Bekomme ich noch Post vom Straßenverkehrsamt? Cannabis?Ordnungswiedrigkeitsverfahren eingestellt?Unterm Grenzwert in der Probezeit?
Hallo Leute,
vor einem Monat wurde ich von der Polizei angehalten und musste einen Dorgentest durchführen. Sowohl Pipi als auch Bluttest da der Pipitest Thc positiv war. Heute bekam ich Post von der Polizei darin steht : Die Untersuchung ergab einen Wert der unterhalb des Grenzwertes für eine Ordnungswiedrigkeit liegt. Ich stelle daher das Ordnungswiedrigkeitsverfahren gegen sie ein. So ich bin in der verlängerten Probezeit und habe ein reines Führungszeugnis also sonst auch nie mit irgendwas aufgefallen. Meine Frage ist nun ob ich mir weiterhin sorgen machen muss oder die Sache nochmal gut gelaufen ist? Bekomme ich noch Post vom Straßenverkehrsamt? Irgendjemand eine Ahnung oder Erfahrung die er mit mir teilen möchte? Übrigens nehme ich seit dem Tag wo ich angehalten wurde grundsätzlich kein Cannabis mehr zu mir.
5 Antworten
Es kann gut sein, dass es der Führerscheinstelle gemeldet wird.. Briefe dann dann schon mal 1-3 Monate.
Lass das mit dem Führerschein, dann kannst du ganz entspannt weiter kiffen.
Ich hab gar kein Bock mehr zu Kiffen da ist mir der Lappen schon um einiges wichtiger :D
Nein. Es ist alles vorbei.
Wenn du Mohnkuchen isst und man stellt bei dir bei einem Blutest fest, dass die Opiate in deinem Blut unter dem Grenzwert sind, bekommst du ja auch keine Probleme.
Die Polizei macht wischtest und speicheltest, niemals urintest. Das wird nur gemacht wenn du die Lappen weg hast und während der MPU Zeit zb nachweisen musst dass du clean bist. Und das ohne Vorwarnung.
Kommt darauf an .
dein THC wert war also geringer als 1,1ng/Ml Blut.
Wie hoch war denn dein THC COOH wert .
Hast du angaben zu deinem Konsum gegenüber der Polizei gemacht ?
warst du schon mal auffällig in Bezug auf BtM ?
Soll ich mir ein Anwalt nehmen?
Wäre viel zu früh !
Wenn du keine Angaben gemacht hast ist dies schon mal gut .Zumindest für den späteren verlauf .
Wenn du keine genaueren Werte hast wird es schwierig das ganze einzuschätzen und dir bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten .
Besondern weil du nicht weist ob es an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet wurde . Wurde es nicht gemeldet hast du auch nichts zu befürchten .
Bei einer Meldung könnten vorbereitende Maßnahmen zur Entscheidung angeordnet werden .
In der Regel bei Cannabis ein Fachärztliches Gutachten (keine MPU) .die kann schon mal 6 Monate dauern bis du hier ein Schreiben bekommst .
Vereinbar mit der Fahrerlaubnis ist :
- Einmalkonsum
- Gelegentlicher Konsum mit Trennungsvermögen .
Hier hilft dir , das du zu deinem Konsumverhalten nichts gesagt hast sofern dein THC COOH wert nicht darauf schließen lässt , das du öfters konsumierst .
Da du bis hierher keine Rechtsmittel hast , wäre die Einschaltung eines RA zum jetzigen Zeitpunkt viel zu früh .
Die genaue mehr stand n8cht im Brief und ich habe 0 Angaben dazu gemacht ..Soll ich mir ein Anwalt nehmen?