Berufung als Wahlhelfer ...?

5 Antworten

Nach welchen Kriterien wird man dafür ausgesucht?

Kriterien sind in der Regel Volljährigkeit, Wahlberechtigung und Wohnort. Ist immer ein wenig von der Wahl (Wahlen auf kommunaler-, Landes-, Bundes- oder EU-Ebene) abhängig.

Meist ist es so, dass sich Menschen im Vorfelde freiwillig für die Übernahme dieser Tätigkeit melden. Oft ist es auch so, dass die Stadt- oder Gemeinderäte beispielsweise bei Landes- und Bundestagswahlen usw. diese Aufgabe übernehmen, bei Wahlen auf kommunaler Ebene geht das aus verständlichem Grund natürlich nicht.

Aber grundsätzlich ist die Arbeit als Wahlhelfer eine sogenannte staatsbürgerliche Pflicht, zu der jeder Bürger (der die erforderlichen Kriterien erfüllt) verpflichtet werden kann.

Wie lange ist der Einsatz?

Das lässt sich nicht so genau sagen.
Die Wahllokale haben in der Regel zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Die Mitglieder des Wahlvorstands (also die Wahlhelfer) kommen einige Zeit vorher zusammen, um eingewiesen zu werden und um die Aufgaben ggfs. untereinander aufzuteilen.
Normalerweise arbeitet der Wahlvorstand während der Öffnung der Wahllokale in mindestens zwei Schichten. Nach der Schließung des Wahllokals werden die Wahlurnen dann geöffnet und öffentlich ausgezählt. Wie lange das dauert, das ist von vielen Faktoren abhängig... von der Art der Wahl (z.B. Anzahl der Kandidaten und damit Wahlmöglichkeiten), von der Anzahl der abgegebenen Wahlscheine - und natürlich von den Wahlhelfern selbst. Verzählt sich jemand und die Anzahl der abgegebenen Stimmen passt am Ende nicht mehr mit der Anzahl der gezählten Stimmen zusammen, kann und muss das Spiel von vorne beginnen, bis der Fehler gefunden ist und die zahlen schlüssig sind und stimmen.

Häufig gibt es auch einige Zeit vor dem Einsatz eine Schulung für den Wahlhelfer.

Wie viel vorher erfährt man davon?

Von seiner Berufung als Wahlhelfer erfährt man lange Zeit vor der Wahl. In der Regel einige Monate vor dem Termin.

Muss man annehmen?

Ja. Die Arbeit als Wahlhelfer ist eine staatsbürgerliche Pflicht, die man nur im Ausnahmefall mit ausreichender Begründung ablehnen kann (z.B. gesundheitliche Gründe o.ä.).

Regina3 
Beitragsersteller
 09.07.2021, 23:42

Dankeschön! Könnte zum Beispiel eine alleinerziehende Mama von 3 kleinen Kindern ablehnen?

26Sammy112  10.07.2021, 00:02
@Regina3

Das wäre sicherlich ein Grund, müsste aber individuell beurteilt werden. Denn Du kannst Dir sicher vorstellen, dass sich fast jeder, der auf diese Aufgabe "keine Lust" hat, versucht, sich mit (teils vorgeschobenen) Gründen vor der Aufgabe zu drücken. Und da stehen Beruf, pflegebedürftige Angehörige und Kinder ganz oben auf der Liste der Begründungen.

Letztendlich müsste man also glaubhaft machen, dass die Kinder auf die durchgehende Betreuung der Mutter angewiesen sind und es hierzu trotz der "Vorbereitungszeit" von mehreren Wochen keine Alternativen (Vater, Großeltern usw.) gibt.

Aber aus dem Gefühl heraus würde ich der alleinerziehenden Mutter schon relativ gute Chancen einräumen, aus der Sache heraus zu kommen.

Ansonsten kann ich aus der Erfahrung heraus nur sagen: Wenn man es irgendwie einrichten kann, sollte man diese Aufgabe schon wahrnehmen. Denn man gewinnt dadurch Einblicke und Erfahrungen, die einem sonst verwehrt werden - und der Arbeitsaufwand ist überschaubar.

Musst Du nicht annehmen, wenn Du es nicht willst oder da nicht kannst. Einsatz im Wahllokal oder in einem Briefwahlzentrum, Vergütung ca 50,- bis 70 Euro. Einsatz entweder von morgens bis abends im Wahllokal oder auch abwechselnd mit anderen oder auch ab Nachmittags im Briefwahlzentrum in der Messehalle bis abends bis alles ausgezählt ist. Vorher ein Briefing im Rathaus oder so. Ausgesucht danach, dass Du in dem Ort auch Deinen Wohnsitz hast, volljährig bist. Kannst Dich darauf freiwillig melden jetzt in Deiner Stadt im Wahlamt, wenn Du das willst.

superseegers  09.07.2021, 01:33

"Du musst nicht annehmen wenn Du nicht willst...."

Unsinn. Bekommst Du den Brief, bist Du drin im Rennen, raus kommst Du nur mit wichtigen Grund. Es handelt sich um eine staatsbürgerliche Pflicht.

Regina3 
Beitragsersteller
 09.07.2021, 03:51
@superseegers

Geht um meine beste Freundin aus der Grundschule - politisch SEHR interessiert. Die hätte sicher Spaß daran. Ist aber weit wenigen Jahren arbeitsunfähig. Kann nur noch weniger als 3h/Tag arbeiten. Schon länger sitzen zu müssen - also auf Durchschnittsstühlen, nicht ihrem Sofa - ist unmöglich. Laufen geht nur wenige Meter (Ebene), sie würde also einen Parkplatz direkt vor dem Eingang brauchen. Und alles außer EG geht nur mit Aufzug ... selbst wenn es nur 3 Stufen vom Parkplatz in's "EG" sind - schafft sie nicht.

26Sammy112  09.07.2021, 21:10
Musst Du nicht annehmen, wenn Du es nicht willst oder da nicht kannst.

Falsch.
Die Arbeit als Wahlhelfer ist eine staatsbürgerliche Pflicht, die nur mit trifftigem Grund abgelehnt werden kann.

Allerdings ist es meist üblich, dass die "Auserwählten" vorher gefragt werden, ob sie zur Übernahme dieser Tätigkeit bereit sind oder dass sich diejenigen von vornherein freiwillig für diese Aufgabe melden. Ist ja auch nicht toll, wenn da im Wahllokal am Ende nur Zwangsverpflichtete sitzen, die keine Lust auf den Job haben und nur ihre Zeit absitzen und obendrein keinerlei Erfahrung haben.

guitschee  08.07.2021, 20:27
Musst Du nicht annehmen, wenn Du es nicht willst 

Das kenne ich bei uns aber anders. Allerdings hat Dortmund wohl auch chronisch zu wenig Leute und lässt deswegen "will nicht" auch nicht wirklich gelten.

Vergütung ca 50,- bis 70 Euro

In NRW glaube ich gehts bei 28€ los. 70 wäre ja schön... Nachgeschaut: BTW mindestens 25€.

Picea007xyz  08.07.2021, 20:06

man sitzt zu 5 mann an einem tisch im briefwahlzentrum und zählt die stimmen aus, einer ist schriftführer usw.

Wenn du berufen wirst, dann musst du begründen, warum du nicht kannst. Ein "Ich habe keinen Bock" reicht da in aller Regel nicht. - Kommt man einfach nicht, obwohl man berufen war - das kostet in Dortmund bis zu 500 € meine ich... Es wird aber kaum einer berufen, der sich nicht entweder vorher freiwillig gemeldet hat (oder vor Jahren mal Wahlhelfer war...) oder bei der Gemeinde arbeitet. Es ist echt selten, dass einfach so Leute berufen werden. Wie viel vorher man davon erfährt - ich denke bei mir ist das meistens 1-2 Monate vorher.

Wie lange der Einsatz ist (folgendes trifft auf Dortmund zu, wo ich es kenne, anderswo kann das anders sein):

Nun, da du diese Fragen stellst, gehe ich nicht Posten als Schriftführer aus, als solche muss man den Samstag vor der Wahl nämlich auch schon was machen. Da muss man am Samstag entweder den Schriftführerkoffer abholen, oder warten, bis er geliefert wird - was in der Regel bei uns zwischen 7 und 13h ist. Das stünde aber im Berufungsschreiben, wo immer auch der Posten dabei steht, den man übernimmt.

So, wann jeder Wahlhelfer Dienst hat ist am Wahltag selber. Bei uns muss jeder um 7:30 spätestens an seinem Wahlbüro sein - dort wird dann aufgebaut und alles für die Wahl vorbereitet. Das kann ganz schön hektisch werden, wenn Sachen oder Leute fehlen (beim letzten Mal in meinem waren 3 von 7 Leuten da und keine Kabinen und keine Spuckschutzwände und und und - jep, war lustig - nicht.

Naja, danach teilt man intern die Schichten. von 8 bis 18 h sind 10 Stunden, man schaut also, das idealerweise jeder 5 macht, oder, wenn genug Helfer sind auch weniger, oder eben auch mehr - man muss immer mindestens zu 3 sein. Um 18h sollte eigentlich jeder der Wahlhelfer (mindestens aber 5!) wieder da sein. Dann fängt nämlich Zählen an - tja und wie lange dann der Tag wird? Das hängt davon ab, wie gut das Team zählen kann, wie gut der Vorsteher und der Schriftführer das organisieren können und wie oft man bei Unstimmigkeiten noch mal durchzählen muss - und von dem Zählaufwand der Wahl. Theoretisch: open end, praktisch sind die meisten aber vor 0h schon lange fertig. Längstes bei mir: 22h ein bisschen was.

Auch da ist dann übrigens der Posten wichtig: Schriftführer und Vorsteher müssen, zumindest bei uns, Stimmzettel und co alles noch in die Stadt bringen und dort kontrollieren und abzeichnen lassen, was vor Ort durchaus auch noch mal zwischen 30 min und 1 h dauern kann.

Aber wie gesagt, die Chance als Wahlhelfer berufen zu werden, wenn man nicht irgendwie für die Stadt arbeitet (Lehrer und Gärtner und so können dazu zählen...) oder sich freiwillig meldet, oder sich mal (wie ich) irgendwann freiwillig gemeldet hat, ist nicht sehr hoch.

Dafür wird nach Freiwilligen gesucht. Man sitzt mit anderen abwechselnd im Wahllokal und muss nach Ende der Wahlzeit helfen, die Stimmen auszuzählen.

Dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung.

Bei uns im Ort ist es so das auf den Seiten des Rathauses einen Monat vor der Wahl Adressen drin stehen für die unterschiedlichen Wahlbezirke und da kann man sich dann bewerben.