auf einem Ohr schwerhörig - trotzdem zur Polizei?
Ich habe mich bei der Polizei in Berlin für den gehobenen Dienst bei der Kriminalpolizei beworben. Bisher lief alles super, aber der Arzttest steht noch bevor. ich bin auf meinem linken Ohr schwerhörig und frage mich, ob das ein absolutes Ausschlusskriterium ist? Ich kann ja theoretisch ein Hörgerät rein machen, oder?
4 Antworten
Ui ... das ist problematisch.
Du wirst einen Hörtest machen müssen. Wenn du die erforderlichen Werte nicht erreichst, bist du pdu. Berlin definiert Störungen des Gehörs als absoluten Ausschlussgrund. Wenn du deshalb schon ein GdB hast, sowieso. Die Möglichkeit, ein Hörgerät zu nutzen, ist unerheblich.
Erschwerend kommt hinzu, dass du das ja scheinbar bisher nirgends angegeben hast.
Gruß S.
Sicher, wenn der Traum wegen sowas platzt, ist man erstmal sauer und frustriert.
Aber das alles hat auch irgendwo Sinn. Die Einstellungen erfolgen ja streng nach Beamtenrecht. Es dürfen nunmal keine Bewerber eingestellt werden, die nicht 99%ig gesund sind.
Es gibt für ALLES Mindestvoraussetzungen. Der, der 5 Sekunden zu langsam läuft, besteht genauso nicht wie der, der 3 Liegestütz zu wenig oder 10 Fehler im Diktat zuviel macht, 2 cm zu klein ist oder was auch immer.
Es gibt viele gesundheitliche Ausschlussgründe, die nach WHO Bagatellen sind und nichtmal großen Krankheitswert haben. Aber der Bund bzw. das Land übernimmt nicht nur die Verantwortung für die Gesundheit seiner Polizisten, sondern auch die Kosten der Versorgung im Krankheitsfall.
Es darf einfach niemand eingestellt werden, der bereits gesundheitliche Risiken oder gar Kosten mitbringt.
Wenn man jetzt bei dir sagen würde, man stellt dich trotz Hörverlust ein, würde das bedeuten, dass JEDER, der mit ähnlichem Defizit abgelehnt wurde, Aussicht auf erfolreichen Widerspruch hätte. Das ganze EAV wäre anfechtbar.
Versuch es doch einfach. Vielleicht reicht deine Hörleistung aus.
Ansonsten trag es mit Fassung. Viele können diesen Job aus den unterschiedlichsten Gründen nicht machen, weil sie den hohen Anforderungen nicht entsprechen. Dann findet sich etwas anderes.
Gruß S.
beamte müssen 100% fit sein?
ich kenne mehrere Beamte mit GdB und habe sogar schon Polizisten im Rollstuhl gesehen!
100% - wer sagt das?
Ich vergesst immer, dass es ein Unterschied ist, ob ich krank eingestellt werden will oder eingestellt krank werde.
Es ist ein großer Unterschied, ob ich Bewerber bin oder BAL.
Nur weil ich jemanden mit Hörverlust nicht EINSTELLE, heißt das noch lange nicht, dass ich ihn nach 20 Dienstjahren ENTLASSE, wenn er im Laufe seiner Dienstzeit einen Hörverlust erleidet.
Damit man mit GdB nicht völlig angeschissen ist, schließt man Versicherungen ab.
Gruß S.
Okay, noch eine Frage: Ich trage eine Brille. Auch schon ein Ausschlusskriterium?
Falls ja, finde ich es merkwürdig, dass ich mcih schon mit Brille in den PC-Testraum setzen durfte, ohne dass ich direkt wieder rausgeflogen bin.
Merkwürdig ist es nicht. Brillen sind nicht zwingend verboten. Es kommt auf die Sehstärke an.
Für die Sehleistung gibt es Grenzwerte. Meist müssen Brillenträger schon in den Bewerbungsunterlagen einen Befundbogen abgeben und werden dann tatsächlich vorsortiert. Macht Berlin das nicht?
Der Visus muss unter 20 Jahren 0,5 betragen und über 20 jahre 0,3.
Weitere Infos zu den Augen bei der Polizei Berlin findest du in meinem Link unter Gutefragenprofi.
Hast du vor deiner Bewerbung denn gar nicht recherchiert?
Gruß S.
Berlin hat sbolut nichts rein geschrieben, was das angeht. Auch auf der Seite der Berliner Polizei steht dazu nichts, deswegen wundert es mich jetzt so...
Folge dem Link. Ich hab's ja auch gefunden.
Es gibt den Begriff der "Polizeidiensttauglichkeit". Der schließt Schwerhörigkeit aus. Deine Bewerbung dürfte daher nicht erfolgreich sein.
Solltest du bei der Polizei dennoch Behinderte sehen, so sind es keine Polizisten, sondern Angestellte oder Verwaltungsbeamte. Ich habe es schon mehrfach erlebt, dass Polizeibeamte aufgrund von später eintretender Polizeidienstuntauglichkeit aus dem Polizeidienst rausgenommen wurden und zum Verwaltungsbeamten umschulen mussten.
Und ein Hörgerät kann da nichts anrichten?
Spätestens wenn dir der Doc ins Ohr guckt, dürfte es aus sein. Dennoch solltest du dich der ärztlichen Untersuchung stellen, vielleicht drückt der Doc ein Auge zu, da der Personalbedarf bei der Polizei recht hoch ist. Viel Hoffnung solltest du dir aber nicht machen. Wie hoch ist denn die Schwerhörigkeit ausgeprägt?
Dann mach es doch rein!
hast du einen gdb für die schwerhörigkeit?
Ein vorhandener Grad der Behinderung ist ein absolutes Ausschlusskriterium, völlig egal weshalb.
Wieso denn das? Ich hab schon Polizisten im Rollstuhl gesehen (allerdings Innendienst)
Leute ... Null Verständnis für die Sachlage. Wir sprechen vom BEWERBEN !!!
Wäre er als BEWERBER im Rollstuhl gewesen, hätte er nie eine Uniform bekommen. Wäre nie PVB geworden.
Wird er irgendwann im Dienst, als BAL rollstuhlpflichtig, ist das doch was ganz anderes.
Es mag auch für Angestellte der Polizei - eben NICHT PVB (oder auch für einen BAL) - Schwerbehindertenplätze geben.
Nachdenken. Dann motzen.
Und wenn der betreffende querschnittsgelähmt eingestellt wurde?
wie gesagt, -ich rede nicht vom streifen/ Außendienst- ich kenne eine Beamte persönlich, die als junges Mädchen einen reitunfall hatte und seitdem querschnittsgelähmt ist!
die ist verbeamtet und im Innendienst tätig! Allerdings in NRW
Liebelein - ja. Alles möglich. Wir können jetzt hier sämtliche Eventualitäten diskutieren.
Der FS möchte PVB werden. DAS wird diskutiert. Möglichlichkeiten, dass ein Schwerbehinderter in der BEHÖRDE POLIZEI arbeitet, ist ja nicht ausgeschlossen und das habe ich auch so gesagt.
Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Beamte als BAL schwerbehindert wird.
Bleibt doch mal SACHLICH.
Dieser Mensch, den du da kennst, ist so mit Sicherheit NICHT Polizist. Sachbearbeiter. Bei der Polizei. Angestellter oder Beamter, meinetwegen, aber nicht im Vollzug. Niemals. Nie gewesen oder seit der Behinderung nicht mehr.
ich hab keins mehr, hab irgendwann aufgehört, es zu tragen und nun ist es mir zu klein. Ich weiß nicht, ob ich mir ein Neues machen lassen sollte davor...
steht alles auf den seiten der berliner polizei, nehme ich an.
Richtig. Genau hier:
https://www.berlin.de/polizei/_assets/beruf/hinweise_zur_polizeidiensttauglichkeit.pdf
Und wenn ich keinen GdB habe? Einfach nur schlecht höre auf einem Ohr? Muss ich mir jetzt extra neue Gehörknöchelchen einsetzen lassen, um meinen Traum zu erfüllen? Nur weil ich etwas schlechter höre und ein Hörgerät gilt nicht? Was ist das denn...