Bei Umzug nicht umgemeldet

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

. Überall im Land muss – nicht sollte – die Ummeldung spätestens eine Woche nach dem Wohnungswechsel erfolgen. Geschieht dies nicht, können durch die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes Bußgelder für die Verzögerung verhängt werden. Wie hoch diese ausfallen, hängt einerseits vom guten/schlechten Willen der Behördenmitarbeiter ab, zudem differieren die maximalen Versäumnisgebühren zwischen den verschiedenen Regionen Deutschlands doch teilweise erheblich.Die Ordnungsgelder können im Einzelfall Bereiche von mehreren Hundert Euro erreichen, wenn es sich bei der Verzögerung um mehrere Wochen oder Monate handelt. So, diesen Text habe ich im Internet gefunden und mir ist bekannt, dass ein Ordnungsgeld von Euro 500,-- in solchen Fällen keine Seltenheit ist. Ihr Bruder sollte also das Versäumte unverzüglich nachholen in der Hoffnung, dass der Beamte ein Auge zudrückt und Gnade vor Recht ergehen läßt.

Wenn er nicht erwischt wird und der Behörde schnell Meldung macht, sollte es nicht so teuer werden.

Ne Freundin von mir mussten für 1 Jahr 125 Euro bezahlen. Wieso die das nicht mitbekommen würde mich auch mal interessieren