BG-Rente und Altersrente warum wird da was verrechnet?

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Hallo kabatee,

Sie schreiben:

BG-Rente und Altersrente warum wird da was verrechnet? Die BG Rente ist durch und nun wird noch die Rentenkasse eingeschaltet. Frag mich warum? Wäre schön wenn man mir das erklären kann

Antwort:

Durch die Verrechnung und Gegenüberstellung soll im Grunde genommen verhindert werden, daß Sie nach Zusammentreffen beider Renten höhere Monatseinnahmen haben wie zum Zeitpunkt Ihres regulären Arbeitslebens!

Denke da muss man einen Anwalt einschalten oder?

Antwort:

Als Mitglied im VDK sollten Sie bei Unstimmigkeiten von dort Hilfestellung erhalten!

Unabhängig finden Sie aber auch unter folgendem Link eine nachvollziehbare Erläuterung zu Ihrem Thema:

google>>

experto.de/verbraucher/rente/wird-die-altersrente-bei-gleichzeitigem-bezug-von-unfallrente-gekuerzt.html

Auszug:

Folgende Schritte werden durchgeführt:

Schritt 1:
Die Rentenversicherung berechnet die gesetzliche Bruttorente, zum Beispiel:
45,0000 Entgeltpunkte aus 45 Arbeitsjahren x aktueller Rentenwert 28,09 € = 1.264,05 € 

Schritt 2:
Die Rentenversicherung zieht von der Unfall- oder BK-Rente einen Freibetrag ab, der nicht angerechnet werden darf.
Dieser Freibetrag entspricht der Grundrente, die für den gleichen Körperschaden nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), zum Beispiel für Gewaltopfer gezahlt würde.

Bei einem Körperschaden von 50% würde die Grundrente und damit der Freibetrag im Jahr 2012 monatlich 233 € betragen. Um bei unserem Beispiel zu bleiben, würde folgende Berechnung durchgeführt: 833,33 € -233,00 €= 600,33 €.

Schritt 3:
Die gesetzliche Rente wird mit dem anrechenbaren Teil der Unfall- oder BK-Rente zusammengerechnet, zum Beispiel:
1.264,05 € + 600,33 = 1864,38 €.

Schritt 4:
In diesem Schritt wird der Grenzbetrag errechnet. Dieser beträgt 1/12 von 70% des Jahresarbeitsverdienstes, zum Beispiel:
Bei dem Jahresarbeitsverdienst von 30.000,00 € werden 70% berechnet. Das sind 21.000,00 €, geteilt durch 12. Daraus ergibt sich ein monatlicher Grenzbetrag von 1.750,00 €.

Schritt 5:
In diesem Schritt wird der Ruhensbetrag ermittelt, um den die Altersrente gekürzt wird. Das Ergebnis aus Schritt 3 wird vom Ergebnis aus Schritt 4 abgezogen, hier: 1.864,38 € - 1.750,00 € = 114,38 €. Die Altersrente wird in diesem Beispiel um die 114,38 € gekürzt. 1.264,05 € - 114,38 € = 1.149,67 €.
Die Bruttorente der gesetzliche Rentenversicherung beträgt in diesem Beispiel nach der Ruhesberechnung 1.149,67 €.

Davon wird noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von 10,15%
(mit Elterneigenschaft) oder 10,4% (ohne Elterneigenschaft) abgezogen.
Die Nettoaltersrente beträgt in diesem Beispiel 1.032,68 € bei dem Beitragsabzug von 10,15 % bzw. 1.030,10 € bei einem Beitragsabzug von 10,4%.

Die Berufsgenossenschaft zahlt die Unfall- oder BK-Rente, in diesem Beispiel 833,33 €, in voller Höhe bis zum Lebensende weiter. Nach diesem Schema von Schritt 1 bis Schritt 5 kann sich fast jeder selbst ausrechnen, ob und in welcher Höhe die Unfall- oder BK-Rente zur Kürzung der gesetzlichen Rente führt.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Die gesetzliche Rente und eine BG-Rente kann durchaus auch parallel gezahlt werden. dabei gibt es aber einen Höchstsatz, den sogenannten Grenzwert

Lokicorax  04.05.2015, 22:57

Hoi.


Genau so sieht es aus, hier der Gesetzestext:


§ 93 SGB VI Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung (1) Besteht für denselben Zeitraum Anspruch
1. auf eine Rente aus eigener Versicherung und auf eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung oder
2. auf eine Hinterbliebenenrente und eine entsprechende Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung,
wird die Rente insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt.


(2) Bei der Ermittlung der Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge bleiben unberücksichtigt
1.bei dem Monatsteilbetrag der Rente, der auf persönlichen Entgeltpunkten der knappschaftlichen Rentenversicherung beruht,
a)der auf den Leistungszuschlag für ständige Arbeiten unter Tage entfallende Anteil und


b)15 vom Hundert des verbleibenden Anteils,


2.bei der Verletztenrente aus der Unfallversicherung
a)ein der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz entsprechender Betrag, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 vom Hundert zwei Drittel der Mindestgrundrente, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 10 vom Hundert ein Drittel der Mindestgrundrente, und


b)je 16,67 vom Hundert des aktuellen Rentenwerts für jeden Prozentpunkt der Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn diese mindestens 60 vom Hundert beträgt und die Rente aufgrund einer entschädigungspflichtigen Berufskrankheit nach den Nummern 4101, 4102 oder 4111 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 geleistet wird.


(3) Der Grenzbetrag beträgt 70 vom Hundert eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes, der der Berechnung der Rente aus der Unfallversicherung zugrunde liegt, vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung; bei einer Rente für Bergleute beträgt der Faktor 0,4. Mindestgrenzbetrag ist der Monatsbetrag der Rente ohne die Beträge nach Absatz 2 Nr. 1.



http://www.gesetze-im-internet.de/sgb\_6/\_\_93.html

Für die BG-Rente hast du keine eigenen Beiträge gezahlt.

Deshalb wird sie auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

Hier findest du die Anrechnungsvorschrift: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/93.html

Da wird auch ein Anwalt nicht weiterhelfen können. Gem §93 SGB VI wird die Unfallrente auf die gesetzliche Altersrente angerechnet. Das sind gesetzliche Bestimmungen und keine Willkür der Rentenversicherung

Hallo zusammen ich werde 54 Jahre alt möchte in ca 5 Jahren in Rente gehen jetzt wird jeder lachen ich habe bis zum heutigen Zeitpunkt keine Fehlzeiten arbeite seit 1981 und habe vor ins Ausland mit meinem Mann auszuwandern wie stelle ich es an früher meine Rente in Anspruch zu nehmen kennt sich jemand damit aus ich danke euch Gabi