Bewährungsauflage

2 Antworten

Die Frage ist, wie genau die Weisung formuliert ist. Und ob Du Bewährung oder Führungsaufsicht hast. Normalerweise passiert wegen der positiven UK noch gar nix - Du mußt aber damit rechnen, daß das Gericht Dich mit entsprechenden Weisungen dazu drängen wird, mal wieder bei einer Drogenberatungsstelle vorbei zu schaun.

KaraMurat84 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 21:04

ich war bis jetzt regelmäßig bei drogenberater gesprächen und meine bewährungshelferin kann sich auch nicht beklagen.

skyfly71  23.10.2013, 21:07
@KaraMurat84

Dann gehe ich mal davon aus, daß das nicht wirklich negative Konsequenzen für Dich haben wird. Ich vermute, Deine Bewährungshelferin wird mit Dir überlegen wollen, was Du noch tun kannst, um das Drogenproblem endgültig in den Griff zu bekommen. Und damit beim Gericht vielleicht auch gleich noch ein paar Pluspunkte sammeln kannst.

Da du gegen die Auflagen verstoßen hast, geht es zurück in den Bau