Bekomme ich trotz Lohnpfändung mein Gehalt pünktlich?
Hi,
Habe vor 2 Wochen einen Brief bekommen in dem mir eine Lohnpfändung angekündigt wurde wegen offener Gerichtskosten bei der Landesjustizkasse
meine frage bekomme ich trotzdem mein Gehalt pünktlich zum 15. des Monats oder kann es sich verzögern?
6 Antworten
Das Gehalt wird ab Lohnbüro aus gepfändet. Es steht dir eine Mindest Freigrenze zu die du aber auch vorher Geltend machen kannst. die im Personalbüro sind nicht angehalten das ebenfalls mit zu berücksichtigen. Ein Antrag beim Amtsgericht solltest schon dafür stellen. Am besten nimmst einen RA dazu der dich in dieser Sache auch Berät und Maßnahmen angeht damit dir nicht zuviel Gepfändet wird, leider kommt so was gerne und häufiger vor. Die Pünktlichkeit der Gehaltszahlung wir dabei nicht verändert oder ist beeinträchtigt.
Die Sache mit dem RA ist zwar hilfreich, verursacht aber weitere unnötige Kosten. Ich würde in dem Fall den Gang zur Schuldnerberatung als Hilfe empfehlen. Die kennen sich auch in dem Thema aus... sollten sie zumindest
dein Gehalt bekommst wie immer, ABER: abzüglich der Summe die gepfändet wurde. Das überweist dein Arbeitgeber an den Gläubiger
Aber erst nach Ablauf der 14 Tägigen Frist und bis dahin darf der Arbeitgeber nach Empfang des drittschuldnerischen Zahlungsverbot nichts an den Arbeitnehmer auszaheln. Ausser der Arbeitnehmer verlangt von seinem Arbeitgeber die vorherige Ausführung der Pfändungszahlung oder die Auszahlung des pfändungsfreien Betrages an den Arbeitnehmer
Dein Arbeitgeber bekommt ein gerichtliches Zahlungsverbot zugestellt und darf überhaupt nicht mehr an dich auszahlen. Solange das noch nicht beim Arbeitgeber vorliegt schuldet er Dir ganz normal Dein Gehalt. Sobald er den Brief den er als Einschreiben bekommt und auf dem Datum und Uhrzeit der Zustellung vermerkt ist, sind ihm die Hände gebunden.
Du kannst in dem Fall verlangen, das zumindest der pfändungsfreie Teil deines Arbeitsentgelt an Dich ausgezahlt wird. Das musst du aber selbst beim Arbeitgeber beantragen, ansonsten darf er nicht einmal das auszahlen und ist verpflichtet nach 14 Tagen dein Gehalt bzw den gepfändeten Teil deines Gehalts an den Pfändungsgläubiger zu überweisen. Du kannst das Verfahren aber beschleunigen in dem Du den Arbeitgeber bittest seine drittschuldnerische Verpflichtung schon vorher auszuüben.
Ja, und das innerhalb 14 Tagen nach Zustellung des drittschuldnerischen Auszahlungsverbot an den Arbeitgeber
Ist ja erst die ankündigung,das kann noch dauern.
Vereinbare doch einfach Ratenzahlung,oder lasse für ein Jahr Stunden.
Anträge bekommst du im Internet.
schon alles versucht wurde leider alles abgelehnt was ich auch nicht ganz nachvollziehen kann
Dein Gehalt kommt pünktlich.
Gegenfrage: Warum bezahlst du deine Rechnungen nicht?
Meine Rechnungen bezahle ich immer aber da ich mich in einer Finanziell sehr schwierigen Situation befinde und die Gerichtskosten über 2000€ betragen und eine Ratenzahlung abgelehnt wurde hatte ich einfach keine Möglichkeit die Rechnung zu begleichen
dir wird ein gewisser Betrag X vom Lohn abgezogen bis die Summe erstattet wurde.
Wenn der Fragesteller nicht selbst beim AG die Auszahlung des Pfänugsfreien Betrag beantragt darf der AG überhaupt nichts an den AN auszahlen und vor Ablauf der 14 Tägigen Frist auch nicht ohne Zustimmung des AN an den Pfändungsgläubiger. Diese Frist ist dazu da, dem Schuldner die Wahrnehmung zu gewähren einen Antrag auf Auszahlung des pfändungsfreien Betrages zu stellen.
Also heißt das dass ich den nicht Pfändbaren teil meines Gehalts erst beantragen muss dass er mir ausbezahlt wird?