Bekomme ich als Studentin Krankengeld?

4 Antworten

Eine Studentin hat keinen Anspruch aus dieser Ttätigkeit und persönliche Gründe darf ein Mediziner für eine Krankschreibung auch nicht nutzen und wenn doch, dann gibt es allenfalls Lohnfortzahlung vom AG. Gute Besserung.

Wenn Du schon länger als vier Wochen ununterbrochen arbeitest, hast Du Anspruch auf Entgeltfortzahlung des AG für 6 Wochen

Was ist "längere Zeit"? Wenn Du einen Teilzeitjob hast und Steuern und Abgaben bezahlst, bekommst Du nach den 6 Wochen Geld von der Krankenkasse

Biene21781 
Beitragsersteller
 11.11.2014, 06:22

Vielen Dank. Ich habe auf einer Internetseite gelesen, dass man mit Studentenstatus kein Krankengeld beziehen. Außer man arbeitet 20 Stunden die Woche.

Hexle2  11.11.2014, 13:57
@Biene21781

Wenn Du aus Deinem Job Krankenversicherungsbeiträge bezahlst, bekommst Du auch Krankengeld. Kein Geld gibt es, wenn Du nicht selbst Beiträge bezahlst.

Hast du einen Minijob auf 450€ Basis, hast du 42 Tage Anspruch auf Lohnfortzahlung im AU Fall, wenn du mind. 4 Wochen gearbeitet hast. Nach den 42 Tagen gehst du leer aus, da du über diesen Minijob nicht Kranken - und Pflegeversichert bist, da du keine eigenen Beiträge an die KV/PV bezahlst.

Hast du einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob, so werden dir Beiträge zur KV und PV, so wie Rentenbeiträge und Steuern abgezogen. Somit wärst du auch nach den 42 Tagen AU weiter versichert und würdest Krankengeld erhalten. Diese Reglungen gelten für alle ob Student oder nicht.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass du freiwillige beiträge an die KV/PV zahlst. Auch hier wärst du veVersichert.

Und im übrigen wäre dies Betrug sich nicht wegen Krankheit, sondern wegen "persönlichen Gründen" krankschreiben zu lassen.

Biene21781 
Beitragsersteller
 12.11.2014, 06:37

Danke für die Antwort. Leider besteht ein Missverständnis. Ich bin krank, nur worin diese Krankheit besteht, möchte ich aus persönlichen Gründen hier nicht veröffentlichen. Ich arbeite bereits einige Jahre 66 St. im Monat, habe aber ehrlich gesagt, keine Ahnung, ob ich sozialversicherungspflichtig bin oder nicht. Wie kann ich das erfahren? Sie merken, ich kenne mich mit diesen Dingen nicht so recht aus.

Kommt drauf an wie Du versichert bist...

Die Regelung über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt auch für geringfügig Beschäftigte und für Aushilfen.

Wichtig: nur gesetzlich Pflichtversicherte erhalten ab der 7. Krankheitswoche Krankengeld, nicht aber Studierende, die als Studierende oder in der Familienversicherung krankenversichert sind und nebenbei jobben

Bei einem regelmäßigen eigenen Einkommen von mehr als 450 EUR im Monat kann man sich nicht mehr in der Familienversicherung mitversichern lassen. Hier muss man sich selbst krankenversichern

Biene21781 
Beitragsersteller
 12.11.2014, 06:47

Danke für die Antwort. Aber wie erkenne ich, ob ich gesetzlich pflichtversichert bin? Ich zahle 100% meiner Krankenkasse selbst, weil ich aufgrund meines Alters nicht mehr den Studententarif bekomme. Ich arbeite seit Jahren 66 Std. im Monat. Wer ist ansonsten meine Anlaufstelle bei dem ich verbindlich Auskunft bekommen kann? Danke

himako333  12.11.2014, 11:19
@Biene21781

Hallo Biene, wenn Du nicht einen Studententarif hast, nicht bei Deinen Eltern über die Fam. vs.. dann solltest Du in der gesetzlichen KK normal versichert sein... wende Dich doch mit Deinen Unterlagen einmal an Deine KK.. m.l.G. ;)h