Bestellung Otto - Inkasso trotz Zahlung

6 Antworten

  1. Telefonische Aussagen sind leider nicht beweisbar, wird hier also schwierig für euch.
  2. Nein, Inkassokosten muss man nicht bezahlen, die Beauftragung eines Inkassobüros ist nicht zweckdienlich und damit de facto Privatvergnügen des Gläubigers. Zahlt die Raten an Otto, dann eben zum 15. des Monats. Dem Inkassobüro schickt ihr einen Widerspruch über die Gebühren.
Monika150479 
Beitragsersteller
 08.05.2013, 09:05

Auch wenn es Privatvergnügen ist, Otto oder das Inkassobüro wollen doch bestimmt die zusätzlichen Kosten bezahlt haben?!? Möchte nicht noch mehr Kosten verursachen, zB durch Anwalt!

kevin1905  08.05.2013, 11:40
@Monika150479

Wenn du das Inkassobüro gerne bezahlen würdest, obwohl die Kosten gerichtlich nicht durchsetzbar wären, halte ich dich nicht davon ab, ist schließlich dein Geld.

Hauptforderung, Verzugszinsen, Mahngebühren des Gläubigers in angemessener Höhe und evtl. Rücklastschriftkosten in angemessener Höhe kann Otto verlangen.


Für welchen Anwalt solltest du denn aufkommen?

Monika150479 
Beitragsersteller
 08.05.2013, 11:51
@kevin1905

Ich war noch nie in dieser Situation, deswegen so wenig Ahnung davon... Natürlich will ich das nicht zahlen, hab aber einfach Schiss, dass ich dann Ärger kriege... :-(

Monika150479 
Beitragsersteller
 08.05.2013, 12:10
@kevin1905

Wäre es auch möglich, die Raten beim Inkassounternehmen abzubezahlen, abzüglich der Zusatzkosten (Inkassogebühren)?

Ratenkäufe gelten wie Verbraucherkredite, siehe §497 und folgende im BGB, vor allem §498 wegen Gesamtfälligstellung. Gibt es Zeugen für das Telefonat, wo Zahlung am 30. besprochen wurde? Telefon ist immer schwer zu beweisen.

Es ist sehr zweifelhaft, ob hier überhaupt vertragswidriges Verhalten vom Gericht gesehen würde (eigentlich ja gar nicht gegeben). Wenn tatsächlich Verzug gegeben sein sollte, sind wahrscheinlich keine Voraussetzungen für Gesamtfälligstellung nach §498 gegeben. Fordert das Inkasso denn nur die Rate, oder den Gesamtbetrag?

Ansonsten - dies sind allgemeine Tipps, die Rechtslage kann im Einzelfall anders aussehen, also keine Rechtsberatung! Rechtsberatung ggf. bei Anwalt oder Verbraucherzentrale holen!

  • nicht mit Inkassos telefonieren, sind nur Callcenter-Mitarbeiter, die gar keine Verhandlungsbefugnis haben und nur auf "immer alles zahlen" drängen!
  • nichts gegenüber dem Inkasso anerkennen, keine Ratenvereinbarungen, Schuldanerkenntnisse und dergleichen.
  • immer nur an Gläubiger zahlen. Am besten Dauerauftrag weiter laufen lassen.
  • die Gebührenforderungen der Inkassos sind meist willkürlich, regelmäßig höher als entsprechende Anwaltskosten (Obergrenze nach den meisten Urteilen, wenn Inkassokosten überhaupt vom Schuldner erstattungspflichtig)
  • dem Inkasso einmal schriftlich widersprechen und ankündigen, normal an Gläubiger weiter zu zahlen.
  • das Inkasso wird trotzdem weiter nerven, auf Zahlung bestehen und die Widersprüche abweisen, auch, wenn sie berechtigt sind. Da nicht dran stören! Nach Widerspruch sind Schufaeinträge illegal!
  • einem evtl. gerichtlichen Mahnbescheid sollte widersprochen werden.

für das, was am Telefon gesagt wurde, hast du keinen Beweis. So eine Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen, sonst ist sie nicht bindend. Schreib einen Brief (per Einschreiben) und hoffe auf Kulanz. dass man ejetzt nichts mehr tun kann, weil es schon weiter gegeben wurde, ist Quatsch. Auch eine Inkassofirma kann man zurückpfeifen

Zahle so schnell wie möglich und so viel wie möglich direkt an Otto. Die Inkassogebühren brauchst du nicht bezahlen, aber wenns zum Anwalt geht wirds teuer.

Wenn vor dem Kauf keine Ratenzahlung vereinbart wurde, bist du den gesamten Betrag sofort schuldig. Otto muss sich nicht auf Ratenzahlung einlassen und wenn, dann können sie die Bedingungen bestimmen.

Wenn du so klamm bist, dass du schon wegen 2 Wochen mit den Raten Probleme bekommst, solltest du lieber erst sparen und dann kaufen.

Monika150479 
Beitragsersteller
 08.05.2013, 08:37

Das hat nichts mit klamm sein zu tun. Es war so abgesprochen, ein Dauerauftrag war eingerichtet, Zahlungen sind immer eingegangen, nur halt zum 30. statt zum 15. natürlich will ich es nicht bis zum Anwalt kommen lassen, dass wird ja dann noch teurer :-S

Jorkfriet  08.05.2013, 15:43
@Monika150479

Wenn es eine schriftliche Ratenvereinbarung gibt, dann ist alles gut. Dann schließe die "Lücke" mit einer Sofortzahlung und halte den Termin künftig ein.

Wenn du unbedingt am 30. zahlen willst, dann geht das in Ordnung, wenn du das immer im Vorraus machst.

Nochmal an Otto schreiben und den Sachverhalt schildern, sie sind für die Aussagen ihrer Mitarbeiter verantwortlich und müssen das intern klären.