Bestohlen während der Arbeit - Kann man den Schaden (Handy und ca. 150€) irgendwie erstattet bekommen, z.B. von der Versicherung des Arbeitgebers?
Mein Freund wurde während der Arbeitszeit bestohlen: er und sein Kollege waren mit dem Sprinter vor dem Haus eines Kunden, sie schlossen ab und waren zwei Minuten weg. Während der Zeit wurden (wahrscheinlich wurde das Signal der elektr. Autoverriegelung abgefangen und zum aufschließen benutzt) Bargeld und sein Handy gestohlen. Die Polizei kam auch und meinte, dass dieses Vorgehen momentan kein Einzelfall sei. Kann man den Schaden (Handy und ca. 150€) irgendwie erstattet bekommen? Z.B. von der Versicherung des Arbeitgebers? LG
3 Antworten
Hallo,
leider kommt hier keine gängige Versicherung für eine eventuelle Erstattung in Frage.
Der Arbeitgeber ist außen vor, da er für den Diebstahl keine Verantwortung trägt. Einzig wäre zu prüfen, ob der AG für seine Mitarbeiter eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, die derartige Schäden dann auch noch mit abdeckt. Die Chancen stehen aber erwartungsgemäß nicht besonders gut.
Die eigene Hausratversicherung bietet zwar zumeist die Möglichkeit, "Diebstahl aus KFZ" mitzuversichern. Leider schließen viele (die meisten? alle??) Versicherer genau solche Gegenstände und Sachen über ihre Bedingungen aus, die gerne und oft gestohlen werden: Bargeld, Elektronik, etc.
Sieht also leider nicht gut aus...
Viele Grüße
Loroth
Der Hinweis erfolgte auch mehr der Vollständigkeit halber. Ich will nämlich nicht ausschließen, dass sehr wohl irgendwo in Deutschland Verträge existieren, die - vielleicht aufgrund alter Bedingungen oder irgendwelcher Sondervereinbarungen, wer weiß - einen Diebstahlschutz vorsehen.
Ich gehe aber selber auch davon aus, dass die Möglichkeit einer solch bestehenden Absicherung seeeehr gering ist. Aber den AG fragen, kostet ja nüscht....
Grundsätzlich kann man fast alles versichern - es kommt nur auf die Prämie an (die dann sicher unverhältnismäßig hoch wäre).
Nein, aber von der eigenen Hausratversicherung, wenn die Pos. Diebstahl aus Kfz mitversichert ist. Allerdings ohne das Bargeld!
Vom Arbeitgeber gibt es natürlich gar Nichts, weil es sich um "Privatvergnügen" handelt. Abgesehen davon, dass es Menschen gibt, die allein die Aufbewahrung von Bargeld in einem Kfz für fahrlässig halten.
Was daran ist denn Privatvergnügen- dass er sein Handy mitführt? Schade, ich glaube nicht, dass das mitversichert ist... Naja, blöd gelaufen...
"Was daran ist denn Privatvergnügen- dass er sein Handy mitführt?" ==> Firmenhandy = Firma;
Privathandy = Privatvergnügen!
Was ist daran unverständlich??
Wenn er Bargeld und das Handy im Auto liegen lässt, zahlt da keine Versicherung was. Das läuft unter grob fahrlässig.
Wenn am Fahrzeug keine Einbruchspuren zu finden sind, ist das sowieso erst einmal einfach nur eine Behauptung.
Bitte nicht so inflationär mit Begriffen wie "Grobe Fahrlässigkeit" umgehen. Dies ist im vorliegenden Fall aufgrund der Schilderung nämlich eben NICHT gegeben.
Und der Diebstahl ist eben nicht nur behauptet, da es Zeugen (Arbeitskollegen) gibt, die ggf. die Angaben bestätigen können.
Also, da muss ich @DerHans vollkommen Recht geben!
Bargeld und Handys lässt man grundsätzlich nicht in Autos liegen - egal ob im eigenen oder in einem Firmenfahrzeug!
Anm.: Dann ist es auch egal, ob die Autoknacker eine Brechstange oder einen Laptop benutzen...
Wenn am Fahrzeug keine Einbruchspuren zu sehen sind, kann es genau so gut sein, dass "vergessen" wurde die Tür abzuschließen. Wie oft sieht man am Straßenrand Lieferfahrzeuge mit offener Hecktür und kein Mensch weit und breit zu sehen.
Das wollen wir in diesem Fall jedoch nicht unterstellen, zumal in der Frage eindeutig gesagt wurde, es sei abgeschlossen worden!
Wie soll man das denn beweisen? - oder auch das Gegenteil?
Genau ist ja das Problem - wenn die Versicherungen hier alles erstatten würden, wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Deshalb sind solche Sachverhalte i.d.R. von der Erstattung ausgeschlossen.
Bargeld und Handys lässt man grundsätzlich nicht in Autos liegen - egal ob im eigenen oder in einem Firmenfahrzeug!
Dem möchte ich auch gar nicht entgegen treten.
Dennoch ist es keine GROBE Fahrlässigkeit, wenn man Geld oder Handy KURZZEITIG im ABGESCHLOSSENEN Fahrzeug lässt.
Da wurde in der Antwort von "Der Hans" argumentativ mit Kanonen auf Spatzen geschossen - und dies, bedauerlich aber wahr, beliebe nicht zum ersten Mal...
Okay, schade!
Deine Antwort ist nicht übel, aber den Reisegepäckhinweis kann man sich eben so wie den zur Werkverkehrsversicherung sparen: Dort sind Bargeld und Sachen von höherem Wert generell nicht gegen Diebstahl versichert.
Einzig eine pauschale Elektronikversicherung griffe im geschilderten Fall (abzüglich nennenswerter SB und nur zum Zeitwert).