Besteht bei Zeugnisvergabe Attestpflicht?

7 Antworten

Also,ein wichtiger Grund wäre Beerdigung,etc.Dann bittest Du um Dein Zeugnis am Donnerstag ,oder eine schriftliche Zusendung.Weitere Gründe wären,Gerichtstermin,Vorladung,etc.

Es wäre pietätlos einen Totenschein einem Schüler abzuverlangen,wenn dieser einen Tag fehlt.

Wegen einem pipifax kannst nicht einfach fehlen.Ein Atttest wird immer dann gefordert wenn ein begründeter Anlaß dazu besteht.Das könnte schon eine bislang unentschuldigte Fehlzeit von einer Stunde sein.

VeraLu 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 10:58

ich müsste dazu anfügen dass erst ein attest ab dem dritten fehltag gefordert wird. nur wenn schulaufgaben geschrieben werden ist sofort an diesem tag ein attest fällig. daher wollt ich wissen ob das zeugnis mit schulaufg. gleichgestellt werden

Rutscherlebnis  19.07.2017, 07:00
@VeraLu

Das ist nicht geregelt und liegt im Ermessen der Lehrer.Da erfahrungsgemäß gern zum Schuljahresende geschwänzt wird,unter Mitwirkung der Eltern um den Urlaub nicht in Kategorie E zahlen zu müssen,sondern sich in C zu retten,könnte man da sehr mißtrauisch sein.

Offiziell bist du bis zum Tag deiner Abschlussfeier schulpflichtig.

Das heißt eigentlich, dass du erscheinen solltest. 

Wenn du einen privaten Grund hast, denke ich allerdings, dass es kein Problem ist, wenn du deinem Lehrer kurz Bescheid gibst.

Ruf ihn oder im Sekreteriat deiner Schule kurz an und ich denke damit würde es sich erledigen.

Wenn du unter 18 Jahren bist, können deine Eltern für dich absagen und falls du älter bist, kannst du es auch alleine.

Aus "privaten Gründen" hast du die Schule nur dann vorzeitig zu verlassen, wenn du von der Schulleitung entsprechend beurlaubt wirst. Und für "private Gründe" wird dir auch kein Arzt ein Attest ausstellen.

Erläutere dem Schulleiter, um welche unaufschiebbaren familiären Verpflichtungen es sich handelt - dann wirst Du vom Schulbesuch freigestellt. Dazu brachst Du kein Attest, sondern nur das okay vom Direktor.

Ja, klar, auch bei Zeugnisvergabe ist Schulpflicht, bei Fehlen brauchst du eine gute Entschuldigung oder ein ärztliches Attest, dass du krank bist. Ansonsten ist es unentschuldigtes Fernbleiben.

VeraLu 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 13:43

ein attest braucht man hier erst ab dem 3ten tag