dorthinbringen.
Wenn es so ist, wie es ist, dann wirst du da auch auf keine Probleme stoßen. Aber du müsstest es beweisen. Sammel also Informationen. Nicht über die Kinder, aber rede z.B. mit Nachbarn. Die kriegen das ja auch mit.
Nein, Martin hat nicht Recht.
Die Mutter muß nicht erst warten, bis der Richter aussagt, dass der Vater besoffen nicht mit den Kindern fahren darf.
Das kann die Mutter belegen, in dem sie dem besoffenen Fahrer direkt die Polizei hinterherschickt.
Stell Dir vor, was passiert, wenn der Vater mit den Kindern einen Unfall hat und es kommt heraus, dass die Mutter wußte, dass der Vater besoffen war.
Die bekommt direkt die Mitschuld.
*hust*
Wenn Du weißt, dass der Vater da zwischen Prostituierten und Flaschen liegt, warum in aller Welt lässt Du das die Kinder sehen?
Wenn er ohne Umgangsvereinbarung kommt, mußt ihm eh die Kinder nicht so einfach mitgeben.
der umgangselternteil hat mit gsr nicht die gleichen rechte wie die mutter. diese bestimmt 95% der dinge im alleingang. es sind drei sachen im leben des kindes, welches vati mitbestimmen kann. mehr recht hat er nicht. er hat das recht auf umgang, aber wenn sie es blockiert, kann er es auch mit gsr nicht ändern.
Doch, während des Umgangs hat der Umgangselternteil die gleichen Rechte. Aber halt nur während des Umgangs.
Du solltest dem Umgang nicht für immer im Wege stehen und ihn unterstützen!
Allerdings musst und solltest du die Kinder nicht einem besoffen autofahrenden Vater mitgeben. Da musst du sie schützen!
Behalte sie nicht einfach ein, sondern arbeite mit dem Jugendamt zusammen. Nicht, dass dir später noch eine Kindesentziehung oder ähnliches unterstellt werden kann.
Erkläre dort die Situation und sage, dass du prinzipiell für einen Umgang bist, aber unter den derzeitigen Umständen das Wohl der Kinder in Gefahr siehst und das diese Angst haben.
Wichtig finde ich aber auch, dass du den Vater nicht verurteilst. Er macht das nicht mit Absicht, sondern ist krank... Seine häufigen Entgiftungen etc zeigen, dass er eigentlich möchte, aber er einfach nicht kann... Das hat nichts mit "Alkohol ist ihm wichtiger als seine Kinder" zu tun. Jedenfalls in den meisten Fällen. Warum manche abhängige es nicht schaffen trocken zu bleiben, hat viele Ursachen.
Erkläre deinen Kindern, dass der Vater sie liebt! Nur dass er süchtig und krank ist. Und stehe einem Umgang nicht im Wege, falls der Vater den Absprung in die Abstinenz doch noch irgendwann schafft. Aber sorge jetzt erstmal gut für die Beiden.
Alles gute euch!
Sie macht sich strafbar, wenn sie die Kinder zu einem Betrunkenen ins Auto setzt.
Wenn der Vater alkoholisiert ist, dann muß sie ihm nicht die Kinder mitgeben.
Ein Elternteil darf alkoholkrank sein, das nimmt ihm nicht die Kinder.
Aber er darf nicht in ihrer Anwesenheit besoffen sein (sofern da nicht noch jemand dabei ist.)