Beleidigung oder doch nicht?:D

8 Antworten

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Ich weiss, wie du das meinst. Also, es stellt im rechtlichen Sinne keine Beleidigung dar. Kannst es also ruhig sagen, derjenige hat es auch verdient...

Nein, das stellt keine Beleidigung dar, weil hier der ehrverletzende Charakter der Äußerung fehlt. Auch wenn das sicher eine Gemeinheit ist, aber das reicht für eine Strafbarkeit eben nicht aus.

Das würdest Du ernsthaft jemandem wünschen. Das ist keine Beleidigung aber es ist echt hammerhart.Damit wünschst Du jemanden den Tod an den Hals.

Kuschelruschel 
Beitragsersteller
 31.07.2010, 18:06

Es geht um jemanden der in Kinderabteilungen im Krankenhaus geht und krebskranke Kinder fertig macht, weil die halt Krebs haben...ja, ich wünsche mir, dass er stirbt...

xLilly91x  05.08.2010, 04:08
@Kuschelruschel

Den Tod wünschen ist eine Sache. Krebs wünschen eine Andere. Selbst jemand, der so einen Sche*ß im KH macht hat einen Leidensweg, den Krebs mit sich bringt nicht verdient!

Eine Beleidigung ist es nicht, aber ziemlich dumm, so etwas zu sagen! Kannst du nicht normal argumentieren?

Kuschelruschel 
Beitragsersteller
 31.07.2010, 18:06

Es geht um jemanden, der in Kinderabteilungen geht und krebskranke Kinder fertig macht, weil die halt Krebs haben...immer noch dumm?

Nein, aber sowas sagt man nicht.