Beleidigung nach Schlag ins Gesicht, rechtliche Konsequenzen?
Ich (weiblich) hatte eine kleine Auseinandersetzung mit einer Bekannten. Daraufhin hat mich ihr Freund mit der flachen Hand ziemlich heftig ins Gesicht geschlagen, man hat sogar seinen Handabdruck auf meiner Wange gesehen. Ich hatte starke Schmerzen und war völlig geschockt, worauf ich meine Bekannte mit den Worten "fu?king slu?" beleidigt habe. Diese Beleidigung ist mir nur herausgerutscht, ich habe ich mich direkt darauf mehrfach dafür entschuldigt und um Verzeihung gebeten.
Der Freund meiner Bekannten, welcher dabei war, hat mich darauf noch einmal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.
Könnte ich aufgrund der Beleidigung angezeigt werden und würde das in meiner Polizeiakte auftauchen?
Kann ich für die Beleidigung rechtlich belangt werden? Ich hätte sie nicht beleidigt, wenn ich vorher nicht bereits einen Schlag ins Gesicht bekommen hätte.
Ist meine Beleidigung eine Rechtfertigung für den Freund meiner Bekannten mich zu schlagen? Macht die Beleidigung Gewalt gegen mich weniger schlimm?
Wenn ich zur Polizei gehe und den Freund meiner Bekannten wegen leichter Körperverletzung anzeige, werde ich dann für die Beleidigung meinerseits bestraft?
Vielen Dank!
8 Antworten
Du gehst einfach zur Polizeiwache schilderst denen das und dann nehmen die das auf. Daraufhin ermitteln die die adressen und diese bekommst du um damit zum anwalt zu gehen und hier eine Klage oder gütliche Einigung zu bewirken.
Weder Beleidigung noch schläge sind legal und damit nicht gerechtfertigt. Schläge sind jedoch vom strafmaß höher anzusetzen. Da es nicht nur einmal schlagen war, solltest du da schon überlegen ob du da konsequenzen walten lässt.
Zeugen wären in dem Fall hilfreich. Bei aktuten schmerzen/verletzungen geht man sofort zum arzt, der hält sowas als beweis fest. auch kleine wehwehchen macht ein arzt gerne. zahl die krankenkasse, kostet dich nur zeit.
In der Regel wird sowas aber nicht angezeigt, wenn es nicht wiederholt vorkommt. besser niemanden beleidigen und bei gewalt dirgegenüber immer schnell das weite suchen.
Wenn ihr unter 16 jahre seid fällt das strafmaß ej nicht hoch aus. Dann kannst du eher zum direktor der schule gehen und im die situation schildern und beraten lassen.
es kommen nur sachen ins führungszeugnis, wenn du vor gericht verlierst. In deinem fall sehr unwahrscheinlich. - bedenke, wenn du mal beamtet bist, musst du auch unabhängig davon sein, was deinen job angeht, sonst bist du erpressbar. - Ich würde nix machen, aber ein recht hast du dazu. das du gewinnst ist wahrscheinlich mit zeugen und weil es einen zweiten Schlag gab. Kleinere Deligte kommen selten vor ein richtiges Gericht mit anhörung.
Und auch nur dann, wenn sie mindestens zu 3 Monaten Freiheitsstrafe oder 90 Tagessätzen verurteilt werden würde - noch unwahrscheinlicher;)
Hallo,
also rechtstheoretisch ist das ein interessanter Fall:
1. Zunächst einmal bist du Geschädigte einer Körperverletzung, der Beschuldigte ist der Freund deiner Bekannten.
2. Du beleidigst deine Bekannte, nicht den Verursacher der Körperverletzung.
3. Du wirst nochmal geschlagen.
Gehen wirs mal durch:
Der Freund deiner Bekannten hat kein Recht dich zu schlagen, er begeht also eine Körperverletzung nach
§ 223 StGBKörperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Daraufhin beleidigst du einen anderen Menschen, die stellt eine Straftat nach
§ 185 StGBBeleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
dar. Einen Rechtfertigungsgrund dafür hast du nicht. Auf Notwehr z.B. kannst du dich nicht berufen, da zur Notwehr ein Mittel gewählt werden muss, welche erforderlich ist einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff abzuwehren.
Die Beleidigung erfüllt also drei Punkte der Notwehr nicht:
a) Eine Beleidigung ist nicht erforderlich - vorallem sinnfrei - gegen eine Ohrfeige.
b) Der Angriff ist nicht mehr gegenwärtig oder unmittelbar bevorstehend, sondern bereits vorbei.
c) Du hast deine Straftat nicht ggü. dem Aggressor sondern einer dritten Person begangen.
Zuletzt kriegst du noch einen Schlag ins Gesicht. Die rechtliche Würdigung ist wie bei der Körperverletzung oben, mit dem Einwand, dass der Freund deiner Bekannten nun vielleicht selbst eine Notwehr- bzw. Nothilfesituation für sich geltend machen will. Da er der ursprüngliche Aggressor war, fehlt es ihm jedoch am Verteidigungswillen, es fällt also raus.
Bleiben übrig: 2 separate Körperverletzungen dir ggü. und eine Beleidigung von dir.
Da die Beleidigung im Affekt erfolgte, quasi wie der Ausruf "Sche**e!" wird es hier zu keiner Verurteilung kommen.
Unabhängig davon siehst du ja bereits an der maximalen Strafzumessung (von mir dick markiert), wie gewichtig die einzelnen Delikte sind. eine Körperverletzung ist wesentlich "schlimmer" als eine Beleidigung.
Nun zu deinen konkreten Fragen:
Ja du kannst wegen einer Beleidigung prinzipiell angezeigt werden. Da ich mir sicher bin, dass du unter "Polizeiakte" was anderes verstehst als ich, liste ich dir auch die beiden Möglichkeiten auf.
a) Im polizeilichen Recherchesystem sind Ermittlungen gegen dich gespeichert, also auch eine Anzeige wegen Beleidigung. Diese Daten sind jedoch ausschließlich für uns reserviert und werden auch sonst niemanden mitgeteilt.
b) In deinem polizeilichen Führungszeugnis wird eine Beleidigung nicht stehen. Dafür müsstest du mindestens 90 Tagessätze Geldstrafe oder 3 Monate Freiheitsstrafe bekommen, was in dem vorliegenden Fall niemals der Fall sein wird.
Prinzipiell kannst du für Beleidigungen rechtlich belangt werden, in der Regel werden Beleidigungsanzeigen jedoch mangels öffentlichen Interesse eingestellt werden. Hinzu kommt in deinem Fall eine Art Affekthandlung, womit du die Handlung straffrei vollziehst.
Eine Beleidigung kann durchaus eine einfache Ohrfeige als "Gegenwehrmaßnahme" über die Notwehr rechtfertigen. Dies liegt in diesem Fall aber nicht vor, siehe meine Ausführungen oben. Der Freund hatte also keinen Rechtfertigungsgrund, dich zu schlagen.
Wenn du ihn wegen Körperverletzung ("leichte Körperverletzung" gibt es nicht) anzeigst, kann er natürlich eine Gegenanzeige gegen dich erstatten. Bestraft wirst du deswegen aber nicht, siehe oben.
Noch zu der Frage:
Macht die Beleidigung Gewalt gegen mich weniger schlimm?
Man schlägt keine Menschen. Punkt. Und MANN schlägt erst recht keine Frauen. Die Gewalt ist also immer schlimm... meine subjektive Meinung dazu.
Nur ein Gedanke noch: Es steht zu befürchten, dass du bei einer Anzeigenerstattung auf die Situation triffst, dass deine Aussage gegen zwei andere Aussagen stehen. So wie du uns deinen Fall geschildert hast, konnte ich dir eine - so hoffe ich zumindest - klar verständliche rechtliche Antwort geben.
Sobald aber die anderen beiden ihre Version der Geschichte erzählen, wird es für einen Richter oder auch Staatsanwalt sicher schon schwieriger die Situation zu beurteilen.
Dennoch: Wenn dich jemand schlägt, zeigst du ihn an! Sowas geht einfach gar nicht!
Alles Gute dir!
solche sexistischen hervorhebungen sind absolut unnötig "Und MANN schlägt erst recht keine Frauen. "
Haha, ich wusste, dass sich irgendeiner darüber echauffiert.
Ich hab mir auch schon extra überlegt, ob ich mich zu diesem Satz nochmal äußern soll, habs aber gelassen, aber dann halt jetzt, bitte:
Der Satz war nicht so zu verstehen, dass Frau sich nicht wehren kann oder besonders schutzbedürftig im Vergleich zu Männern ist. Vielmehr ist es nun mal ein biologischer Fakt, dass die Durchschnittsfrau in der Regel dem Durchschnittsmann körperlich unterlegen ist.
Dieser Satz wäre also als "Der körperlich Überlegene soll diese nicht dadurch missbrauchen, dass er körperlich Schwächere verletzt."
Aber Vollblut Hater oder Feministinnen müssen hier natürlich einhacken;)
Im Übrigen: Wenn dir bei einer 4500 Zeichen-Antwort, die ich mit besten Gewissen in der Absicht verfasst habe, der Fragenstellerin zu helfen, nur dieser Kommentar einfällt... na dann solltest du evtl. mal deine Prioritätenliste überdenken mein Freund:)
Aber ok von mir aus:
@alle_frauen im Allgemeinen und @ ben27128 im Speziellen: Es tut mir Leid, wenn ihr euch beleidigt fühlt, ihr dürft euch natürlich von Männern schlagen lassen, soviel ihr wollt...
Es war so gemeint, das man keinen Menschen schlagen sollte und zwar erst recht nicht dann, wenn man körperlich überlegen ist (Was bei Männern gegenüber Frauen nun einmal meist der Fall ist). Außerdem war die Antwort sehr hilfreich, da wäre ich überhaupt nicht darauf gekommen, etwas als sexistisch zu verstehen
Danke für dein Verständnis
Bekommt zwei geknallt und hat Angst wegen Beleidigung angezeigt zu werden. Das war wohl nicht das erste Mal, dass dir soetwas passiert ist, fürchte ich. Scheinbar suchst du die Schuld auch noch bei dir selbst.
Sieh zu das du den Kontakt mit den beiden Meidest. Das was ihr Freund da gemacht hat geht gar nicht und ist Körperverletzung in 2 fällen.
Die beleidigung spielt da keine rolle. Selbst wenn du ne anzeige bekommen würdest kann man es als Affekthandlung werten.
Falls sie dir drohen mit soetwas geh selbst zur Polizei und zeige den Freund wegen Körperverletzung an.
Du bist hier eher Opfer als Täter
Ich gehe davon aus, dass deine Beleidigung eine Affekthandlung war, insofern wird das keine Folgen haben. Außerdem steht der Beleidigung eine Ohrfeige gegenüber, und dann noch eine weitere Ohrfeige. Insofern werden deine Bekannten, wenn Sie etwas schlau sind, vorsichtig sein dich deswegen anzuzeigen. Du könntest mir genauso wegen Körperverletzung anzeigen. Ich wünsche dir alles Gute!
Ich war zum Zeitpunkt des Tatgeschehens 22 Jahre alt, der Freund meiner Bekannten 28 Jahre.
Die Beleidigung war wirklich ein Fehler, deshalb habe ich mich direkt entschuldigt. Mein Problem ist: Ich studiere auf einen Beruf hin, in dem ich gerne einmal verbeamtet werden möchte. Ich fürchte, dass ich mir in Bezug auf meine berufliche Laufbahn etwas verbaue, wenn in meiner Polizeiakte auftaucht, dass ich schon einmal jemanden auf die Art und Weise beleidigt habe.
Aus diesem Grund weiß ich nicht, ob ich Anzeige erstatten soll. Möglicherweise käme als Reaktion darauf eine Gegenanzeige aufgrund meiner Beleidigung, was ich überhaupt nicht in meiner Akte gebrauchen kann..