Bezahlt das die Versicherung 😐?

8 Antworten

Das kommt darauf an.

Wurde die Aufsichtspflicht durch die Eltern verletzt?

Generell ist er selbst nämlich nicht haftbar zu machen und das oft ziterte "Eltern haften für ihre Kinder" trifft nicht zu.

Seine Eltern sollten sich erkundigen, ob in ihrer Privathaftpflicht "Schäden durch deliktunfähige Kinder" (in der Regel Kinder unter sieben Jahren) mit eingeschlossen sind.

WENN die Haftpflichtversicherung der Eltern zahlt, hast du aber ohnehin nur Anspruch auf den Zeitwert.

Ein zweijähriges Kind ist nicht deliktfähig und kann auch nicht zur Haftung heran gezogen werden.

Du müsstest also schon seinen Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen.

In neueren Haftpflichtversicherungen können "nicht deliktfähige Kinder" einbezogen werden. gegen Mehrprämie, versteht sich.

DolphinPB  06.03.2016, 12:13

Alles richtig, aber bei Familientarifen sind heutzutage sehr häufig schon deliktunfähige Personen mitversichert.

vic444  05.03.2016, 16:56

Jede gute Versicherung zahlt das. Das Geld kann man nicht einklagen richtig, aber der Schaden den das Kind verursacht wird doch sicher bezahlt. DAS MUSS MAN ABER MIT DER VERSICHERUNG AUSMACHEN... das machen aber eigentlich alle Eltern

kim294  05.03.2016, 17:03
@vic444

Aber nicht jeder hat eine gute Versicherung.

Viele meinen nämlich, dass Geiz geil ist und schließen eine möglichst billige Versicherung im Internet ab, ohne sich über die entsprechenden Leistungen Gedanken zu machen. Und da ist dann dieser Passus oft nicht versichert.

Dann mit dieser Versicherung über das Internet oder ein Call-Center was "auszumachen", wird sicher schwierig.

DerHans  05.03.2016, 17:07
@kim294

Es ist auch vollkommen korrekt, dass dieser Passus nur über einen Zusatzbeitrag mit versichert wird. 

Warum sollen alle Leute, die gar keine Kinder haben, dafür mit bezahlen?

kim294  05.03.2016, 17:11
@DerHans

Weil meist immer in einer Versicherung Dinge mit einbegriffen sind, die nicht jeder braucht.

In einer Privathaftpflicht sind beispielsweise auch Schäden durch Kleintiere mit drin.. bräuche ich nicht, da ich keine Tiere habe.

DerHans  05.03.2016, 17:18
@kim294

Genau deswegen werden Versicherungen im Baukastensystem angeboten

Wahrscheinlich wird die Versicherung es nicht bezahlen. Du hättest dafür sorgen müssen, dass Dein Neffe dieses Teil nicht in die Hände bekommt. Wegsperren oder höher ins Regel legen.Eigenverschulden, dass bezahlt keine Versicherung.

Nein, natürlich nicht, weil Kleinkinder deliktunfähig sind haften sie nicht!

Ausnahmen bestätigen nur die  vorgenannte Regel!

Bestimmt, aber nur die Reparatur, wenn er denn schuldig ist. Das Werfen wird nicht bezahlt.

Und er muß natürlich auch wirklich eine haben, was ich aber altersbedingt nicht glaube. Viel Glück.