Darf ich auf Youtube Medleys hochladen?
Guten Tag
Ich hätte da eine Frage. Ich interessiere mich für Themen- & Filmmusik. Nun würde ich gerne entsprechend ein Medley erstellen, um den Mitmenschen einen Eindruck zu gewähren.
ALLERDINGS NICHT ZU KOMMERZIELLEN ZWECKEN!
Ich hab schon einmal ein Video hochgeladen, in welchem ich ein Schlagzeug-Cover zu einem Song mache. Dabei hiess es während des Uploads, dass eine „Urheberechtsverletzung erkannt“ wurde. So wie ich es verstanden habe, gab mir aber Youtube trotzdem die Bewilligung zum Upload, sofern ich nicht irgendwie Werbung etc. aufschalten möchte - was ich natürlich nicht will. Zudem hab ich das so verstanden, dass die Urheber das Video bzw. die Rechte daran „an sich ziehen“ können. Dies musste und habe ich akzeptiert. Wenig später kam dann unter meinem Video in der Beschreibung: „Musik in diesem Video (...), lizensiert an Youtube durch: (...).
Nun meine Frage: Wenn ich beim Medley wieder diese Option akzeptiere, und vor allem akzeptiere dass ich KEINE Werbung etc. zu meinen Gunsten aufschalten möchte, wäre so das Medley legal?
Um‘s nochmal zu verdeutlichen: Ich will NULL Geld damit verdienen, es geht mir lediglich darum, meine Freude an der Musik mit anderen zu teilen.
Vielen Dank!!
2 Antworten
Zunächst einmal: nach aktuell geltendem Recht in Deutschland ist es egal, ob du damit Geld einnehmen willst oder nicht; was das Urheberrecht angeht, geht es um die grundsätzliche Verwendung.*
Bestimmte besondere Nutzungen / Veröffentlichungen von kreativen Werken sind insofern vom Urheberrecht ausgenommen, dass die Veröffentlichung ohne vorherige Genehmigung gestattet ist. Hierzu zählen insbesondere:
- Zitate
- Freie Benutzung (in Form von Parodie) – nicht für Musik zutreffend
Somit ist das Nachspielen eines Liedes nicht von dem Urheberrecht ausgenommen und eine Verwendung bzw. Veröffentlichung ist nur nach vorheriger Zustimmung oder Erwerb einer Lizenz bzw. eines Nutzungsrechts für diesen Zweck erlaubt.
Bei YouTube werden Cover von den meisten Künstlern (Urhebern) geduldet, also nicht gelöscht/gesperrt. Meistens wird Werbung geschaltet, damit die Monetarisierung zugunsten des Urhebers läuft.
Zusammengefasst: Du darfst diese Art von Videos nicht veröffentlichen. Letztendlich musst du aber nicht mit "hohen Strafen" rechnen, wenn du es selbst einspielst.* Aufgrund einer EU-Richtlinie müssen in den EU-Staaten bis Mitte 2021 neue Regelungen zum Urheberrecht umgesetzt werden. In Deutschland wurde bisher ein Gesetzentwurf beschlossen, der vermutlich auch so in Kraft treten wird. Hierzu habe ich mich bisher noch nicht eingelesen. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Gesetz_Anpassung-Urheberrecht-dig-Binnenmarkt.html
Bzw. bei meinem Schlagzeug Cover, bei welchem die Beschreibung ergänzt wurde mit „Lizensiert an Youtube durch (...), ist hier nun alles in Ordnung? Diese wurde nach etwa 150 Aufrufen hinzugefügt. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Urheber die Urheberechtsverletzung erkannt hat, aber die Rechte an meinem Video jetzt an sich gezogen hat. Stimmt das? Oder liegt hier jetzt immer noch eine Verletzung vor?
Ja, du könntest es auf jeden Fall versuchen. Ich habe von wenigen Fällen gehört, in denen weitere rechtliche Schritte außerhalb von YouTube eingeleitet wurden. In den letzten Jahren wurde sogar das Sperren von Videos immer weniger, man sieht fast nur noch monetarisierte Videos, oder dass es in einigen Ländern gesperrt wird.
Zu deinem letzten Punkt kann ich nur entgegnen: wenn jemand das rechtliche Wissen (oder einen entsprechenden Anwalt) hat, dann steht es ihm frei, die nach deutschem Recht angemessene Strafe durchzusetzen. Das hat mit "zu drastisch" nichts zu tun – nur weil es alle anderen auch machen. Aus vielzähligen Verstößen wird nicht automatisch "jetzt ist es erlaubt". Dennoch bin ich bei dir, das Abmahnen ist in den meisten Fällen nicht erforderlich, da YouTube entsprechende Funktionen bietet.
Mit der Angabe "lizensiert" wird angegeben, dass YouTube bereits eine Lizenz zur Wiedergabe besitzt. Das Stück wurde erkannt und automatisch zugeordnet. Der Urheber hat bei YouTube eine Lizenz hinterlegt, dass diese Musik veröffentlicht werden darf, also nicht von YouTube gesperrt werden kann. Ob damit gemeint ist, dass das jeder andere auch darf, das würde ich ausschließen. Dafür gibt es die Creative-Commons-Lizenzen.
Der Rechteinhaber kann nachträglich natürlich weiterhin Maßnahmen ergreifen.
Grundsätzlich ist es ohne Einwilligung des Rechteinhabers nicht legal und kann komplett gesperrt werden. Wenn dir aber von Youtube eine solche Alternative angeboten wird. Kannst du das getrost annehmen, denke ich mal.
Vielen Dank für die Antwort! Denkst du es könnten bei einmaligen Vorkommen mehr Konsequenzen auf mich zukommen als die Sperrung des Videos und eine Verwarnung von Youtube?
Nein, das denke ich nicht. So schnell kriegst du keine schwerwiegenderen Probleme.
Hallo Kevin.
Vielen Dank für die enorm ausführliche Auskunft!
Also könnte ich rein theoretisch auf gut Glück das Medley veröffentlichen, und die Urheber könnten das Medley an sich ziehen und monetarisieren oder aber sperren?
Ich hab mal gelesen, dass man bei Youtube bei einmaligen Verstössen gegen das Urheberecht eine Verwarnung bekommt und dann - um weitere Videos zu posten - einen Kurs ablegen muss. Denkst du aber, es könnten weitere Strafen (Anzeigen, Bussen etc.) auf mich zukommen? Weil ich verstehe dir Tatsache, dass die Urheber den Beitrag sperren könnten, doch eine Bestrafung für eine Veröffentlichung ohne kommerzielle Zwecke empfinde ich dann doch ein bisschen zu drastisch..