Einzug in WG und Kindergeld?
Hi, Ich bin 20 Jahre alt und möchte mit einem Freund eine WG gründen und wollte fragen , ob ich zu meiner ausbildungsvergütung von Ca. 760€ netto noch das Kindergeld bekomme , das zur Zeit noch meine Mutter bekommt bei der ich wohne. :)
vielen Dank für die Antworten
6 Antworten
Wenn du von deinen Eltern keinen Unterhalt von min. deinem Kindergeld bekommst steht es dir selber zu !
Entweder überweist es dir deine Mutter selber oder sie gibt an die Familienkasse eine Veränderungsmitteilung mit deinen Bankdaten ( findest du auf der Seite der Familienkasse der Agentur für Arbeit zum ausdrucken ),dann bekommst du es direkt von der Familienkasse auf dein Konto überwiesen.
Macht sie das nicht,dann suchst du dir einen Antrag auf Abzweigung,den findest du auch da.
Nur dauert das ganze dann länger,weil die Familienkasse erst alles prüfen muss.
Danke dir für deinen Stern !
Das Kindergeld bekommst Du genau dann, wenn Deine Mutter es Dir überweist oder ihr müsst bei der entsprechenden Stelle die Kontonummer ändern lassen.
http://www.kindergeld.org/kindergeldanspruch.html
Kindergeld bekommt normalerweise derjenige, dem durch Dich Kosten entstehen. Wenn Deine Mutter Dich weiterhin finanziell unterstützen muss und Du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, bekommst Du das auch weiterhin. lg Lilo
Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, kannst du das Kindergeld direkt bekommen. Hierfür mußt du einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen.
Ja, das Kindergeld steht dir in diesem Fall zu. Du müsstest dich einfach mal an die zuständige Behörde wenden und klären, dass du ausgezogen bist.
Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, steht dir das Kindergeld zu und hat auch nichts mit der Ausbildungsvergütung zu tun.