Beibehaltungsgenehmigung deutscher Staatsangehörigkeit?
Hat jemand von euch schon mal eine Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit ausgefüllt?
Laut deren Homepage muss man den Antrag dafür stellen, noch bevor man einen Antrag für den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit stellt. Ist es trotzdem irgendwie möglich, dass noch "nachzuholen"?
Vielleicht hatte ja hier schon mal jemand Erfahrung damit.
PS: Habe natürlich schon eine Email an das BVA in Deutschland geschickt und warte auf deren Antwort.
Bevor jetzt irgendwer schreibt, "ruf doch dort an" o.ä.
Stelle die Frage hier nur aus reinem Interesse
1 Antwort
Das Problem mit der Beibehaltungsgenehmigung ist, dass man diese bereits in den Haenden haben muss, wenn man eine auslaendische Staatsangehoerigkeit auf Antrag erhaelt (die nicht die eines anderen EU Staates oder der Schweiz ist). Es reicht nicht aus, sie bereits bewilligt bekommen zu haben. Man muss sie auch schon koerperlich erhalten haben.
Erhaelt man die auslaendische Staatsangehoerigkeit schon vorher, ist die deutsche Staatsangehoerigkeit unweigerlich weg und es hilft einem auch keine Beibehaltungsgenehmigung mehr (auch nicht, wenn sie einen Tag spaeter im Briefkasten liegt).
Von daher ist es gefaehrlich, eine auslaendische Staatsangehoerigkeit zu beantragen, ohne bereits im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung zu sein. Koennte ja passieren, dass man die auslaendische Staatsangehoerigkeit schneller erhaelt als gedacht (wobei es allerdings wohl meist eher umgekehrt ist und laenger dauert).
Es sei auch noch angemerkt, dass man eine Beibehaltungsgenehmigung nicht einfach so erhaelt wie einen Personalausweis. Man muss schon gut begruenden und belegen, warum man die braucht und wieso die auslaendische Staatsangehoerigkeit.
Dann ist deine deutsche Staatsangehoerigkeit jetzt weg (sofern es sich bei deiner auslaendischen Staatsangehoerigkeit nicht um die eines anderen EU Staates oder der Schweiz handelt und du diese auf Antrag erhalten hast). Du darfst deine deutschen Ausweise nicht mehr verwenden und musst sie unverzueglich zurueck geben.
Es handelt sich um eine serbische Staatsangehörigkeit die ich auf Antrag erhalten habe
Dann warst du moeglicherweise etwas zu voreilig. Laesst sich aber jetzt auch nicht mehr aendern. Dumm gelaufen.
Alles klar, danke für die Antwort. Ich warte jetzt trotzdem mal die Antwort von der deutschen Botschaft ab. Eigentlich brauche ich meine deutsche Staatsangehörigkeit auch nicht mehr, dennoch ist es ja nicht schlecht wenn man sie trotzdem noch hat. Da hätte ich mich wohl besser informieren müssen
Das weiß ich natürlich. Ich habe meine ausländische Staatsangehörigkeit aber schon innerhalb einer Woche erhalten. Dort auf dem Rathaus wurde mir zwar gesagt dass ich nun meine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren könnte, ich mich aber nochmal informieren solle. Nun habe ich vor einiger Zeit bemerkt das mein deutscher Personalausweis diesen März "abläuft" und habe dann die deutsche Botschaft hier kontaktiert. Auf deren Seite habe ich aber nun gelesen das ich diese Genehmigung brauche und mir nun nicht ganz sicher bin ob das jetzt noch alles klappt wenn ich einen Antrag stelle um einen neuen deutschen Ausweis zu bekommen, da ich schon seit letztem Okt. eine andere Staatsbürgerschaft habe. Aber wenn du das nun so sagts dann wirds wohl nicht klappen.
Trotzdem danke😊