Bekomme ich eine Wohnung vom Amt gestellt, wenn ich in Ausbildung bin und selbst keine Wohnung finde/kein Geld für Kaution habe?
Hallo liebe Community!
Es ist momentan folgendermaßen - arbeite momentan Festangestellt im Einzelhandel für 810,- netto fix im Monat und beginne in ebendiesem Unternehmen ab August eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau.
Jetzt muss ich allerdings zum 31.8. ausziehen, d.h., ich brauche ab 01.09. eine Wohnung, und das in München.
Das Problem ist jetzt eigentlich gar nicht die Wohnungssuche, sondern eher, dass ich das Geld für Kaution, die ja oftmals 3xNettomiete beträgt, einfach nicht auf der Seite habe.
Wenn alles gut geht, bekomme ich ~800,- Kaution wieder zurück und das reicht ja vorn und hinten nicht.
Meine Frage lautet nun: Habe ich irgendwie Ansprüche auf eine Wohnung, bzw. kann ich mal zum Wohnungsamt / Sozialamt gehen und da mal anfragen? Ich habe keine Alternative leider, kann auch nicht zu meiner Mutter zurückziehen oder dergleichen.
Mir geht es nicht darum, Geld vom Staat zu kassieren, ich will einfach nur eine Bleibe und hab keine Ahnung wie ich das jetzt anstellen soll ehrlichgesagt...
Würde mich über - vor allem! - ernstgemeinte Antworten wirklich sehr freuen!
Liebe Grüße,
Molly Jane Grue
6 Antworten
Wenn man wohnungslos ist oder wohnungslos zu werden droht, kann man sich an das Ordnungsamt wenden. Die haben Übergangs-Wohnungen zur Hand für den Notfall - in manchen Gemeinden auch bessere Wohnungen für länger.
Das selbe Angebot gibt es vom Jugendamt, wenn man noch keine 21 ist.
Das Jobcenter kann eine Kaution als Darlehen gewähren. Ob man als Azubi davon ausgeschlossen ist, das ergibt sich aus SGB II § 7 Absatz 5 und 6. Aber noch bist du ja kein Azubi!
Gruß aus Berlin, Gerd
Man hat das Recht die Kaution in 3 Raten zu zahlen. Beginnend mit der ersten Mietzahlung.
Wenn du, im Moment, Anspruch auf aufstockend ALG2 hättest, könnte mal tatsächlich mal prüfen ob die Kaution darlehensweise übernommen werden kann.
Als Azubi bekommst du kein ALG2 sondern bist auf Kindergeld, Azubi-Vergütung und evtl. BAB angewiesen. Hast du schon mal nachgerechnet wie deine Einkommenshöhe in der Ausbildung ist.
Erstausbildung, dann sind die Eltern auch noch zum Unterhalt verpflichtet.
Auch mit dem zurück bekommen einer Kaution, da kann sich der (alte) Vermieter auch etwas Zeit lassen.
Hallo,
versuche es mit einer WG...
Überall in Supermärkten, usw.. eine kleine Anzeige plakatieren (Auszubildende sucht zum 01.09.2015 Zimmer in einer WG oder zu mieten). Du könntest es versuchen, bei einer älteren Dame unterzukommen, indem du ihr kleine Dienste erweist (Vorlesen, Spazierengehen, begleiten, usw .. In solchen Fällen ist es immer gut einen kleinen Vertrag niederzuschreiben, so daß du keine böse Überrraschung erlebst - wie von heute auf morgen von der Verwandtschaft vor der Tür gesetzt - ...).
Emmy
Vielleicht kannst du eine WG machen oder in eine WG ziehen. Wenn dir dies nicht zu chaotisch ist. Ansonsten musst du auf dem Amt nachfragen. Die werden dir entweder anteilig oder komplett die Miete übernehmen. Dein Ausbildungsgehalt könnte angerechnet werden. Ich würde einfach mal nachfragen. Dafür ist das Amt ja da.
Das ist halt leider keine Antwort auf meine Frage.
Ist mir schon klar, dass ne WG günstiger ist etc, da bin ich auch grad momentan, aber das kommt a) nicht in Frage und b) ist das dann prinzipiell dasselbe in Grün - da muss ich genauso Kaution zahlen. Wer weiß, ob ich meine komplette Kaution zurückbekomme.
Das ist halt leider keine Antwort auf meine Frage.
Ist mir schon klar, dass ne WG günstiger ist etc, da bin ich auch grad momentan, aber das kommt a) nicht in Frage und b) ist das dann prinzipiell dasselbe in Grün - da muss ich genauso Kaution zahlen. Wer weiß, ob ich meine komplette Kaution zurückbekomme.
Die Wohnung musst du dir schon alleine suchen, das nimmt dir niemand ab. Wegen eines Kautionsdarlehens kannst du einen Antrag im Jobcenter stellen. Die Kaution stellt einen einmaligen Bedarf für Unterkunft und Heizung dar. Ist dein Einkommen nicht hoch genug, um in dem Fälligkeitsmonat sowohl deinen Lebensunterhalt als auch den laufenden und den einmaligen Bedarf für Unterkunft und Heizung zu decken, kannst du möglicherweise tatsächlich ein Darlehen bekommen.
PS: Vorausgesetzt, du hast zu diesem Zeitpunkt deine Ausbildung noch nicht begonnen. Auszubildende sind nämlich von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II ausgeschlossen.