Betrunken autogefahren vor Polizei aber angehalten und ins Haus abgehauen?
Ich kenne jemanden der ist Betrunken autogefahren und die Polizei war hinter ihm, in seiner Straße ist die Polizei vor ihn gefahren und er hat das Auto abgestellt und ist ins Haus gerannt aber zuerst unabsichtlich bis das Blaulicht anging. Polizei klingelte aber Klingel war aus und klopfte gegen Fenster und Türen aber hat niemand mitbekommen. Was kann denn da jetzt noch passiere ?
Polizei weiß ja nicht ob er Betrunken war oder nicht.
5 Antworten
Sie können ihm nicht nachweisen,dass er betrunken gefahren ist, aber er darf sich auch nicht einfach einer Verkehrskontrolle entziehen und es kann sein, dass es in so fern noch Folgen haben wird.
Es kann ihm nichts passieren, solange er "untergetaucht" bleibt bis er wieder nüchtern ist.. Allerhöchstens ein Bußgeld wegen Nichtbefolgung von Weisungen eines Polizeibeamten.
Schon alleine dass du abgehauen bist ist eine Straftat, womöglich schlimmer als die Alkoholfahrt selbst. Das Strafmaß wird ein Richter entscheiden, hängt aber von möglichen Vorstrafen etc. ab, die bei solchen Leuten meistens vorhanden sind.
So und als die Polizei klingelte und klopfte, das hat er auch nicht gehört? Hier, Leute, die Polizei wird dich abholen und verhören, sie kommen garantiert zurück!
Schon alleine dass du abgehauen bist ist eine Straftat
Nö, nach der Fragestellung nicht.
Die Flucht selber ist nicht strafbar. Belangt werden kann man für Straftaten oder Ordnungwidrigkeiten die man auf der Flucht begeht.
Hier stimmt doch überhaupt nichts zusammen, das ist doch eine Farce.
Das ist zunächst mal egal, denn man antwortet wenn, dann richtig. Letztlich lesen das auch Andere.
Nein er hat keine Vorstrafen. Und er hat das mit der Polizei ja zuerst garnicht gemerkt. Die haben sich auch zuerst nicht bemerkbar gemacht Bzw kein Blaulicht oder so erst als er schon drin war
Und warum ist er dann abgehauen, wenn er es nicht bemerkt hat???
Hab mich gerade mal im Netz kundig gemacht...
Laut der dort auffindbaren Informationen ist die Flucht vor der Polizei als solches keine strafbare Handlung. Straftaten die im Rahmen dieser Flucht passieren (z.B. Körperverletzung oder Sachbeschädigung) sind davon aber unberührt.
Haust du also schlicht und einfach ab ohne jemanden zu gefährden, was zu beschädigen oder sonstwas, so ist das völlig ohne Konsequenzen.
Sogar ein Gefängnisausbruch als solches ist nicht strafbar...
Doch, das nennt man wiedersetzung der Staatsgewalt und kostet ein kleine Geldstrafe.
Ein Freund musste 90€ Zahlen
Danke :)
Also wenn er auffällig gefahren ist, in sein Haus gerannt und nicht aufgemacht hat, werden sie wohl zusehen das sie ein Gespräch mit ihm führen werden ^^
Das hoffen wir
Und wenn er sagt er hatte nichts getrunken ? Es ist schon zwei Tage her und es war keiner mehr da
Dann wird da wahrscheinlich nicht mehr dran rumgerührt werden
Er ist einfach nur ins Haus gegangen und hat dann erst die Polizei bemerkt als er drin war.