Berufsbezeichnung in Privaten Mails tragen?
Hallo zusammen,
kann ich unter meinem Namen folgendes Führen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Müller
Ordnungspolizeibeamter
Ich habe eine Ausbildung erfolgreich bestanden. Jedoch bin ich aktuell nicht mehr im Dienst.
Wie schaut es gesetzlich aus ? Darf ich mich damit „schmücken“ oder nicht?
vielen Dank
5 Antworten
Nein, darfs Du nicht.
Abgesehen davon ist es peinlich, wenn man unter private E-Mails die Berufsbezeichnung setzt.
Du dürftest das drunter schreiben, was auf deinem Abschlusszeugnis steht. Das ist die Berufsbezeichnung, die du durch die erfolgreich abgelegte Ausbildung führen darfst.
Du darfst aber nicht die Stellenbezeichnung drunter schreiben, die du hättest, wenn du in dieser Position angestellt wärst! Das entspricht ja nicht der Wahrheit, du bist ja nicht angestellt. Und wenn es offizielle Ämter beim Staat sind, droht da auch immer noch der Vorwurf der Amtsanmaßung...
Das wäre Amtsanmaßung und somit strafbar.
Ggf. auch ein Missbrauch von Berufsbezeichungen.
Wenn du nicht mehr im Dienst bist, trägst du die Amtsbezeichnung nicht mehr, also wäre es nicht sinnvoll diese in privaten E-Mails zu hinterlegen.
§ 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und AbzeichenPrivat hinterlege ich nur meine Behörde. Dies mache ich aber auch nur dann, wenn die E-Mail im dienstlichen Bezug gesendet wird. Z.B. Kommunikation mit dem Amtsarzt.
Wenn du Beamter wärst .. dann würdest du ein Disziplinarverfahren riskieren wenn du privat den Anschein erwecken willst, etwas dienstliches mit der Mail zu verbinden. Vielleicht sogar würde der Verdacht der Bestechlichkeit aufkommen wenn ein Vorteil daraus zu erwarten wäre.
Wenn du nur eine Prüfung abgelegt hast auch nicht im Ruhestand bist (a.D.) dann ist es eine Straftat 132a stgb