Bild per Whatsapp zu einem Freund weitergeleitet. Straftat?
Hallo liebe Community,
eine Freund von mir hat ein ganz normales "Selfie" (Spiegel Bild) von einem Mädchen zugeschickt bekommen. Dies hat er dann zu einem anderen Freund weitergeleitet. Die Person die auf dem Bild zu erkennen ist hat dies rausgefunden und droht nun mit einer Anzeige bei der Polizei. Wie sieht die Straftat aus und passiert da überhaupt was? Welche Strafe kann man bekommen (wenn Straftat zutreffend)
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Auf die Verbreitung von Bildnissen von Leuten ohne deren Einwilligung nach § 22 KunstUrhG steht nach § 33 Abs. 1 KunstUrhG Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Häufig werden solche Verfahren (mit und ohne Auflage) eingestellt.
dies trifft aber nicht auf den vorliegenden fall zu da das bild zuerst über wa geschickt wurde wurden die rechte an wa abgegeben sodass wa der reschtsinhaber ist daher kann nur wa klagen
Ohne Auflage heißt, dass du nicht mal eine Verwarnung bekommst. Der Staatsanwaltschaft ist die Zeit dann nur zu Schade oder die Beweislage zu dürftig, um weiter zu ermitteln. Allerdings kann die Chance bei zukünftigen Verfahren sinken, dass diese auch eingestellt werden. Ärgerlicher wäre da schon eine Auflage, also zum Beispiel Zahlung eines Geldbetrags an Vereine oder dem Fiskus. Die Tatsache, dass das Bild schon öffentlich irgendwo aufrufbar war, ist irrelevant. Der Gesetzgeber verlangt für eine Verbreitung die Einwilligung, vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
Vielen Dank !!! :)
Mit der Übermittlung des Bild hat sie es ihm zur freien Verfügung gestellt. Er hat es ja auch nicht veröffentlicht sondern lediglich einen Freund zur Ansicht gestellt.
Mit der Übermittlung des Bild hat sie es ihm zur freien Verfügung gestellt.
Das auf keinen Fall. Daraus lässt sich nicht konkludent auf eine Einwilligung schließen. Gerade das Fehlen einer Einwilligung hat sich später im tatbestandmäßigen Erfolg geäußert.
Er hat es ja auch nicht veröffentlicht sondern lediglich einen Freund zur Ansicht gestellt.
Er hat es verbreitet. Das geht bereits ab einer Person.
Na seien wir mal ehrlich
wer über WhatsApp oder Facebook Bilder verschickt, hat sie doch schon automatisch selbst veröffentlicht oder Diensten zur Verfügung gestellt.
ich gehe davon aus das das mädchen nichts dazu gesagt hat,von wegen 'bitte verbreite es nicht weiter', kommt aber auch auf den inhalt an, aber normalerweise sollte es nicht strafbar sein, da es ja eine funktion ist die man genehmigt indem man die agb akzeptiert beim registrieren! :-)
Okay, nein es war ein ganz normales Bild. Keine Nackte haut oder so etwas zu sehen.
ich gehe davon aus das das mädchen nichts dazu gesagt hat,von wegen 'bitte verbreite es nicht weiter',
Das muss sie auch nicht, für die Verbreitung bedarf es nach § 22 KunstUrhG der Einwilligung.
da es ja eine funktion ist die man genehmigt indem man die agb akzeptiert beim registrieren
Das halte ich ein Gerücht. Selbst wenn Nutzungsrechte eingeräumt wurden gehen diese nicht auf dein Konto, sondern wurden dem Anbieter eingeräumt.
Echt sowas steht in den agbs drin ? Zähl das für alle bilder ? Also auch für Ruf schädigende bilder ?
Straftat wegen Privatsphäremissachtung. Die meisten Lete gehen deswegen aber nicht zur Polizei, erst wenns richtig peinliche oder intime Bilder sind, denken sie darüber nach,
Straftat wegen Privatsphäremissachtung.
So etwas gibt es nicht.
Sorry, hab nur versucht, es möglichst kurz zusammenzufassen, es sollte keine Paragraphenüberschrift o.ä werden (falls es so was gibt)...
Also strafbar ist das auf jeden fall. Meistens eine Geldstrafe wieviel hängt von dem bild ab und wie gut dein Anwalt ist :D oder wie nett der richter.
Okay, nein es war ein ganz normales Bild. Keine Nackte haut oder so etwas zu sehen.
Also mit und ohne Auflage würde bedeuten, dass man nur eine "Verwarnung" bekommt, da es sich ja nur um ein ganz normales Bild handelt, was wohl möglich von der Person schon in Facebook veröffentlich worden ist.