Bekommt man auch nach Abbruch der Grundausbildung den Lohn/Wehrsold für den vollen Monat?

3 Antworten

I.d.R. bekommst du auf den Tag genau das ausgezahlt, was dir für diesen Zeitraum zusteht. Nicht mehr und nicht weniger.

Das ist in erster Linie von Deinem Status (SaZ, FWDL) abhängig.

Da Du als SaZ Deine Besoldung im Voraus erhältst, musst Du sogar auf den Tag genau zurückzahlen, was Du im Entlassungsmonat zuviel bekommen hast. Daher sollte Dein Antrag ein ganz konkretes Datum beinhalten, zu wann Du das Dienstverhältnis beenden möchtest. (z. Bsp. 31.03., 30.09. oder vergleichbar)

Das kommt auf den Grund des Abbruches an.Unehrenhaft,Disziplinararrest,Bzw.Strafe,tagggenaue Abrechnung.Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden mußtest,dürftest den vollen Monat bekommen.Hier könntest Du auch Ansprüche haben,erkundige Dich beim Vertrauensmann.Den Refü Deiner Einheit kannst direkt ansprechen und fragen.Beste Grüße.

Rola2403 
Beitragsersteller
 03.11.2015, 17:11

Der Grund war eine Bewerbung für  eine Ausbildung. Ich hab jetzt etwas überwiesen bekommen aber ich weiß nicht was davon mir zusteht 

Miramar1234  03.11.2015, 17:14
@Rola2403

Das muß Dich nicht jucken.Die WBGA(heute heißt es anders) haben Fehler zu vertreten,wenn Du übervorteilt werden solltest.Das was auf Deinem Konto ankommt,gehört grundsätzlich dir.Es sei denn,es wäre so offensichtlich falsch,dann wird es auch zurück gefordert.Also anstelle einigen hundert Euro,einige Tausend.z.B.

deepfucker  28.02.2016, 05:44

1. Eine Überzahlung ist in jedem Fall zurückzuzahlen.
2. Vertrauensmänner gab es noch nie. Wenn überhaupt, Vertrauenspersonen, heute Personalräte.
3. Ein sogenannter Refü kann Dir im DV eines SaZ auch nicht weiterhelfen, da für die SaZ die Wehrbereichsverwaltungen zuständig sind.