Mit 15 mit einem 27-jährigen schlafen?

11 Antworten

Hallo hannah8448,

rein rechtlich gesehen spräche erstmal nichts dagegen, wenn du mit ihm Sex hättest.

Es gibt zwar tatsächlich Gründe, die den Sex verbieten würden, allerdings gehe ich mal stark davon aus, dass diese in eurem Fall nicht zutreffen dürften.

Wichtig ist einfach, dass du es tatsächlich auch möchtest, und es nicht einfach nur machst, weil du ihm einen Gefallen tun möchtest, oder ähnliches.

Wenn du dir bewusst bist, dass es vermutlich nur um Sex geht, also eher nicht um Liebe/Beziehung, und das für dich in Ordnung ist, kannst du es durchaus machen, wenn du auch Lust dazu hast.

Ich würde es mir an deiner Stelle aber nochmal gut überlegen, ob ich es machen würde. Aber letztendlich ist es einzig und alleine deine Entscheidung, die ich auch keinesfalls beeinflussen will.

LG Sascha

Bei 14-16 Jährigen ist es schwierig es kann strafbar sein wenn die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgnutz wird und der Gesetzgeber geht für gewöhnlich davon aus das man diese in dem Alter noch nicht hat.


hydrahydra  26.10.2017, 23:55

Genau das tut der Gesetzgeber eben nicht. Die fehlende Reife MUSS, sofern überhaupt Anklage erhoben wird, durch einen Gutachter nachgewiesen werden. Nicht umgekehrt!

In Deutschland gilt, dass ein Jugendlicher ab 14 "sexuell mündig" ist - d.h. sich seine Sexpartner beliebig aussuchen kann, solange diese ebenfalls mindestens 14 sind.

Die theoretische Möglichkeit, dass die Eltern der Jugendlichen einen über-21-jährigen anzeigen KÖNNTEN, wenn dieser NACHWEISLICH die "fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung" der Jugendlichen ausgenutzt hat, was ein Gutachter entsprechend bestätigen müsste, ist nur höchst selten von Erfolg gekrönt.

Ansonsten spielt es KEINE Rolle wie alt der Partner ist - egal ob 14, 24, 44 oder 94 - das ist erst einmal grundsätzlich legal und auch das Einverständnis der Eltern ist NICHT erforderlich! Verboten wäre Sex zwischen den beiden nur dann, wenn er sie dafür bezahlt, eine Zwangslage oder  ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt.

Erst kürzlich hat ein Gericht entschieden, dass eine 15jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten DARF:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

http://www.t-online.de/leben/familie/schulkind-und-jugendliche/id_49354752/jugendschutzgesetz-2017-ab-wann-ist-der-erste-sex-erlaubt-.html

Es ist (leider) legal. Solange er dich nicht zwingt, bezahlt, du seine Schutzbefohlene bist oder er deine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.

Ich (16) würde es an deiner Stelle aber ganz klar lassen. Dir scheint nicht sonderlich viel dran zu liegen und so wie du den Typ beschreibst, ist er es ohnehin nicht wert. 
Ist aber deine Entscheidung.

Wenn ihr beide es wollt sollte euch nichts im Wege stehen. Ob du jetzt 15 oder 16 bist ist auch schon egal ;)