Paragraf 31 Drogendealer verraten und von Strafe absehen?

5 Antworten

Also du hast meiner Meinung nach fatale Fehler gemacht. Man macht im Drogenmilieu keine Aussagen gegenüber der Polizei, schon gar nicht lässt man sich auf den §31 ein, da man zu seinem eigenen Unglück noch andere mit in die Ermittlungen bringt. Du hättest dir von Anfang an einen Anwalt nehmen sollen. So wie du das beschrieben hast hat die Polizei nur Anhaltspunkte, jedoch keine Beweise wie z.B. welche Mengen du abgegeben hast. Ohne Beweise wird das Verfahren eingestellt. Mach keine Aussagen ! Du wirst am Ende sowieso eine Strafe bekommen mit §31 noch mehr, da dann die Mengen und alles ans Licht kommt.

fakt ist, ob du aus bayern kommst oder woanders aus deutschland, das BtmG ist ein bundesrecht und damit in ganz deutschland gleich. für wen du was gekauft hast, ist auch egal, du hast einen verstoß gegen das BtmG begangen, du hast drogen gekauft, also war das schon ein handel, somit bist du im jargon sehr wohl ein dealer. ist ja auch egal, du hast dich also so oder so strafbar gemacht. nun zu dem deal: der polizist kann dir das zwar alles vorschlagen, das er ein gutes wort bei der staatsanwaltsc haft einlegt. ABER schlussendlich ist es so, das die staatsanwaltschasft entscheidet, bo sie dem vorschlag nachkommt oder nicht. wenn du also pech hast, sagt der staatsanwalt nein, und du wirst doch die volle strafe bekommen, der polizist kann sowas nicht entscheiden, dazu hat er gar nicht die befugniss. vorschlagen, ja. das kann er, mehr aber auch nicht. aber die erfahrung zeigt, das jemand, der kooperiert und hilfe zeigt, meist auch, wenn es möglich ist (weil die tat nicht so schwerwiegend war), "belohnt" wird mit weniger strafe. im großen und ganze hast du doch eh nix zu verliren. denn sieh es so: mehr strafe kannst du nicht bekommen, als es der gesetzgeber vorsieht. wenn du also nicht mithilfst, kannst du im schlimmsten fall eben die höchstrafe bekommen, die dafür veranschlagt wird. hilfst du abver mit, könntest du weniger kriegen, aber nie mehr. also hast du doch so oder so nix zu verlieren, bestraft wirst du so oder so. und wenn die möglichkeit auch nujr im entferntesten besteht, das du weniger bekommst (auch, wenn es dann nicht entritt), solltest du das nutzen.

Ich nehme an du meinst §31 BtMG und nicht einen Paragraphen aus dem Kreislaufabfallwirtschafts oder Jagdgesetz! Wäre vielleicht ganz hilfreich, wenn du das Gesetz mit angibst und nicht nur nen §! Aber im 31 BtMG steht es doch drin. Lies einfach: http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__31.html

Du brauchst auf jeden fall einen Anwalt. Ich würde mit weiteren Äusserungen sehr vorsichtig sein ohne Anwalt. Allein die Aussage von Dir "ich habe nur vermittelt" kann Dich ins Gefängnis bringen. Also ohne Anwalt keine Aussage.

Klar gibt es sogenannte "Deals" mit der Staatanwaltschaft. Aber mach nichts ohne Anwalt.

also das du aus bayern bist,ist schonmal schlecht,jeder weis wie streng bayern ist. dein fehler war nach der hausdurchsuchung hast du es mehr oder weniger zugegeben indem du gesagt hast du bist ,,NUR,, der vermittler.das reicht schon. wenn die nix finden in deiner wohnung wieso sagst du dann überhaupt irgendwas.keiner kann dir was beweisen. müsstest bis vor gericht warten dann mit anwalt sagen,das du nichts getan hast und davon nichts weist,keine beweise also passiert dir auch nichts.