Beziehung zwischen Minderjähriger und Volljährigen
Hallo Leute , ich bin in einer Beziehung mit einem 22 Jährigen und ich bin 13 werde im Dezember 14 jahre alt . Ich bin mit dieser Beziehung zufrieden meine Eltern wissen davon und haben nichts dagegen . Doch der Rest meiner Familie ist dagegen und sie machen sich sorgen das irgend jemand mich und meine Freund anzeigt oder was auch immer . Da wollte ich mal eure meinung hören was ihr davon denkt und wissen ob das strafbar ist ich habe zwar erfahren das eine Beziehung zwischen einem 14 Jähriger/n und einer Volljährigen möglich ist aber ich möchte auf nummer sicher gehen ... Darum bitte ich um eure antworten dazu .... Vielen Dank !!
9 Antworten
Ich wäre iwie dagegen... Auch wenn es wahre Liebe ist aber es ist ein sehr großer Altersunterschied und ist viel reifer als du und will vlt auch nur eine entjungfern oder so. Weis es seine Familie und wissen es seine Freunde ? Wenn nicht dann ist er warscheinlich nur auf das eine aus. Hat deine Mutter wirklich nichts dagegen ? Immerhin bist du erst 13 und ein Kind. Ich bin selber 14 (werde 15) aber man sollte sich finde ich einen im eigenen Alter suchen der auch die gleiche Reife wie du selber hat. Lg emilia (es ist meine Meinung ich will dir auch nicht sagen das du Schluss machen sollst weil es ja deine Entscheidung ist)
Sofern es sich um eine rein platonische Beziehung handelt spricht nichts dagegen, wenn aber nicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html
Die Aussage des § ist deutlich genug und, nein, die Eltern können es nicht trotzdem erlauben. Sie landen dann gleichermaßen auf der Anklagebank.
Ich finde diesen Altersunterschied schon ziemlich gross. Aber Liebe soll ja anscheinend keine Grenzen haben.
Das ist, glaube ich, so dass das legal ist wenn ihr schon verliebt wart bevor er 18 wurde. Aber mal ehrlich ein 22jähriger? Mach was du willst aber kann er dich wirklich verstehen mit 9 Jahren Altersunterschied und auf die eingehen?
es ist wirklcih extrem ungewöhnlich, aber Strafbar dürfte es nicht sein, da deine Eltern einverstanden sind.