Betrug über Ebay-Kleinanzeigen
Hallo, ich habe folgendes Problem.
Ich bin über Ebay-Kleinanzeigen an einen Betrüger geraten. Es ging bei der ganze Sache um Dauerkarten für die ich insgesamt 1000 € bezahlen sollte. Die Unterlagen mit denen ich die Dauerkarten eigentlich erlangen hätte können, hab ich persönlich mit einer Freundin bei ihm, dem Betrüger, zu Hause abgeholt. Wir haben sogar einen Vertrag über den Artikel und die Bezhalung usw. gemacht. Die 1000 € hab ich in bar bezahlt. Als ich dann am folgenden Montag mit den Unterlagen meine Dauerkarten abholen wollte, wurde mir an der zuständigen Geschäftsstelle direkt mitgeteilt das ich an einen Betrüger geraten bin der dies nicht zum ersten Mal macht. Der Verkäufer geht ab jetzt natürlich auch nicht mehr ans Telefon. Ich bin daraufhin direkt zur Polizei gefahren und hab den Typ angezeigt, bei der Polizei war der auch schon als Betrüger bekannt. Ich dachte eigentlich ich hätte durch die persönliche Abholung, die Kopie des Personalausweises des Betrügers (alles stimmt mit der Adresse überein und der Typ ist auch da gemeldet wo ich ihn getroffen hab) genug Sicherheit.
Meine Frage ist jetzt, was kann ich außer der Anzeige noch machen?? Kann ich hier noch zusätzich irgendwie mit einem Mahnbescheid arbeiten? Ich bin so sauer auf en Typen das ich am liebsten zu ihm fahren würde und ........ aber davon hab ich ja auch nichts außer später vielleicht selber eine Anzeige gegen mich. Es kann aber doch nicht sein das ein Mensch mich nachweislich betrogen hat, ich weiß wo er wohnt, er eine eigene Wohnung hat und mir das Geld nicht zurückzahlen muss ...... Und wenn ich nur 200 € von meinen 1000 € bekommen würde, das wäre mir egal, wenigstens der Betrüger soll irgendwie leiden......
4 Antworten
Anzeige erstatt hast du ja bereits.
Nun zunächst mal gleich einen Brief aufsetzen und ihn unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Brauchst dir zur Frist auch nicht all zu sehr Gedanken machen, ist doch ohnehin lediglich eine proforma Sache. Verwende das Datum von Vorgestern + 5 Tage als Frsit und ab die Post. Da nichts komme nwird, kannst du gleich zum nächsten Schritt übergehen. Fülle einen Online-Mahnantrag aus und sende den ab. Kosten 27,50 EURO. https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3960258-1344593258310&Command=start
In ca. vier Wochen hast du einen Vollstreckungsbescheid, besorgst dir dann dazu den Vollstreckungstitel vom Amtsgericht und schickst ihm mal zunächst den Gerichtsvollzieher vorbei. Evtl. kannst du noch einiges von dem Typen ermitteln, interessant wäre Arbeitgeber um eine Lohnpfändung durchzusetzen.
Das strafrechtliche hast du ja jetzt schon erledigt. Jetzt kommt der zivilrechtliche Teil. Er hat ja den Vertrag nicht erfüllt. Daher kannst du dir auf dem zivilrechtlichen Weg die 1000€ zurückklagen (ob du sie jemals sehen wirst ist die andere Frage). Das wirst du durch die Strafanzeige nämlich eher nicht wiedersehen. Lass dich am besten mal bei einem Anwalt beraten. So eine Erstberatung ist nicht teuer und wenn du Rechtsschutzversichert bist dürfte das sowieso die Versichung übernehmen. Bei dem Betrag lohnt es sich auf jeden Fall.
eigene Erfahrung
Betrugsfall Dezember 2019
Anzeige erstattet, der Täter wurde tatsächlich ermittelt.
Im November 2020 wurde ich als Zeuge geladen. (Fahrtkosten hat die Staatskasse bezahlt)
Vom Gericht habe ich aber nichts mehr gehört. Anwalt genommen, und vor kurzem (März 2021) dann über den Anwalt das Urteil und die Identität des Täters erfahren. (Haftstrafe auf Bewährung, ich war nicht das einzige Opfer)
Geld habe ich aber noch keins, und ob ich Geld und Anwaltskosten wiedersehe ... keine Ahnung. Aber wenigstens werde ich einen Titel beantragen, und so wird er ein Leben lang die Schuldeneintreiber befürchten müssen, falls er nicht doch noch zahlt.
Bevor Du einen gerichtlichen Mahnbescheid an ihn machst, mußt Du den Betrüger erst schriftlich mit Einwurfeinschreiben zur Zahlung mit Fristsetzung von 1-2 Wochen, (aber unbedingt datumsgenau) auffordern und ihn somit in Verzug setzen. Falls er nicht zahlt kannst Du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dafür brauchst Du keinen Anwalt, das Formular dafür gibts online bzw. im Schreibwarenhandel.